Technische Probleme bei einem Bewerbungsgespräch mit Videokonferenz (Einstellung)

faddo ⌂, Aschaffenburg, Monday, 25.05.2020, 13:47 (vor 1429 Tagen)

Hi zusammen,

hier mal ein spannendes Thema, was gerade zu einem Konflikt zwischen dem SBV und der Dienststelle (Universität) führt:

Eine Professorin hat Vorstellungsgespräche für ein Sekretariat anberaumt und den SBV eingeladen. Aufgrund der aktuellen Situation sollten die Vorstellungsgespräche per Videokonferenz (Zoom) stattfinden. Bei der Videokonferenz wurde der SBV lt. Aussage des AG als Anwesend angezeigt, konnte jedoch nicht sprechen oder das Gesprochene verstehen. Offenbar lag hier ein technisches Problem vor. Der SBV brach nach wenigen Minuten die Konferenz ab, schilderte per Mail die Situation, forderte die Beteiligung des SBV ein sowie die Wiederholung des abgebrochenen Gesprächs.

Die Professorin ging nicht auf das Anliegen des SBV ein, die weiteren Gespräche wurden ohne Beteiligung des SBV durchgeführt, die Professorin verweigert darüber hinaus das Gespräch mit dem SBV um zu einer Lösung zu gelangen.

Die SBV wird sich jetzt anwaltlich beraten lassen, ob hier ein Verstoß gegen SGB IX erfolgt ist und ob ggf. eine Ordnungswidrigkeit festgestellt wird.

Meine Einschätzung: Das Gespräch hätte ohne die Beteiligung des SBV nicht stattfinden dürfen. Sobald es ersichtlich war dass es auf Seiten des SBV ein technisches Problem gibt wäre eine Pause bis die Verbindung wieder reibungslos möglich ist das korrekte Vorgehen gewesen. Sonst wäre es doch ganz einfach möglich, den SBV (oder die Gleichstellungsbeauftragte oder wen auch immer) "uuups" aus dem Gespräch zu werfen und so die Beteiligung nach SBG IX ungebührlich einzuschränken.

Was denkt Ihr dazu, liebe KollegInnen?

Das Ganze wird spätestens im Personalrat ausgebremst, zumal auch die Personalabteilung das Vorgehen kritisch sieht. Aber liegt hier schon eine Ordnungswidrigkeit vor?

Technische Probleme bei einem Bewerbungsgespräch mit Videokonferenz

Remhagen, NRW, Wednesday, 27.05.2020, 20:13 (vor 1427 Tagen) @ faddo

Offensichtlich hast du die Forenregeln nicht eingehalten.
Ansonsten kann ich mir nicht erklären, aus welchem Grund dir nicht geantwortet wird.

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MfG

Remhagen

(P.S. Ich gebe hier nur meine Meinung wieder)

Technische Probleme bei einem Bewerbungsgespräch mit Videokonferenz

garda, Berlin, Thursday, 28.05.2020, 12:41 (vor 1426 Tagen) @ Remhagen

Offensichtlich hast du die Forenregeln nicht eingehalten.
Ansonsten kann ich mir nicht erklären, aus welchem Grund dir nicht geantwortet wird.

Warum antwortest du nicht?

Der Threaderöffner hat sein Profil ziemlich sparsam ausgefüllt. Es ist unklar, welche Regelungen gelten.

--
Mit freundlichen Grüßen

Michael

Technische Probleme bei einem Bewerbungsgespräch mit Videokonferenz

garda, Berlin, Thursday, 28.05.2020, 12:47 (vor 1426 Tagen) @ faddo

Offenbar lag hier ein technisches Problem vor. Der SBV brach nach wenigen Minuten die Konferenz ab, schilderte per Mail die Situation, forderte die Beteiligung des SBV ein sowie die Wiederholung des abgebrochenen Gesprächs.

So weit so richtig.

Die Professorin ging nicht auf das Anliegen des SBV ein, die weiteren Gespräche wurden ohne Beteiligung des SBV durchgeführt, die Professorin verweigert darüber hinaus das Gespräch mit dem SBV um zu einer Lösung zu gelangen.

Wer ist dein Ansprechpartner als SBV? Gibt es einen Inklusionsbeauftragten? War die Personalverwaltung an den Gesprächen beteiligt? Wer ist ggf. dort dein Ansprechpartner?

Die SBV wird sich jetzt anwaltlich beraten lassen, ob hier ein Verstoß gegen SGB IX erfolgt ist und ob ggf. eine Ordnungswidrigkeit festgestellt wird.

