Corona-Regelung (Allgemeines)

SGBFreak, Friday, 29.05.2020, 19:15 (vor 1399 Tagen)

Hallo,
Corona oder Covid 19 treibt seltsame Blüten ...kein Witz !
Wer arbeiten muss weil er Geld braucht, das Krankengeld begrenzten ist, u. sich nicht krankmeldet (wg.Corona) wird dazu gedrängelt ...
Von meinem AG wurde das an 3x SB zur Unterschirift vorgelegt! 2x arbeiten in einem Einzelbüro!!!
Erklärung:
"Hiermit bestätige ich, dass ich das Angebot der Verwaltung zur sofortigen Einrichtung eines Home-Office-Arbeitsplatzes für die Dauer der Covid19-Pandemie nicht annehmen werde.
Ich wurde vom Vorgesetzten auf die Bedenken meiner Kolleginnen und Kollegen hingewiesen, die aufgrund meiner Vorerkrankungen ein erhöhtes Ansteckungspotenzial für mich befürchten!"

Gegen was verstößt diese Erklärung - Das bekommen nur SB-Risikopatieten bei uns!
Woher weiß der AG das? Sind nicht alle Mitarbeiter über 50 J.einem erhöhten Risiko an Covid 19 zu erkranken ausgesetzt?
WAS passiert, wenn ich mich trotz Home-Office dennoch anstecke (oder beim Einkaufen) ? Kann der AG verlangen, dass ich eiine solche "Verzichts-Erklärung" unterschreibe?
Ist nicht genau diese Ausgrenzung das Gegenteil von allen Maßnahmen gegen Covid 19.
Diskussionsbeiträge erwünscht - DANKE !

Corona-Regelung

Cebulon, Saturday, 30.05.2020, 18:28 (vor 1398 Tagen) @ SGBFreak

Wer arbeiten muss, weil er Geld braucht, das Krankengeld begrenzt ist und sich nicht krankmeldet (wg. Corona), wird dazu gedrängelt ...

Wer wird von wem wozu gedrängt? Und was soll Homeoffice mit Krankengeld speziell zu tun haben? Verstehe da nur „Bahnhof“.

Erklärung "Hiermit bestätige ich, dass ich das Angebot der Verwaltung zur sofortigen Einrichtung eines Home-Office-Arbeitsplatzes für die Dauer der Covid19-Pandemie nicht annehmen werde. Ich wurde vom Vorgesetzten auf die Bedenken meiner Kolleginnen und Kollegen hingewiesen, die aufgrund meiner Vorerkrankungen ein erhöhtes Ansteckungspotenzial für mich befürchten!"

Naja - wenn der „Amtsschimmel wiehert

Wo haben denn diese kollegialen „Experten“ das her, wonach ein sbM ein erhöhtes „Ansteckungspotenzial“ habe? Habe noch nie von dieser Theorie gehört, dass sich sbM leichter infizieren als Nichtbehinderte. Gibt’s denn dafür Quellen oder irgendwelche Studien für diese kühne These? Ist feststellbar, auf wessen „Mist“ dieses Erklärungsformular gewachsen ist? Und was sagt denn die HSBV zu diesem Formular? Welches Landes-Personalvertretungsgesetz gilt hier?

Gemeint ist wohl die Wahrscheinlichkeit der Schwere des Verlaufs von sog. Risikopersonen bei Ansteckung. Hängt u.a. von Vorerkrankungen und dem Alter ab sowie von der Einnahme von Medikamenten, die die Immunabwehr unterdrücken (wie z.B. Cortison) lt. RKI. „Eine generelle Festlegung zur Einstufung in eine Risikogruppe ist nicht möglich. Das erfordert vielmehr eine individuelle Risikofaktoren-Bewertung im Sinne einer (arbeits-)medizinischen Begutachtung“ laut Robert-Koch-Institut. Zehn Faktoren sind entscheidend: „Mit einem einfachen Risikorechner können Ärzte die Gefahr für schweren COVID-19-Verlauf abschätzen“, sagt die aerztezeitung.de

Bei täglicher längerer Fahrt mit dem ÖPNV zur Dienststelle sollten Hochrisikopersonen m.E. jedenfalls das Angebot des Arbeitgebers ernsthaft prüfen – zumindest jedoch FFP2-Masken tragen auf der täglichen Fahrt zur Arbeit. Homeoffice könnte Leben retten durch extreme Minimierung des Infektionsrisikos.

