Blind / Sehbehindert bei Ausgangsbeschränkung /-sperre, Kontaktbeschränkung (Hilfsmittel)

WoBi, Monday, 23.03.2020, 13:56 (vor 1494 Tagen)

Hallo,

was kann einem blinden Kollegen geantwortet werden, der außerhalb von der Wohnung oder dem Arbeitsplatz auf die Begleitung einer fremden Hilfsperson angewiesen ist. Darf der alleinstehende Kollege z.B. am Wochenende spazieren gehen? Wie soll der Weg zur Arbeit gemeistert werden.
Die Begleitpersonen sind weder verwandt, noch in häuslicher Gemeinschaft lebend?

Ich habe dazu keine Informationen der Regierungen gefunden. Wahrscheinlich wurde dieses Problem für die "kleine Gruppe von Menschen" nicht bedacht. :-(
Diese Frage dürfte auch für andere Behinderungsarten wichtig sein. Habt ihr dazu Informationen, Regelungen, ...

--
Gruß
Wolfgang

Blind / Sehbehindert bei Ausgangsbeschränkung /-sperre, Kontaktbeschränkung

Hotte, Stuttgart, Monday, 23.03.2020, 14:23 (vor 1494 Tagen) @ WoBi

Hallo,

was kann einem blinden Kollegen geantwortet werden, der außerhalb von der Wohnung oder dem Arbeitsplatz auf die Begleitung einer fremden Hilfsperson angewiesen ist. Darf der alleinstehende Kollege z.B. am Wochenende spazieren gehen? Wie soll der Weg zur Arbeit gemeistert werden.
Die Begleitpersonen sind weder verwandt, noch in häuslicher Gemeinschaft lebend?

Ich habe dazu keine Informationen der Regierungen gefunden. Wahrscheinlich wurde dieses Problem für die "kleine Gruppe von Menschen" nicht bedacht. :-(
Diese Frage dürfte auch für andere Behinderungsarten wichtig sein. Habt ihr dazu Informationen, Regelungen, ...

Hey,
es heisst doch:
...Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine oder mit einer zweiten Person gestattet sowie mit Angehörigen des eigenen Haushalts.....

also ist die Begleitung durch eine fremde Person zulässig
VG
Hotte

--
Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."

Blind / Sehbehindert bei Ausgangsbeschränkung /-sperre, Kontaktbeschränkung

WoBi, Tuesday, 24.03.2020, 08:13 (vor 1493 Tagen) @ Hotte

Hallo Hotte,

es geht auch um die sozialen Kontakte. Also um das Treffen mit anderen eingeschränkter Menschen. Menschen die z.B. ebenfalls einer Assistenz benötigen.
Ich denke, wir haben uns über die Zeit von Christian Fürchtegott Gellert Gedicht "Der Blinde und der Lahme" von 1746 weiterentwickelt. Derartige Zweckbündnisse sind heute nicht mehr erforderlich. Beide Personen möchten sich zum Spazierengehen im Park mir einem Gleichbetroffenen treffen können.
Die von dir genannte Regelung mag in Baden und Württemberg zutreffen, aber nicht im weiß - blauen Freistaat.

--
Gruß
Wolfgang

Blind / Sehbehindert bei Ausgangsbeschränkung /-sperre, Kontaktbeschränkung

Hotte, Stuttgart, Tuesday, 24.03.2020, 10:21 (vor 1493 Tagen) @ WoBi

Hallo Hotte,

es geht auch um die sozialen Kontakte. Also um das Treffen mit anderen eingeschränkter Menschen. Menschen die z.B. ebenfalls einer Assistenz benötigen.
Ich denke, wir haben uns über die Zeit von Christian Fürchtegott Gellert Gedicht "Der Blinde und der Lahme" von 1746 weiterentwickelt. Derartige Zweckbündnisse sind heute nicht mehr erforderlich. Beide Personen möchten sich zum Spazierengehen im Park mir einem Gleichbetroffenen treffen können.
Die von dir genannte Regelung mag in Baden und Württemberg zutreffen, aber nicht im weiß - blauen Freistaat.

Hallo Wolfgang,
deine erste Frage war, ob spazierengehen mit einer fremden Personen erlaubt ist.
Auch in Bayern ist das alleinige Spazierengehen erlaubt.

Treffen mit anderen ist aus guten Grund verboten. Sowohl in Bayern, wie auch im übrigen Deutschland.
Warum soll es da für Blinde eine Ausnahme geben? Sind diese vor Ansteckung oder Übertragung gefeit?
Es gibt auch noch andere soziale Gruppen, die unter der Kontaktsperre leiden werden.
VG
Hotte

--
Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."

