SBV-Personalrat (Allgemeines)

Luculus, Saturday, 06.06.2020, 09:43 (vor 1417 Tagen)

Demokratie ist ja manchmal anstrengend ;-)

Nehmen wir mal an bei der letzten Wahl wurde in einer Dienststelle eine SBV gewählt. Vertrauensperson und 4 Stellies.
Natürlich macht man sich, wenn man strategisch denkt vorher Gedanken wie was am Besten funktionieren könnte um seine Wähler*innen bestmöglich zu vertreten. Nun, manchmal kommt es anders als geplant und das ist Demokratie, bringt einen aber manchmal in Schwierigkeiten so dass die Wähler*innen nicht bestmöglich vertreten werden können.
Die Vertrauensperson ist nun in Rente gegangen. Bei den Personalratswahlen wurde der erste Stellie als Personalratsvorsitzender gewählt. Dieser wollte eigentlich Position 3, 4 oder 5 einnehmen, ist aber eben sehr beliebt. Die Person an Stelle 3 war eigentlich als Nachfolge geplant und ist auch Mitglied der GSV. Bisher hat der Arbeitgeber keine Probleme gehabt wenn zusätzlich zum Personalratsvorsitzenden auch der Stellie dabei war (Einstellungen, BEM)
Die beste Lösung wäre das so laufen zu lassen. Mit dem Arbeitgeber könnte man das wahrscheinlich auch so regeln da er die gute Arbeit durchaus anerkennt. Es könnte aber sicher auch rechtliche Probleme geben wenn ein Mitarbeiter mit etwas nicht zufrieden ist. Einfache Lösung wäre wenn der Personalratschef zurückträte. Allerdings sind die 2 Stellies Wackekandidaten einer versäumt alle Termine zu denen er geladen wird und der andere ist krankheitsbedingt selten da und auch sonst hoch belastet. Daher meine Frage: Welche rechtlichen Konsequenzen könnten Auftreten die nicht vom Arbeitgeber ausgehen?

SBV-Personalrat

albarracin, Baden-Württemberg, Saturday, 06.06.2020, 22:58 (vor 1417 Tagen) @ Luculus

Hallo,

die Wahrnehmung sämtlicher Rechte durch die SBV, bei denen die gewählte Reihenfolge der Stellvertreter nicht eingehalten wird, ist eigentlich rechtsunwirksam, da nicht gesetzlich gedeckt.
Bekommt zB ein Stelli, der nicht herangezogen werden durfte, Daten von anderen Personen - zB im Rahmen von Bewerberverfahren - zu sehen, befinden sich alle Beteiligten an der Datenweitergabe schon tendenziell in einem strafrechtlich relevanten Bereich.
Auch kann natürlich ein nicht rechtmäßig herangezogener Stelli von allen Beteiligten abgelehnt werden - zB von Bewerbern im Rahmen eines Bewerberverfahrens.

Auch ein AG, der zuerst "mitspielt", kann natürlich jederzeit sämtliche Handlungen der SBV unter diesen gesetzwidrigen Vorzeichen ablehnen. Spätestens im Konfliktfall dürfte daher dieses "Mitspielen" des AG daher nicht mehr gegeben sein.

Was da in Eurem Betrieb gemauschelt werden soll, ist hochgradig gesetzwidrig.

--
&Tschüß

Wolfgang

SBV-Personalrat

Luculus, Sunday, 07.06.2020, 00:14 (vor 1417 Tagen) @ albarracin

Hallo,

die Wahrnehmung sämtlicher Rechte durch die SBV, bei denen die gewählte Reihenfolge der Stellvertreter nicht eingehalten wird, ist eigentlich rechtsunwirksam, da nicht gesetzlich gedeckt.
Bekommt zB ein Stelli, der nicht herangezogen werden durfte, Daten von anderen Personen - zB im Rahmen von Bewerberverfahren - zu sehen, befinden sich alle Beteiligten an der Datenweitergabe schon tendenziell in einem strafrechtlich relevanten Bereich.
Auch kann natürlich ein nicht rechtmäßig herangezogener Stelli von allen Beteiligten abgelehnt werden - zB von Bewerbern im Rahmen eines Bewerberverfahrens.

