Mitspracherecht des BR (Allgemeines)

Uwe @, Monday, 26.01.2004, 12:58 (vor 7395 Tagen)

Hallo zusammen
Hatt der Br mitsprache recht bei entscheideungen die
die SBV mit der geschäftsleitung trifft>

hintergrund ist folgender:
wir die SBV haben mit der Geschäftsleitung eine
Vereinbarung über die Schwerbehindertenparkplätze
getroffen.
iwr haben 3 SB die einen solchen benötigen , die fa
hatt aber 6 stellplätze zur verfühgung gestellt
da die fa. leitung aber keinen parkplatzt für einen
fa. PKW hatt waren wir damit einverstanden das dieser
einen stellplatz von diesen benutzen darf.
jetzt hatt sich der BR gegen diese ausgesprochen.

unsere frage hatt der BR das recht>>

Re: Mitspracherecht des BR

hackenberger, Tuesday, 27.01.2004, 19:15 (vor 7393 Tagen) @ Uwe

Hallo Uwe,

ja der BR hat Recht. Er ist hier auch zu beteiligen.
Ihr die SchwbV könnt aber verlangen, dass bei den
bereitgestellten Parkplätze auf alle Fälle die
Schwerbehinderten berücksichtigt werden, die auf Grund
ihrer Behinderung für den Weg zur Arbeit auf die
Nutzung des Pkw angewiesen sind. Wichtig ist hier aber
es muss die Behinderung die Nutzung notwendig machen.

Bernhard

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