Blind / Sehbehindert bei Ausgangsbeschränkung /-sperre, Kontaktbeschränkung

WoBi, Tuesday, 24.03.2020, 22:07 (vor 1493 Tagen) @ Hotte

Hallo Hotte,

die Regelung nach der Bundeskanzlerin besagt:
"Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine sowie „mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands“, möglich."

Der Freistaat Bayern bleibt das einzige Bundesland, das diese Regelung nicht umsetzen wird. In Bayern bestehen weiterhin die Regeln, die am letzten Freitag durch Markus Söder ausgesprochen wurden:
"Spazierengehen und Sport an der frischen Luft bleiben erlaubt - allerdings nur allein oder mit den Personen wie der eigenen Familie, mit der man zusammenlebt.

Auch in Bayern ist das alleinige Spazierengehen erlaubt.

ist als deine Anmerkung wenig hilfreich. Wie soll dies eine blinde Person oder ein Rollifahrer, der auf eine Assistenzkraft angewiesen ist, realisieren?

Hier werden eine Gruppe von Menschen wegen Ihrer Behinderung durch staatliche Regelungen benachteiligt! Weil hier nicht an diese Personengruppe gedacht worden ist.

--
Gruß
Wolfgang

Blind / Sehbehindert bei Ausgangsbeschränkung /-sperre, Kontaktbeschränkung

Hotte, Stuttgart, Tuesday, 24.03.2020, 22:47 (vor 1493 Tagen) @ WoBi

Hallo Hotte,

die Regelung nach der Bundeskanzlerin besagt:
"Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine sowie „mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands“, möglich."

Der Freistaat Bayern bleibt das einzige Bundesland, das diese Regelung nicht umsetzen wird. In Bayern bestehen weiterhin die Regeln, die am letzten Freitag durch Markus Söder ausgesprochen wurden:
"Spazierengehen und Sport an der frischen Luft bleiben erlaubt - allerdings nur allein oder mit den Personen wie der eigenen Familie, mit der man zusammenlebt.

Auch in Bayern ist das alleinige Spazierengehen erlaubt.


ist als deine Anmerkung wenig hilfreich. Wie soll dies eine blinde Person oder ein Rollifahrer, der auf eine Assistenzkraft angewiesen ist, realisieren?

Hier werden eine Gruppe von Menschen wegen Ihrer Behinderung durch staatliche Regelungen benachteiligt! Weil hier nicht an diese Personengruppe gedacht worden ist.

Hallo Wolfgang,
bleibt doch bitte mal realistisch.
Glaubst du wirklich, wenn ein Blinder mit einer anderen Person spazieren geht, oder das ein Rollstuhlfahrer mit einer anderen person unterwegs ist, das diese dann angehalten und kontrolliert wird?
VG
Hotte

--
Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."

Blind / Sehbehindert bei Ausgangsbeschränkung /-sperre, Kontaktbeschränkung

Hendrik1, Niedersachsen, Wednesday, 25.03.2020, 15:00 (vor 1492 Tagen) @ Hotte

Moin Moin WoBi,

schreib doch in Deiner Eigenschaft als GSBV eine Mail an das zuständige Ministerium für Inneres, dass es Menschen gibt, die auf fremde Hilfe angewiesen sind und somit nicht alleine aus dem Haus können. Dieses sind beispielsweise Blinde, oder auch andere Personen die beispielsweise das Merkzeichen B für Begleitperson erforderlich oder H für Hilfslosigkeit im Schwerbehindertenausweis haben. Für diese sollte es entweder eine Ausnahmeregelung von der derzeitigen Ausgangssperre geben, da die Personen nicht im selben Haushalt leben müssen (Abholservice zur Arbeit usw.), oder zumindestens sollte es per Erlass geduldet werden, dass diese Personen behinderungsbedingt eine "fremde" Begleitperson bei sich haben dürfen.

Liebe Grüße

Hendrik

Blind / Sehbehindert bei Ausgangsbeschränkung /-sperre, Kontaktbeschränkung

WoBi, Thursday, 26.03.2020, 08:59 (vor 1491 Tagen) @ Hendrik1

Hallo Hendrik1,

danke für deinen Vorschlag. Die Problematik ist bei dir angekommen, zumal bei Verstöße gegen die Anordnungen massiv mit Ordnungswidrigkeit gedroht wird. Der Mann möchte keine Probleme bekommen. Die begleitende Assistenzkraft würde sich ebenfalls "schuldig" machen.
Habe bereits die HSBV für diese Thema sensibilisiert. In der jetzigen Phase ist dies eine bayrische Problemstellung. Doch wehret den Anfängen, dann andere Bundesländer könnten nachfolgen.

--
Gruß
Wolfgang

RSS-Feed dieser Diskussion