Auch ein AG, der zuerst "mitspielt", kann natürlich jederzeit sämtliche Handlungen der SBV unter diesen gesetzwidrigen Vorzeichen ablehnen. Spätestens im Konfliktfall dürfte daher dieses "Mitspielen" des AG daher nicht mehr gegeben sein.

Was da in Eurem Betrieb gemauschelt werden soll, ist hochgradig gesetzwidrig.

Danke für die Einschätzung. Dann bleibt nur der Rücktritt des 1. Stellies und dann muss die neue Vertrauensperson ohne aktive Stellies weitermachen. Wenn die Belastung zu groß wird bleibt noch der Rücktritt und eine Neuwahl.

Gemauschel hat einen sehr negativen Touch. So wie du schreibst strafrechtlich relevant, hochgradig gesetzwidrig... sollte man sich wohl besser nicht ehrenamtlich als SBV engagieren wenn man dabei mit einem Bein im Gefängnis steht.

SBV-Personalrat

Downunder, Baden-Württemberg, Monday, 08.06.2020, 08:33 (vor 1415 Tagen) @ Luculus

Man muss das so klar benennen! Für mich die die gleichzeitige Tätigkeit in der Doppelfunktion als BR bzw. PR und als SBV ohnehin ein vorprogrammierter Interessenkonflikt. Das sollte man sich bei der Kanditur schon Mal vor Augen führen;)

--
Gruß

Downunder

SBV-Personalrat

Nobi69, Potsdam, Tuesday, 09.06.2020, 14:28 (vor 1414 Tagen) @ Downunder

Kannst du bitte kurz erläutern, worin du den Interessenkonflikt als BR Mitglied und gleichzeitig Vertrauensperson siehst...?

Ich bin in beiden Funktionen tätig und sehe eigentlich keine Probleme...

Vile Grüße

Nobi61

SBV-Personalrat

Thomas-SBV, Wednesday, 10.06.2020, 14:13 (vor 1413 Tagen) @ Nobi69

Hallo zusammen,

für mich ist kein Interessenkonflikt erkennbar. Beide Gremien sind für SB-Menschen da. Gibt es als Beispiel keine SBV im Unternehmen hat der BR/PR die Aufgabe zu übernehmen.

Nach dem BTHG hat auch der BR/PR als je zuvor die Besonderheiten von Menschen mit einer Behinderung im Auge zu halten.

Konflikte sehe ich eher immer inerhalb eines Gremiums - viele Personen ergeben häufig unterschiedliche Sichtweisen.

Wenn es doch einmal einen Konflikt geben sollte geht es doch darum ihn zu klären. Einen Konflikt aus dem Wege zu gehen indem jemand erst gar nicht Kandidiert halte ich für eine schlechte Lösung.

Tschüss

Thomas

SBV-Personalrat

albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 08.06.2020, 18:01 (vor 1415 Tagen) @ Luculus

Hallo,

Gemauschel hat einen sehr negativen Touch. So wie du schreibst strafrechtlich relevant, hochgradig gesetzwidrig... sollte man sich wohl besser nicht ehrenamtlich als SBV engagieren wenn man dabei mit einem Bein im Gefängnis steht.

Solange man sich an alle Gesetze - insbesondere im Datenschutz - hält, hat man auch keinerlei Probleme.

Aber was erwartest Du eigentlich, wenn Du schon im UP klar benennst, daß Dir all die Gesetzesverstösse bewußt sind und Du trotzdem Hinweise für die Umgehung glasklarer Gesetze haben willst? Da kriegst Du auch eine klare Antwort und brauchst Dich nicht darüber beschweren.

--
&Tschüß

Wolfgang

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