SBV und BR - Vorsitzender teilen sich ein Mobiles Telefon miteinander. (Allgemeines)

Jurban, Bodenwöhr, Friday, 27.03.2020, 16:28 (vor 1484 Tagen)

Hallo zusammen,
Ich bin seit kurzem die neu Gewählte SBV-Vertretung in unserem Betrieb. Wir haben ca 250 Mitarbeiter im Betrieb.
Folglich ist unserer BR-Vorsitzender freigestellt. Mir ist auch bekannt, dass eine Freistellung für mich ab 100 Schwerbehinderten Kollegen in Frage kommt. D.h. ich nehme meine anfallenden Aufgaben für mein Amt während der Arbeitszeit war. Dahin gehend gab es auch bis dato keinerlei Probleme seitens des AG.
Was mich aber mehr interessieren würde, ist es aus Sicht der Neuen Datenschutzverordnung erlaubt, dass sich BR sowie SBV einen Rechner bzw. ein tragbares/mobiles Telefon teilen sollen.
Für eine Erklärung wäre ich sehr dankbar

SBV und BR - Vorsitzender teilen sich ein Mobiles Telefon miteinander.

KaDi, Rheinland-Pfalz - Rheinhessen, Tuesday, 31.03.2020, 09:48 (vor 1481 Tagen) @ Jurban

Guten Morgen,

beim Thema Telefon finde ich es sehr schwierig sich eins zu teilen.

Was das Thema PC / Rechner angeht, teile ich mir mit dem BR einen gemeinsamen Rechner. Wir haben ein gemeinsames Büro - jeder hat abschließbare Schränke, einen Raumnutzungsplan und der Rechner hat von der IT verschiedene Benutzerkonten eingerichtet bekommen.

Viele Grüße

KaDi

SBV und BR - Vorsitzender teilen sich ein Mobiles Telefon miteinander.

Hendrik1, Niedersachsen, Tuesday, 31.03.2020, 12:27 (vor 1481 Tagen) @ KaDi

Moin Moin,

einen Raum kann man sich nur dann teilen, wenn bei vertraulichen Gesprächen der jeweils andere nicht im Raum ist. Da der PR eine volle Freistellung hat, ist dieses normalerweise nicht gegeben, es sei denn, es gibt einen Tag Homeoffice, und an diesem Tag würde das Büro der SBV zur Verfügung stehen. Dann wäre der Regelfall abgedeckt, aber ad hoc Gespräche, die es auch geben kann, nicht. Bei Telefonaten wäre es sinnvoller, wenn beide jeweils einen Apparat zu haben, damit es getrennte Rufnummern gibt. Dieses sollte normalerweise technisch machbar sein. Gerüchten zu Folge gibt es auch schon mobile Geräte, falls ein zweiter Festnetzanschluss nicht möglich ist. :-D
Daran kann man den Arbeitgeber erinnern, wenn er nicht selber auf diese Idee kommt.

Aktentrennung ist sowieso klar und PCs sind so einrichtbar, dass jede/r nur dass sieht, was er/sie für seine/ihre Arbeit benötigt.

Liebe Grüße

Hendrik

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