Was passiert, wenn ich mich trotz Home-Office dennoch anstecke (oder beim Einkaufen)?

Quarantäne derzeit so oder so für zwei Wochen. BIH-Hinweise dazu gibts hier zum Infektionsschutzgesetz (IfSG).

Gruß,
Cebulon

Corona-Regelung

albarracin, Baden-Württemberg, Saturday, 30.05.2020, 21:37 (vor 1398 Tagen) @ Cebulon

Hallo,

sofort Maßnahme aussetzen und den AG auffordern, erst mal die SBV gem. § 179 Abs. 2 Satz 1 zu informieren.

--
&Tschüß

Wolfgang

Corona-Regelung

Cebulon, Sunday, 31.05.2020, 07:25 (vor 1397 Tagen) @ albarracin

erst mal die SBV gem. § 179 Abs. 2 Satz 1 zu informieren.

Hallo, gemeint wohl richtig § 178 SGB IX statt § 179 SGB IX.

Gruß,
Cebulon

Corona-Regelung

albarracin, Baden-Württemberg, Sunday, 31.05.2020, 12:03 (vor 1397 Tagen) @ Cebulon

Hallo, gemeint wohl richtig § 178 SGB IX

Stimmt. Danke für die Korrektur.

Gruß,
Cebulon

--
&Tschüß

Wolfgang

Corona-Regelung

SGBFreak, Sunday, 31.05.2020, 13:45 (vor 1397 Tagen) @ Cebulon

Wow Cebulon,

es wurden mir sehr viele Anregungen gegeben, um ein paar Argumente in der Hand zu haben diese Erkläung zu beleuchten/zu kippen!
Der Hintergrund für diese "Erklärung" liegt sicher in der "Unsicherheit" des AG was Arbeitssicherheit und das Direktionsrecht betrifft!
Die 1. Aussage unseres AG "eine Krankmeldung wäre am sichersten" für den Betrieb, ist absurd u. müsste spätestens nach 6 Wochen scheitern, da dann Gehaltseinbußen (Krankengeld) durchschlagen und der grundsätzliche Arbeitswillen ja nicht abgelehnt werden kann. Egal ob mit Infektionsschutz-Gesetz oder ohne !
Home-Office bei einer Risikogefährdeten Reinigungskraft - kann ich mir schwerlich vorstellen - !
Also um den Betrieb zu schützen sollen jetzt umgekehrt alle vermehrt zuhause bleiben die eine Risikopotenzial darstellen ...? Soweit so klar!
Dann könnte der AG sein Direktionsrecht doch auch anwenden und eine Freistellung/Teilfreistellung anstatt Fürsorgepflicht mit voll Home-Office vorzuheucheln. Wir haben z.B.eine Regelung bzgl. der Kinderbetreuung die es den Erziehungsberechtigten erlaubt mit einer Freistellung auch Stundenweise zu Hause Home-Schooling mit ihren Schützlingen zu machen.
Bei manchen Behinderungsarten ist ein Homeoffice-Arbeits-Platz nur mit größerem Aufwand zu bewerkstelligen.
Wer trägt dann die Kosten, die vielleicht in 3-4 Monaten nie mehr gebraucht werden?
Oder wie im Fall der Reinigungskraft schlicht und ergreifend - wegen der Arbeitsschuld - unmöglich sind!

Auch werden wir auf Dauer nicht alle SB-Angestellten die Risikogefährdet sind ins Homeoffice umschulen können - und für den Rest ihres Lebens dort belassen können - ?
Was sagt denn das AGG (Allgem. Gleichbehandlungsgesetz) darüber?
Ich würde mich freuen, wenn noch weitere Beiträge zu dieser Diskussion geschrieben werden, denn es ist mit Sicherheit kein Einzelfall.
Beste Grüße

Corona-Regelung

Cebulon, Sunday, 31.05.2020, 17:48 (vor 1397 Tagen) @ SGBFreak

... anstatt Fürsorgepflicht mit voll Home-Office vorzuheucheln. Bei manchen Behinderungsarten ist ein Homeoffice-Arbeits-Platz nur mit größerem Aufwand zu bewerkstelligen. Wer trägt dann die Kosten, die vielleicht in 3-4 Monaten nie mehr gebraucht werden?

