Erstellung und Übergabe von Listen (Allgemeines)

DD, Friday, 27.03.2020, 12:19 (vor 1463 Tagen)

Hallo,

auf Grund des CoronaVirussind sind bei uns einige Mitarbeiter, die in den Risikokreis fallen, bezahlt freigestellt wurden.
Nun wollte ich von meinem AG eine Ausstellung, welche gleichgestellt- und schwerbehinderte Mitarbeiter entsprechend freigestellt wurden.
Ich habe mich natürlich auf § 178 / Absatz 1 / Satz 2 / SGB IX und § 178 / Absatz 2 / Satz 1 / SGB IX berufen.

Trotz dessen weigert sich mein AG mir diese Aufstellung auszustellen und rechtfertigt dies mit dem Datenschutz.

Ist das ok?
Was kann ich tun?

Erstellung und Übergabe von Listen

albarracin, Baden-Württemberg, Friday, 27.03.2020, 14:20 (vor 1463 Tagen) @ DD

Hallo,

Hallo,

Ist das ok?

Nein

Was kann ich tun?

Klagen vor dem ArbG ggfs. mit Antrag auf einstw. Anordnung.

--
&Tschüß

Wolfgang

Erstellung und Übergabe von Listen

garda, Berlin, Tuesday, 31.03.2020, 16:47 (vor 1459 Tagen) @ DD

Trotz dessen weigert sich mein AG mir diese Aufstellung auszustellen und rechtfertigt dies mit dem Datenschutz.
Ist das ok?
Was kann ich tun?

Hier noch als Ergänzung die Begründung, warum meine "Lieblingsbegründung" Datenschutz nicht geht: die SBV ist nicht "Dritte" im Sinne des Datenschutzes. Datenschutz kann auch keine gesetzlichen Rechte und Pflichten antasten.

--
Mit freundlichen Grüßen

Michael

Erstellung und Übergabe von Listen

Vertigo, Saarland, Wednesday, 01.04.2020, 08:41 (vor 1458 Tagen) @ DD

Hallo und guten Morgen,

Die Erstellung der SB-Listen ist die Aufgabe des Arbeitgebers und er hat sie der amtierenden Schwerbehindertenvertretung zur Verfügung zu stellen.
Ohne die Kenntnis dieser Liste kann die Vertauensperson ihr Amt nicht ordentlich ausüben.( §179 Abs.2)

Du kannst dich auch auf den §§ 178 Abs.2 berufen, in dem steht, dass der Arbeitgeber die SBV in allen Angelegenheiten, die einzelne schwerbehinderte Menschen oder Gruppen betrifft, zu unterrichten und zu beteiligen hat.

Dieser Begriff "Behinderung im Amt" zieht häufig schon, wenn man ihn gegenüber dem Arbeitgeber ausspricht.

Nichtsdestotrotz würde ich ganz nett den Arbeitgeber auf das Gesetz hinweisen ( vielleicht kenn er das SGB ja nicht so gut), dass du auch ein Recht hast, diese Liste einzusehen und eine Verweigerung eine Behinderung im Amt ist.
Du kannst ja mal betonen, dass du dich darüber rechtlich beraten lassen willst. Da gibt es Möglichkeiten über die Gewerkschaften, die Arbeitskammer oder auch bei absoluter Uneinsichtigkeit bei einem Anwalt, den der Arbeitgeber dann zahlen muss.

Vielleicht bekommst du es ja unter der Erklärung der wichtigen guten und "vertrauensvollen" Zusammenarbeit im Gespräch hin.

Gruß

--
Gruß
Vertigo

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