Oha. Hier schau bitte erstmal selbst in das Gesetz und die Kommentierung. Du hast hier nicht mal im Ansatz angeführt auf welche rechtliche Regelung du dich stützen möchtest. Da stellt sich automatisch die Frage nach einer Grundschulung.

Meine Gegenfragen dazu lauten:

- Was bringt dir ein OWIG? Denkst du ernsthaft, dass da bei einem ersten Verstoß was passiert?
- Befürchtest du, dass es erneut so läuft, warum also nicht deine Beteiligung gleich einklagen?

Meine Einschätzung: Das Gespräch hätte ohne die Beteiligung des SBV nicht stattfinden dürfen. Sobald es ersichtlich war dass es auf Seiten des SBV ein technisches Problem gibt wäre eine Pause bis die Verbindung wieder reibungslos möglich ist das korrekte Vorgehen gewesen. Sonst wäre es doch ganz einfach möglich, den SBV (oder die Gleichstellungsbeauftragte oder wen auch immer) "uuups" aus dem Gespräch zu werfen und so die Beteiligung nach SBG IX ungebührlich einzuschränken.
Was denkt Ihr dazu, liebe KollegInnen?

Dasselbe wie du.

Das Ganze wird spätestens im Personalrat ausgebremst, zumal auch die Personalabteilung das Vorgehen kritisch sieht. Aber liegt hier schon eine Ordnungswidrigkeit vor?

s. o.

--
Mit freundlichen Grüßen

Michael

Technische Probleme bei einem Bewerbungsgespräch mit Videokonferenz

WoBi, Friday, 29.05.2020, 12:38 (vor 1425 Tagen) @ faddo

Hallo faddo,

wurde die Technik im Vorfeld getestet und der Umgang mit der Software geübt? Ist denn die Software überhaupt barrierefrei? Wurde der Softwareeinsatz durch den PR genehmigt?

Hier wird eine "Mickymaus-Technik" eingesetzt, die in keiner Weise einem hochwertigen Konferenzsystem entspricht, wie sie bei der Kanzlerin oder den anderen Minister zum Einsatz kommt. Diese hochwertige Technik wird dazu noch professionell betreut und ggf. sogar bedient. Da stimmt die Ausleuchtung, der Hintergrund, der Ton, via Tonstudioequipment, die Kameraposition ggf. mit Zoom und die Bandbreite für die Datenübertragung. Die Teilnehmer werden hoffentlich bezüglich ihrer Kleidung, Maske, … beraten. Selbst unter diesen Bedingungen ist Vorbereitung und Disziplin erforderlich. Die Sprache kann auch hier vom Bild abweichen und es können Verzerrungen oder Aussetzer auftreten.

Da wurde ein "Schmalspur-Produkt" eingesetzt, das stark von den jeweiligen Gegebenheiten der jeweiligen Teilnehmer abhängt und der aktuellen Gegebenheiten in der "Cloud". Welche Eingriffsmöglichkeiten hat der Konferenzstarter bei der jeweiligen Software. Kann z.B. der einzelne Teilnehmer "stumm" geschaltet werden?
Wie ist die Bandbreite der Internetverbindung - Direktanbindung, WLAN oder das GSM/LTE-Netz? Wie Leistungsstark ist die Technik? Wurde ein Notebook ohne Stromnetz verwendet, dass der Prozessor / die Prozessoren mit verminderter Leistung betrieben wurden. Wird die eingebaute Kamera eines Notebooks genutzt, damit die optische Verzerrung mit einer dicken Nase zur Übertragung kommt.
Um sich auf diesem Weg zu präsentieren, werden ganz andere Kernkompetenzen benötigt, als es die Stellenausschreibung vorsieht.

Anhand dieser Auslistungen wird deutlich, dass es mehr als ein Problem der SBV ist und hier ggf. externe Sachkompetenz erforderlich ist. Anhand der eigenen / gesammelten Erfahrungen kann die SBV ggf. in Zusammenarbeit mit dem PR einen derartigen Einsatz ablehnen, da die Chancengleichheit für die (behinderten) Bewerber nicht gewährt werden kann.
Schlechte Beispiele dazu gibt es aktuell zuhauf im Fernsehen mit der "Videoschalte". Die Bild und Tonqualität ist manchmal unterirdisch und eine Zumutung.

