Mögliche negative Auswirkungen bei Abgabe 5 kg Schein (Allgemeines)

Moonwalker, Frankenthal, Thursday, 05.03.2020, 09:51 (vor 1512 Tagen)

Hallo Zusammen,

ich habe einen Kollegen (ca. 60 Jahre), der einen GdB von 30 hat (keine Gleichstellung). Er arbeitet im Lager. Dort fährt er den Stapler und hat oft am Tag schwere Dinge zu heben.

Nun hat er einen 5 kg Schein und hat mich gefragt ob es negative Konsequenzen (Versetzung,...) geben kann, wenn er diesen Schein abgibt. Hier habe ich noch keine Erfahrung. Ich habe mal gegogelt und da wurde ganz klar die Aussage getroffen, dass das eine Versetzung und im schlimmsten Fall Kündigung zur Folge haben könnte, da er seine Aufgabe nicht mehr erfüllen kann. Ein neuer Antrag zur Bestimmung des GdB wird demnächst (nach einigen Arztbesuchen) wieder erstellt.

VG

Christian

Mögliche negative Auswirkungen bei Abgabe 5 kg Schein

Hendrik1, Niedersachsen, Thursday, 05.03.2020, 10:40 (vor 1512 Tagen) @ Moonwalker

Moin Moin Moonwalker,

zur Erlangung eines neuen Arbeitsplatzes und zur Sicherung des Arbeitsverhältnisses mit den Hilfestellungen der Schwerbehinderten sofort einen Eilantrag auf Gleichstellung lostreten. Wenn möglich gleich die Stellungnahme der SBV beifügen. Mit der Gleichstellung hat er ab 3 Wochen nach Antragsstellung den erhöhten Kündigungsschutz der Schwerbehinderten.
Den Integrationsfachdienst einbinden, es gibt Ausgleichszahlungen des Integrationsamts, wenn Kollegen/innen behinderungsbedingt in der Arbeit verlangsamt sind oder Unterstützungsbedarf haben, weil sie Teilaufgaben nicht oder nicht mehr erledigen können. Da ich nicht wissen kann, wie groß der Anteil an Aufgaben ist, die nicht mehr erledigt werden können, kann ich nicht angeben, wie sinnvoll dieses wäre. Auch andere Hilfsmittel wären sinnvoll, wie technischer Berater des Integrationsamts, wenn es technische Hilfen geben kann, um die Behinderungen auszugleichen usw.

Schweigepflichtentbindung vorschlagen, damit Du Dich bezüglich der Stellungnahme mit dem Personalrat/Betriebsrat austauschen kannst und der Antrag auf Gleichstellung nicht durch gegensätzliche Stellungnahmen gefährdet wird.

Da die Wirbelsäule grottenschlecht bewertet ist, halte ich es für schwer vorstellbar, dass ein GdB von 50 herauskommt, aber auch wenn, kann man den Antrag auf Gleichstellung dann immer noch zurückziehen.

Soweit aus der Ferne.

Liebe Grüße

Hendrik

Mögliche negative Auswirkungen bei Abgabe 5 kg Schein

Moonwalker, Frankenthal, Thursday, 05.03.2020, 11:00 (vor 1512 Tagen) @ Hendrik1

Danke Dir Hendrik!

Mögliche negative Auswirkungen bei Abgabe 5 kg Schein

Georgina, Friday, 06.03.2020, 07:24 (vor 1511 Tagen) @ Hendrik1

Da die Wirbelsäule grottenschlecht bewertet ist, halte ich es für schwer vorstellbar, dass ein GdB von 50 herauskommt, aber auch wenn, kann man den Antrag auf Gleichstellung dann immer noch zurückziehen.

Der Schuss kann sogar richtig nach hinten losgehen!
Bitte prüft anahnd der VersMedV und den aktuellen ärztlichen Unterlagen, wie hoch der GdB aktuell vergeben wird.
Je nachdem, von wann der bestehende GdB 30 ist und ob ggf eine OP oder andere Therapien stattgefunden haben, kann es theoretisch sogar zu einer Rückstufung kommen … :-(
Behandelte Bandscheibenvorfälle in nur einen Wirbelsäulenabschnitt bringen leider nicht viel....dazu kommt, dass altersbedingter Verschleiss nicht bewertet wird!

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