Überstunden/Mehrarbeit (Allgemeines)

Luculus, Wednesday, 11.03.2020, 13:14 (vor 1505 Tagen)

In einer kommunalen Verwaltung mit "Vertrauensarbeitszeit" arbeitet eine schwerbehinderte Person mit 10h/Woche. Sie hat die Arbeitszeit reduziert um ihre Ausfallzeiten zu reduzieren und auf Grund ihrer Einschränkung. Jetzt hat der Arbeitgeber ihr Aufgabengebiet arg vernachlässigt die letzten Jahre und jetzt drohen ggf. Strafen. Nun muss die Person häufig länger arbeiten und kann kaum Urlaub machen. Wie viele Mehrarbeitsstunden muss sie leisten?

Überstunden/Mehrarbeit

wurzelkasper, Wednesday, 11.03.2020, 16:48 (vor 1505 Tagen) @ Luculus

Wie viele Tage arbeitet die Person in der Woche?
Mit nur 10/h pro Woche lässt sich das so nicht wirklich beantworten was da möglich wäre und ist nach Gesetz.

Überstunden/Mehrarbeit

Luculus, Wednesday, 11.03.2020, 22:42 (vor 1504 Tagen) @ wurzelkasper

Nehmen wir mal an, die Person arbeitet 2x 5 h in der Woche.

Überstunden/Mehrarbeit

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 12.03.2020, 10:05 (vor 1504 Tagen) @ Luculus

Hallo,

hier kann über den § 164 Abs. 5 SGB IX versucht werden, Mehrarbeit zu begrenzen, falls die TZ aus behinderungsbedingten Gründen vereinbart wurde oder deswegen mittlerweile notwendig wurde.

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&Tschüß

Wolfgang

Überstunden/Mehrarbeit

Luculus, Friday, 13.03.2020, 00:03 (vor 1503 Tagen) @ albarracin

Die Arbeitszeit wurde auf Grund der Behinderung reduziert und die Person bezieht auch EM-Rente.
Ein Personalrat meinte dass hier eben trotzdem länger gearbeitet werden muss bis die Arbeit eben fertig ist innerhalb des Arbeitszeitrahmens. Das würde doch aber bedeuten, dass man bei 10 h Vertrag auf vielleicht unbestimmte Zeit max 48h/Woche arbeiten ohne Zuschläge.

Überstunden/Mehrarbeit

wurzelkasper, Friday, 13.03.2020, 08:02 (vor 1503 Tagen) @ Luculus

48 Stunden sehe ich hier nur theoretisch.
Die Befreitung von Mehrarbeit nach §207 SGB IX greift erst nach 8 Stunden Arbeitszeit am Tag.
Allerdings haben wir ja hier auch eine Begrenzung durch die Erwebsminderungsrente welche ja auch eine maximale Stundenzahl pro Tag vorgibt. Darüber kann und darf der Arbeitnehmer ja nicht arbeiten um der Rentenversicherung nicht zu zeigen das doch mehr gearbeitet werden kann. Die Frage ist ob ein Arbeitgeber den Arbeitnehmer mehr als die Zeit welche aufgrund der Rente möglich ist zur Arbeit zwingen kann.

Aber die Frage ist natürlich in wie weit der §207 SGB IX aber anwendbar ist mit der Befreitung von Mehrarbeit da der § 156 SGB IX (2) ja die Grenze von 18h pro Woche setzt für den Begriff des Arbeitsplatzes.

Überstunden/Mehrarbeit

Georgina, Saturday, 14.03.2020, 10:02 (vor 1502 Tagen) @ wurzelkasper

Aber die Frage ist natürlich in wie weit der §207 SGB IX aber anwendbar ist mit der Befreitung von Mehrarbeit da der § 156 SGB IX (2) ja die Grenze von 18h pro Woche setzt für den Begriff des Arbeitsplatzes.