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Gruß
Wolfgang

Technische Probleme bei einem Bewerbungsgespräch mit Videokonferenz

WoBi, Saturday, 30.05.2020, 11:50 (vor 1424 Tagen) @ WoBi

Hallo,

in der SZ ist aktuell ein Bild der Kanzlerin in der Videokonferenz.
https://www.sueddeutsche.de/politik/coronavirus-deutschland-news-1.4828033

Man beachte die indirekte Ausleuchtung, den Kontrollmonitor, die Mikrofone, …. das auf diesem Foto erkennbar ist. Wie war so ein Werbespruch: "Technik die Begeistert"

Und jetzt zum Vergleich das Notebook auf dem Küchentisch oder das Handy in der Hand eines Bewerbers oder gar der SBV?

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Gruß
Wolfgang

Technische Probleme bei einem Bewerbungsgespräch mit Videokonferenz

faddo ⌂, Aschaffenburg, Saturday, 30.05.2020, 22:15 (vor 1424 Tagen) @ WoBi

Hallo Wolfgang,

vielen Dank für Deine ausführliche Antwort.

Zu Deinen Fragen:

>> Wurde die Technik im Vorfeld getestet und der Umgang mit der Software geübt?

Die Software ist seit Beginn der Krise im Einsatz, aber eine massive Testung hat es nicht gegeben (Wir arbeiten i.A. mit MS Teams, bei dem Gespräch war wohl Zoom im Einsatz).

>>Ist denn die Software überhaupt barrierefrei?

Das denke ich nicht, ich will mich nicht aus dem Fenster lehnen. Bei uns ist es normalerweise so dass wir als SBV im Vorfeld mit SB BewerberInnen in Kontakt treten um das Gespräch vorzubereiten. Dabei wird natürlich auch das Thema Barrierefreiheit angesprochen. Bei BewerberInnen bei denen es bei der Nutzung der Software hinsichtlich Barrierefreiheit Probleme entstehen würde man im Vorfeld auf Abhilfe drängen.

>>Wurde der Softwareeinsatz durch den PR genehmigt?

Im Rahmen von Bewerbungsgesprächen sicher nicht, die Software kommt aber flächendeckend im Rahmen von Seminaren und Vorlesungen zum Einsatz. Da haben wir aber keinen Zugriff (wissenschaftlicher Bereich).

>>Welche Eingriffsmöglichkeiten hat der Konferenzstarter bei der jeweiligen Software. Kann z.B. der einzelne Teilnehmer "stumm" geschaltet werden?

Ja, das geht.

>>Wie ist die Bandbreite der Internetverbindung - Direktanbindung, WLAN oder das GSM/LTE-Netz? Wie Leistungsstark ist die Technik?

Unser SBV hat von zuhause gearbeitet, ich denke also maximal eine 16k Leitung und Zugang über WLAN, das Laptop ist ein aktuelles Business Laptop (Intel i5 8. Gen)

>>Anhand dieser Auslistungen wird deutlich, dass es mehr als ein Problem der SBV ist und hier ggf. externe Sachkompetenz erforderlich ist. Anhand der eigenen / gesammelten Erfahrungen kann die SBV ggf. in Zusammenarbeit mit dem PR einen derartigen Einsatz ablehnen, da die Chancengleichheit für die (behinderten) Bewerber nicht gewährt werden kann.

Ja, ich bin da ganz bei Dir. Das ist alles sehr unschön gerade, aber ich rede mir auch gerade ein dass wir hier in einer absoluten Ausnahmesituation sind, in der wir trotzdem aber alle unseren Job so gut wie möglich machen wollen. Daher hat der PR jetzt erst einmal grundlegend nichts dagegen, die Gespräche per Netz durchzuführen. Ich will ja auch nicht dass sich SB Personen, ggf. welche die zur Risikogruppe gehören, unnötiger Gefahr aussetzen weil sie mit Bus/Zug zum Gespräch fahren müssen zB. Wir machen unsere PR Sitzungen auch schon seit Wochen per Videochat. Muss ja irgendwie gehen und tuts ja auch, aber hier gabs eben das spezifische Problem mit der Verbindung.

Mittlerweile hab ich auch mit Hans-Peter telefoniert. Wir scheinen da wohl im Recht zu sein, auch da wir ja grundsätzlich immer an den Bewerbungsgesprächen teilnehmen wenn SB Personen sich bewerben, man also davon ausgehen kann dass wir auch hier teilnehmen wollten. Wir werden dem AG also klarmachen dass wir uns hier im Recht sehen und ihn auf die Konsequenzen hinweisen.

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