Keine Aufgabe für Schwerbehinderten. Was tun? (Allgemeines)

Moonwalker, Frankenthal, Thursday, 05.03.2020, 10:01 (vor 1510 Tagen)

Hallo Zusammen,

wir haben einen Kundenauftrag (Druckerstellung) verloren. Dadurch entfällt die Tätigkeit für einen unserer Schwerbehinderten. Der Mann ist geistig eingeschränkt, sodass ich bei uns keine Möglichkeit sehe ihn einzusetzen. Auch die Führungskräfte sind bemüht aber auch die sehen z.Z. nicht, wo wir in einsetzen könnten.

Habt ihr eine Idee was ich hier tun könnte? IFD anfragen?

VG

Christian

Keine Aufgabe für Schwerbehinderten. Was tun?

Hendrik1, Niedersachsen, Thursday, 05.03.2020, 10:44 (vor 1510 Tagen) @ Moonwalker

Moin Moin Moonwalker,

IFD einschalten, ggf. über Präventionsverfahren Hilfestellungen des Integrationsamts (Ausgleichszahlung, andere Hilfestellungen wie Job Coaching, wenn bei ihm möglich) abklären. Genaueres kann ich von außen schlecht sagen.

Liebe Grüße

Hendrik

Keine Aufgabe für Schwerbehinderten. Was tun?

Moonwalker, Frankenthal, Thursday, 05.03.2020, 10:46 (vor 1510 Tagen) @ Hendrik1

Hi Hendrik,

vielen Dank für die schnelle Rückmeldung!

Ich frage mal bei IFD an!

VG

Christian

Keine Aufgabe für Schwerbehinderten. Was tun?

Ironie, Thursday, 05.03.2020, 12:23 (vor 1510 Tagen) @ Moonwalker

Grüß Dich Christian,

unter meine schwerbehinderten KollegInnen sind zwei mit einer wesentlichen
geistigen respektive psychischen Einschränkung.
Beide unterstützt nicht nur das Integrationsamt mit einem Lohnkostenzuschuss,
sondern auf Antrag wurde ein ebensolcher von Seiten des Landkreises
als Teilhabe am Arbeitsleben genehmigt, was insgesamt 70 Prozent des Lohns
ausmacht.
Dadurch und einiger Umstrukturierungen ist es gelungen, beide weiter zu beschäftigen
und die Arbeitsplätze zu erhalten.

Ironie

Keine Aufgabe für Schwerbehinderten. Was tun?

Moonwalker, Frankenthal, Thursday, 05.03.2020, 12:33 (vor 1510 Tagen) @ Ironie

Dankeschön!

Keine Aufgabe für Schwerbehinderten. Was tun?

mietze_katz, Oberbayern, Friday, 06.03.2020, 13:02 (vor 1509 Tagen) @ Ironie


Beide unterstützt nicht nur das Integrationsamt mit einem Lohnkostenzuschuss,
sondern auf Antrag wurde ein ebensolcher von Seiten des Landkreises
als Teilhabe am Arbeitsleben genehmigt, was insgesamt 70 Prozent des Lohns
ausmacht.

Ironie

Hallo Ironie,

kannst mir bitte die Sache mit dem Landkreiszuschuss noch etwas detailieren?
Unser LRA meinte hierzu, dass dieses in den Landkreisen unterschiedlich angesiedelt wäre, so wäre bei uns der Jobcenter zuständig.

Ich hab da einen Kollegen mit ähnlichen Einschränkungen und da geht es trotz Alternativarbeitsplatz schön langsam ans Eingemachte.

Schon mal herzlichen Dank im Voraus.

MfG

Keine Aufgabe für Schwerbehinderten. Was tun?

albarracin, Baden-Württemberg, Friday, 06.03.2020, 14:38 (vor 1509 Tagen) @ mietze_katz

Hallo,

da diese "Landkreiszuschüsse" für geistig Behinderte erfolgten, dürfte es sich wohl um Eingliederungshilfe nach SGB XII gehandelt haben.
Für Menschen ohne geistige Behinderungen kommt das nicht in Frage.

--
&Tschüß

Wolfgang

Keine Aufgabe für Schwerbehinderten. Was tun?

Ironie, Monday, 09.03.2020, 09:52 (vor 1506 Tagen) @ mietze_katz

Servus,

inzwischen ist diese Eingliederungshilfe nach § 53 SGB XII
ab dem 1.1.2020 beim BTHG angesiedelt:
https://www.bmas.de/DE/Presse/Meldungen/2019/sgb9-12-aenderungsgesetz-von-kabinett-verabschiedet.html;jsessionid=315CE7DCEF371B8335C7B8C5EC5C55B2
In meinen Fällen ist anscheinend weiterhin das Landratsamt zuständig.
Wie es sich in Deinem Fall verhält, müsstest Du erfragen, es ist wohl regional
unterschiedlich geregelt.
https://www.bmas.de/DE/Presse/Meldungen/2020/neue-gesetze-eingliederungshilfe.html

Mit montäglichem Gruß

Ironie

Keine Aufgabe für Schwerbehinderten. Was tun?

mietze_katz, Oberbayern, Wednesday, 11.03.2020, 08:39 (vor 1504 Tagen) @ Ironie

Danke für die präzise Antwort, darin werde ich mich mal vertiefen.

Mfg

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