Aktenlageentscheidung vs. §165 SGB IX (Allgemeines)

zimmi2000, Wednesday, 08.04.2020, 08:25 (vor 1451 Tagen)

Hallo in die Runde,

unser Arbeitgeber möchte bei einer externen Einstellung nach Aktenlage entscheiden. Aus meiner Sicht ist aber bei Vorliegen einer Bewerbung eines schwerbehinderten Menschen eine Einstellungsentscheidung nach Aktenlage nicht möglich, da damit ja der §165 SGB IX (Einladungspflicht im öffentlichen Dienst) ausgehebelt wird. Hier handelt es sich um einen Bewerber, der der nach dem Ausschreibungsprofil fachlich geeignet ist und damit eine Einladung nicht !!! entbehrlich wäre.

Wie seht Ihr das ?? Geht eine Aktenlageentscheidung ohne Vortsllungsgespräche, wenn eine Bewerbung eines schwerbehinderten Menschen vorliegt ??

Aktenlageentscheidung vs. §165 SGB IX

garda, Berlin, Wednesday, 08.04.2020, 08:59 (vor 1451 Tagen) @ zimmi2000

unser Arbeitgeber möchte bei einer externen Einstellung nach Aktenlage entscheiden. Aus meiner Sicht ist aber bei Vorliegen einer Bewerbung eines schwerbehinderten Menschen eine Einstellungsentscheidung nach Aktenlage nicht möglich, da damit ja der §165 SGB IX (Einladungspflicht im öffentlichen Dienst) ausgehebelt wird. Hier handelt es sich um einen Bewerber, der der nach dem Ausschreibungsprofil fachlich geeignet ist und damit eine Einladung nicht !!! entbehrlich wäre.

Wie seht Ihr das ?? Geht eine Aktenlageentscheidung ohne Vortsllungsgespräche, wenn eine Bewerbung eines schwerbehinderten Menschen vorliegt ??

Hallo zimmi,

er kann gerne nach Aktenlage entscheiden, wenn in diesem Zusammenhang der schwerbehinderte Bewerber eingestellt wird. ;-)

Wenn dein AG tatsächlich dem § 165 SGB 9 unterliegt, muss es Auswahlgespräche geben. Auch Corona dauert nicht ewig. Eine Notlage müsste ausführlich und nachvollziehbar begründet werden.

--
Mit freundlichen Grüßen

Michael

Aktenlageentscheidung vs. §165 SGB IX

Hendrik1, Niedersachsen, Wednesday, 08.04.2020, 10:48 (vor 1451 Tagen) @ garda

Moin Moin Michael,

man kann ja heutzutage auch Vorstellungsgespräche per Videokonferenz o.ä. führen, sodass auf diese nicht verzichtet werden muss.....

Das Ansteckungsrisiko mit Corona soll hierbei relativ gering sein ……


Liebe Grüße

Hendrik

Aktenlageentscheidung vs. §165 SGB IX

zimmi2000, Wednesday, 08.04.2020, 11:29 (vor 1451 Tagen) @ garda

Tja, hier kommt es eben nicht zur Einstellung aller SB-Bewerber. Da würde es also zur Ablehnung eines SB ohne ein Vorstellungsgespräch kommen.
Aus meiner Sicht ist man damit aber einen Schritt zu weit, für mich stellt sich die Frage, ob überhaupt das Thema Aktenlageentscheidung im Raume steht, wenn eine Bewerbung eines schwerbehinderten Bewerbers vorliegt. Aus meiner Sicht nein.
Und ja, Vorstellungsgespräche via Skype sind möglich, wenn man sie den führen möchte.

Aktenlageentscheidung vs. §165 SGB IX

albarracin, Baden-Württemberg, Wednesday, 08.04.2020, 17:11 (vor 1451 Tagen) @ zimmi2000

Hallo,

auch wenn es natürlich nicht unter dem Eindruck der Pandemie geschrieben wurde, ist mE die folgende Kommentierung für diesen Fall zutreffend (Düwell in LPK-SGB IX, § 165 Rn 9):
"Hat der Arbeitgeber eine Vorauswahl anhand der Bewerbungsunterlagen getroffen und ist er deshalb der Meinung, ein oder mehrere Bewerber seien so gut geeignet, dass der schwerbehinderte Bewerber nicht mehr in die nähere Auswahl einbezogen werden sollte, muss er dennoch die schwerbehinderten Bewerber einladen und ihnen die Chance einräumen, ihn durch eine gute Präsentation im Vorstellungsgespräch umzustimmen."

§ 165 SGB IX kennt nun mal außer im Satz 4 keine Ausnahme von der Einladungspflicht. Es ist unmittelbar geltendes und zwingendes Recht.

Im Grundsatz hat dies auch das BAG mehrfach entschieden, zB am 16.2.2012, 8 AZR 697/10

--
&Tschüß

Wolfgang

Aktenlageentscheidung vs. §165 SGB IX

Luculus, Sunday, 12.04.2020, 19:12 (vor 1447 Tagen) @ albarracin

Sehe ich auch so. Einzig bei Beamten wäre die Entscheidung nach Aktenlage (Beurteilungen) möglich. Bei diesen ist auch tatsächlich eine Beförderung nach Beurteilung vorgesehen. Bei unseren klagefreudigen Feuerwehrbeamten wird nur noch danach entschieden. Das ginge aber nur bei Beamtenstellen, sind Beschäftigte dabei wären wir wieder beim Vorstellungsgespräch...

Aktenlageentscheidung vs. §165 SGB IX

Hotte, Stuttgart, Sunday, 12.04.2020, 21:15 (vor 1447 Tagen) @ Luculus

Sehe ich auch so. Einzig bei Beamten wäre die Entscheidung nach Aktenlage (Beurteilungen) möglich. Bei diesen ist auch tatsächlich eine Beförderung nach Beurteilung vorgesehen. Bei unseren klagefreudigen Feuerwehrbeamten wird nur noch danach entschieden. Das ginge aber nur bei Beamtenstellen, sind Beschäftigte dabei wären wir wieder beim Vorstellungsgespräch...

Hey,
da ich das Beamtenrecht nicht kenne, muss ich doch mal nachfragen.
Eine Verwaltung schreibt eine Beamtenstelle aus. Es bewirbt sich ein sb Beamter, fachlich gegeignet, von einer anderen Verwaltung.
Habe ich das richtig verstanden, das hier entgegen § 165 SGB IX nach Aktenlage entschieden werden kann, und der sb Bewerber nicht eingeladen werden muss, weil er Beamter ist?
Das erscheint mir seltsam
VG
Hotte

--
Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."

Aktenlageentscheidung vs. §165 SGB IX

Cebulon, Sunday, 12.04.2020, 23:41 (vor 1446 Tagen) @ Hotte

Eine Verwaltung schreibt eine Beamtenstelle aus. Es bewirbt sich ein sb Beamter, fachlich gegeignet, von einer anderen Verwaltung. Habe ich das richtig verstanden, das hier entgegen § 165 SGB IX nach Aktenlage entschieden werden kann, und der sb Bewerber nicht eingeladen werden muss, weil er Beamter ist? Das erscheint mir seltsam

Hallo Hotte, wenn das Luculus so pauschal gemeint haben sollte wie geschrieben, wäre das voll daneben. In § 165 SGB IX wird bekanntlich nicht unterschieden zwischen Stellen von Beamten und Arbeitnehmern. Dort kommt weder das Wort Beamter noch Arbeitnehmer vor, sondern „Menschen“. Und unter diesem Begriff fallen nun mal beide.

Gruß,
Cebulon

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