Genau das war auch mein spontaner Gedanke: ist das überhaupt ein Arbeitsplatz im Sinne des SGB 9?

Überstunden/Mehrarbeit

albarracin, Baden-Württemberg, Wednesday, 18.03.2020, 09:34 (vor 1498 Tagen) @ Georgina

Hallo,

bei diesem Problem spielt es keine Rolle, ob es sich um einen "Arbeitsplatz" iSd § 156 handelt.
Denn der Arbeitsplatz ist nur relevant, wenn es um die mit Arbeitsplätzen verknüpften AG-Pflichten wie zB der Anrechnung auf die Beschäftigungspflicht oder die Prüfpflicht nach § 164 Abs. 1 SGB IX (Joussen in LPK-SGB IX, § 156 Rn 5)
§ 156 gilt nicht bei den individuellen Rechten der schwerbehinderten/gleichgestellten Beschäftigten zB gem. § 164 Abs. 4 und 5, den Rechten der SBV auf Information und Anhörung oder aber bei der Zahl der Wahlberechtigten.

Deswegen nochmals meine Empfehlung, das Problem des UP über den § 164 Abs. 5 zu lösen und ggfs. durch Einschaltung des Betriebsarztes die Teilzeit auch als behinderungsbedingte Obergrenze festzulegen.

--
&Tschüß

Wolfgang

Überstunden/Mehrarbeit

Luculus, Wednesday, 18.03.2020, 19:47 (vor 1497 Tagen) @ albarracin

Hallo und vielen Dank für die Ideen an alle.
Zur Zeit überschlägt sich ja vieles und einige Probleme erledigen sich von selbst.... Ich werde aber wenn die Situation es zulässt die Ideen anbringen und versuchen da eine klare Linie rein zu bringen.

Viele Grüße aus der selbst gewählten Quarantäne

Überstunden/Mehrarbeit

WoBi, Friday, 13.03.2020, 12:13 (vor 1503 Tagen) @ Luculus

Hallo Luculus,

"Vertrauensarbeitszeit" sollte es nur in Verbindung mit einem "Vertrauensgehalt" geben. Der Arbeitnehmer geht in ein Raum wo Geld liegt und der Arbeitnehmer nimmt sich unbeobachtet vom Geld, was er meint verdient zu haben.;-)

Jetzt Ernsthaft:
Am 14.05.2019 (Az.: C 55/18) erging ein Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH), indem festgelegt wurde, dass Arbeitnehmer künftig ihre Arbeitszeit genaustens erfassen und protokollieren müssen.
Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 14.05.2019, Az.: C 55/18

Diese neue Regelung zur Zeiterfassung soll einen effektiven Schutz der Arbeitnehmer sicherstellen. Warum wurde dieses Urteil nicht innerhalb des letzten Jahres angewendet und zur Umsetzung gebracht?
Mehrarbeit ist anzuordnen und durch die betriebliche Interessensvertretung (PR) im Vorfeld zu genehmigen. Hier kann die SBV im Rahmen der Sitzungsteilnahme auf die PR-Entscheidung Einfluss nehmen.

Mehr dazu z.B. unter:
https://www.deutsche-anwaltshotline.de/c/ratgeber/arbeitsrecht/arbeitszeitgesetz/teilzeit/ueberstunden-bei-teilzeit

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Gruß
Wolfgang

Überstunden/Mehrarbeit

Monica99, Friday, 13.03.2020, 21:54 (vor 1502 Tagen) @ WoBi

Hallo, hier fehlt eine wichtige Frage/ Aussage. Gibt es eine Regelung zur Vertrauensarbeitszeit?

Denn idR wird dazu eine BV abgeschlossen. In dieser wird u.a. ein Zeitrahmen/-fenster vereinbart und auch wer wann dieses beeinflussen kann. Dann ist länger/mehr u.a. idR keine Mehrarbeit im rechtlichen Sinne. Nur eine Gestaltungsmöglichkeit aus der BV.

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mfg Monica

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