Hallo, leider hast Du meine Fragen nicht wirklich beantwortet. Ich sehe grds. auch nicht, dass da generell Fürsorge „vorgeheuchelt“ wird durch Angebote – soweit geeignet für Homeoffice bzw. für Telearbeit – ganz im Gegenteil. In vielen Unternehmen ist das gang und gäbe, wird weit verbreitet sehr erfolgreich praktiziert. Und wenn die Dienststelle alle IT-Kosten fürs Homeoffice übernimmt, so braucht sich da die SBV nicht sorgen. Und ob Corona-Virus in drei bis vier Monaten Geschichte ist, erscheint mehr als zweifelhaft: Selbst das BMI geht davon aus, dass nicht vor April 2021, wenn man den soeben (befristet bis 31.03.2021) in Kraft getretenen neuen § 37 Abs. 3 BPersVG ansieht zu „Video- oder Telefonkonferenzen“ des Personalrats oder etwa den neu angefügten § 43 Abs. 2 BPersVG zu PR-Sprechstunden „mittels Videokonferenz“. NB: Aufwendungen für Homeoffice sind u.U. von Steuer absetzbar, schreibt der Focus.

Wenn man sich die Massenausbrüche in Göttingen oder in Jerusalem ansieht bzw. geplante Maskenpflicht-Abschaffung in Thüringen, wird das wohl noch weitaus länger dauern ohne einen wirksamen Impfstoff, der in ausreichender Menge vorhanden ist. Wann das der Fall ist, kann seriös von niemandem vorausgesagt werden. Bestimmte Impfstoffe schützten ohnehin noch nie zu 100 Prozent, sondern z. B. Influenza-Impfung leider teilweise nur weit weit darunter. „Nach Angaben des Göttinger Tageblatt sei es zur Infektion mutmaßlich bei der Feier zum muslimischen Zuckerfest (Fastenbrechen)“ in Göttingen gekommen im Zusammenhang mit dem Ende des Ramadans: „Rasanter Anstieg: Großfamilien in Göttingen missachten Hygieneregeln“.

SB-Angestellten die risikogefährdet sind

Dieses wäre viel zu pauschal generell eine derartige undifferenzierte Risikogefähdung zu unterstellen: Nicht bei jedem sbM sind schwere Corona-Krankheitsverläufe zu erwarten – auch wenn das gern so im Web einfach unterstellt und behauptet wird für alle behinderten und schwerbehinderten Menschen.
Zum kritischen Krankheitsverlauf gibts bisher eher vages, lückenhaftes Wissen. Neue Hinweise scheinen nun aber Forscher aus Essen/Wuhan (40 Patienten) und München (89 Patienten) gefunden zu haben – aber jeweils nur anhand relativ geringer ausgewerteter Fälle.

Das ändert nichts daran, dass ich dieses unprofessionelle Corona-Formular eher „unterirdisch“ finde. Zu Rechten und Pflichten zum Homeoffice im Betrieb vgl. Überblick DGB-Rechtsschutz und hier.

Gruß,
Cebulon

Corona-Regelung

Luculus, Thursday, 04.06.2020, 22:03 (vor 1393 Tagen) @ SGBFreak

Da sollte man doch lieber prüfen ob der Arbeitgeber in seiner Verwaltung schon neue Gefährdungsbeurteilungen "Corona" erstellt hat. Ich habe grade richtig damit zu tun weil mich alle Bereiche vorbildlich beteiligen *uff* Jeden Tag trudeln aus den Abteilungen die Corona-Beurteilungen ein und ich schau die durch.
Dann gibt es neu bei uns eine Information zum Thema Risikopersonen. Da versucht man die rechtlichen Aspekte zusammen zu fassen und Leitlinien zu geben. Wer bei uns ein ärztliches Attest hat wird zum Arbeitsmediziner geschickt um die Auswirkungen am tatsächlichen Platz zu prüfen.

Schwerbehinderte Menschen haben nicht prinzipiell ein höheres Risiko bei einer Corona Erkrankung. wenn das Risiko aber erhöht ist (COPD, Immunerkrankung...) hat der AG jedoch eine erhöhte Fürsorgepflicht und die SBV sollte ins Boot geholt werden wenn es keine sofortige einvernehmliche Lösung gibt. Zur Not und wenn homeoffice nicht möglich ist (Reinigungskraft) muss der AN ggf, bezahlt freigestellt werden. Der AN bietet seine Arbeitskraft an, der AG kann sie wegen des erhöhten Risikos und der Fürsorgepflicht nicht annehmen - also Annahmeverzicht. Bei uns sind viele im Homeoffice und sollten in den letzten Wochen ihre Stellenbeschreibung erstellen. Der AG im ÖD kann nicht kündigen oder in Kurzarbeit schicken, hat aber auch keine entsprechende Arbeit.

