Pflegegeld der GUV (Allgemeines)

Emma200, Saturday, 06.06.2020, 16:49 (vor 1417 Tagen)

Liebes Forum, ich hoffe, dass ich hier Antwort finde.
Mein Mann ist dienstlich schwer verunglückt und ist seither an den Rollstuhl gefesselt. Glück im Unglück ist, dass er durch die BG versichert ist, da es sich ja um einen Dienstunfall handelt.
So nach und nach kommen einige Fragen auf, die mein Mann und ich sehr gerne beantwortet hätten.

1. Frage: Wie lange zahlt die BG Pflegegeld, wenn mein Mann in ein Krankenhaus für mehrere Wochen müsste?
Vorausgesetzt es handelt sich um einen stationären Aufenthalt, der quasi als Unfallfolge einzuordnen ist?
(Bsp. Dekubitus)

2. Frage: Wie lange zahlt die BG Pflegegeld ,wenn es sich um einen stationären
Krankenhausaufenthalt handelt, der in keinster Weise in Verbindung mit dem Unfall steht?
(Bsp. Augen OP, oder OP eines inneren Organs)
Würde dann die Krankenhauskosten die Krankenkasse zahlen?

3. Frage: Zahlt die BG auch Verhinderungspflege?
Darauf haben wir noch keine eindeutige Antwort erhalten.

Natürlich ist uns bekannt, dass der niedrigere Leistungsanspruch der sozialen Pflegeversicherung ruht.
Uns ist ganz klar, dass Krankheiten hinzukommen können und auch schwer Verletzten/ Erkrankten und auch behinderten Menschen nicht erspart bleiben. Obwohl diese und auch ihre Familien schon genug ertragen müssen. Dann möchte man doch wenigstens ein wenig Ahnung über die Zusammenhänge haben und das Procedere verstehen.
Mein Mann und ich bedanken uns im voraus für Ihre Mühe und bitten nur ernst zu nehmende Antworten zu schicken. Es würde uns sehr freuen und auch helfen.

Liebe Grüße sendet Emma200

Pflegegeld der GUV

albarracin, Baden-Württemberg, Saturday, 06.06.2020, 23:09 (vor 1416 Tagen) @ Emma200

Hallo,

1.
Die GUV zahlt sämtliche Kosten für eine Heilbehandlung, wenn diese Heilbehandlung aufgrund eines Versicherungsfalls notwendig ist. Diese Heilbehandlung durch die GUV ist faktisch unbegrenzt.

2.
Für Heilbehandlungen, die nicht als Folge eines GUV-Versicherungsfalles notwendig ist, ist ausschließlich die Krankenkasse Kostenträger.

3.
Pflegeleistungen als Folge eines Versicherungsfalles gehören ebenfalls zum Leistungsumfang der GUV. Der Leistungskatalog ist grundsätzlich derselbe wie derjenige der gesetzlichen Pflegeversicherung - einschließlich Verhinderungspflege.

Allerdings ist es nicht nur im Verhältnis zur GUV (da aber besonders) notwendig, für den Fall des Falles einen Rechtsschutz im Sozialrecht zu haben.

Wurde denn bereits ein MdE und/oder der Pflegegrad durch Bescheid festgestellt?

--
&Tschüß

Wolfgang

Pflegegeld der GUV

Emma200, Sunday, 07.06.2020, 17:10 (vor 1416 Tagen) @ albarracin

Hallo, ich möchte mich bei Ihnen für Ihre schnell und kompetente Antwort danken und Ihre Fragen möchte ich natürlich auch beantworten.
Die GUV hat ja an sich keine Pflegegrade. Da gibt es ja diese Beeinträchtigungen und mein Mann hat die schwerste erhalten. Die Pflegekasse hat ihn mit dem Pflegegrad 2 eingestuft. Da kann man echt berechtigt sagen, der niedrigere Leistungsanspruch der Pflegeversicherung ruht.

Zum Thema Pflegegeld würde ich Sie bitten, mir eine Antwort zu senden.
Wie viel Wochen (4-5 Wochen?) zahlt die GVU weiter Pflegeld, wenn ein stationärer Aufenthalt durch die Unfallfolgen zwingend notwendig wird und wie sieht es bei einem stationären Aufenthalt aus, der zwar nötig ist, aber in keinster Weise mit dem Unfall in Verbindung steht?

In Sachen Verhinderungspflege sagen Sie, dass diese Pflegeleistung auch zum Leistungumfang der GUV gehört?
Wir haben auch schon gehört, dass die Verhinderungspflege ausschließlich zu den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung zählt. Das war total verwirrend... und eine eindeutige Antwort erhielten wir leider nie. Meinen Sie, man sollte ins Auge fassen, eine Rechtsschutzversicherung (spezifisch in Sachen Sozialrecht) abzuschließen, da es doch nicht selten ist, Irrtümern zu unterliegen?


Über eine Antwort freuen wir uns sehr. Im voraus ein Dankeschön für Ihre Mühe. Umso mehr, da meine Fragen sicher nicht immer ganz professionell formuliert sind.

Viele Grüße Emma 200

Pflegegeld der GUV

garda, Berlin, Monday, 08.06.2020, 07:43 (vor 1415 Tagen) @ Emma200

In Sachen Verhinderungspflege sagen Sie, dass diese Pflegeleistung auch zum Leistungsumfang der GUV gehört?
Wir haben auch schon gehört, dass die Verhinderungspflege ausschließlich zu den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung zählt. Das war total verwirrend... und eine eindeutige Antwort erhielten wir leider nie. Meinen Sie, man sollte ins Auge fassen, eine Rechtsschutzversicherung (spezifisch in Sachen Sozialrecht) abzuschließen, da es doch nicht selten ist, Irrtümern zu unterliegen?

Hallo Emma,

spar dir das Geld für den Rechtsschutz, das Problem ist bereits eingetreten, die Versicherung würde die Leistung zurecht ablehnen.

Tritt lieber in einen der großen Sozialverbände (VdK, SoVD) ein, die leisten ebenfalls Rechtsschutz, wenn auch mit einem Eigenanteil, aber sind gleichzeitig wesentlich günstiger (Jahresbeitrag um 90 €) als eine Rechtsschutz, die dir nicht mal was nützt. Versicherungen muss man eben abschließen bevor etwas passiert, nicht wenn etwas passiert.

Nochmal: im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung entsprechen Pflegeleistungen grundsätzlich den Leistungen, die auch die Pflegekasse leisten würde, nur bezahlt eben die BG bzw. UK. Das SGB VII enthält die entsprechenden Regelungen im § 44.

Pflegeleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung

Bitte beachte auch, dass wir hier keine Einzelfallberatung geben dürfen, dieses Forum ist eigentlich nur für betriebliche Personalvertreter da und wir würden gegen das Rechtsdienstleistergesetz verstoßen.

--
Mit freundlichen Grüßen

Michael

RSS-Feed dieser Diskussion