Corona-Regelung

Luculus, Saturday, 06.06.2020, 23:36 (vor 1391 Tagen) @ albarracin

Hallo,

wie kommst Du darauf, daß es im öD keine Kurzarbeit geben kann? Die ist sogar seit 01.04.2020 durch einen TV geregelt.

https://www.verdi.de/themen/corona/++co++3cba9440-7fdc-11ea-8f6f-525400b665de

Und krankheits- oder betriebsbedingte Kündigungen kann es ebenfalls auch im öD geben - auch während Pandemien.

Sorry, wenn das missverständlich war. Ich meinte natürlich in diesem Einzelfall kann der AG nicht kündigen, eine Einzelperson nicht in Kurzarbeit schicken... Je nach Gegebenheit kann ein Arbeitgeber natürlich Kündigen oder eine Abteilung in Kurzarbeit schicken.

Corona-Regelung

SGBFreak, Sunday, 07.06.2020, 14:14 (vor 1390 Tagen) @ Luculus

Hallo Luculus,
was ist in deinem Beitrag mit gemeint:
..."dass die Mitarbeiter ihre Stellenbeschreibung erstellen?" Eine Stellenbeschreibung kann doch nur alleine der AG festlegen? Gibts da bei Corona jetzt eine neue andere Richtlinie???

LG

Der AN bietet seine Arbeitskraft an, der AG kann sie wegen des erhöhten Risikos und der Fürsorgepflicht nicht annehmen - also Annahmeverzicht. Bei uns sind viele im Homeoffice und sollten in den letzten Wochen ihre Stellenbeschreibung erstellen.

Da sollte man doch lieber prüfen ob der Arbeitgeber in seiner Verwaltung schon neue Gefährdungsbeurteilungen "Corona" erstellt hat. Ich habe grade richtig damit zu tun weil mich alle Bereiche vorbildlich beteiligen *uff* Jeden Tag trudeln aus den Abteilungen die Corona-Beurteilungen ein und ich schau die durch.
Dann gibt es neu bei uns eine Information zum Thema Risikopersonen. Da versucht man die rechtlichen Aspekte zusammen zu fassen und Leitlinien zu geben. Wer bei uns ein ärztliches Attest hat wird zum Arbeitsmediziner geschickt um die Auswirkungen am tatsächlichen Platz zu prüfen.

Schwerbehinderte Menschen haben nicht prinzipiell ein höheres Risiko bei einer Corona Erkrankung. wenn das Risiko aber erhöht ist (COPD, Immunerkrankung...) hat der AG jedoch eine erhöhte Fürsorgepflicht und die SBV sollte ins Boot geholt werden wenn es keine sofortige einvernehmliche Lösung gibt. Zur Not und wenn homeoffice nicht möglich ist (Reinigungskraft) muss der AN ggf, bezahlt freigestellt werden. Der AN bietet seine Arbeitskraft an, der AG kann sie wegen des erhöhten Risikos und der Fürsorgepflicht nicht annehmen - also Annahmeverzicht. Bei uns sind viele im Homeoffice und sollten in den letzten Wochen ihre Stellenbeschreibung erstellen. Der AG im ÖD kann nicht kündigen oder in Kurzarbeit schicken, hat aber auch keine entsprechende Arbeit.

Corona-Regelung

Luculus, Sunday, 07.06.2020, 18:52 (vor 1390 Tagen) @ SGBFreak

Für viele MA gab es keine Arbeiten fürs Homeoffice bzw keine Zugänge. Daher hat der AG bzw. seine Erfüllungsgehilfen die MA nach Hause geschickt mit der Auflage im "Homeoffice" eine Tätigkeitsbeschreibung anzufertigen. Wir haben leider für viele Stellen nur Beschreibungen die uralt sind, daher war schon ein guter Ansatz dahinter aber natürlich nicht für zum Teil X Wochen. Was sollte der AG machen? Es gab den Kurzarbeitertarifvertrag noch nicht, im Büro durfte er die MA nicht beschäftigen, Kundenverkehr fand nicht statt...Also wurde alles an Aufgaben zusammengesammelt was möglich war.

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