Nur 50% bei chronischem Cluster-Kopfschmerz+schwerer psychischen Erkrankung (Antragstellung / Widerspruch)

Havaneser1991, Dresden, Sunday, 19.07.2020, 19:34 (vor 1370 Tagen)

Hallo liebes Forum,

Kann mir hier eventuell jemand sagen ob bei schweren psychiatrischen Erkrankungen(Borderline mit lebensbedrohlichem Svv,komplexer posttraumatischer Belastungsstörung mit dissoziativen Anfällen,chronischer Anorexia Nervosa,generalisierter Angststörung mit Benzodiazepinabhängigkeit),funktioneller Gastritis und chronischem Cluster-Kopfschmerz(21 Kopfschmerztage pro Monat.) eine Schwerbehinderung von nur 50% angemessen ist,wenn gleichzeitig Pflegegrad 3 besteht und wie die Erfolgsaussichten beim Wiederspruch wären?
LG an alle
Inga

--
I.Köppen

Nur 50% bei chronischem Cluster-Kopfschmerz+schwerer psychischen Erkrankung

Hendrik1, Niedersachsen, Monday, 20.07.2020, 09:07 (vor 1370 Tagen) @ Havaneser1991

Moin Moin,

das hängt davon ab, was die behandelnden Ärzte bestätigt haben. Daher immer Widerspruch einlegen und die Unterlagen anfordern. Dann, gerade bei unbekannteren Erkrankungen wie Cluster Kopfschmerz prüfen, ob Parallelen zu echter Migräne oder ähnlichem möglich sind und für die Kollegin den GdB der dafür vorgesehen ist heranziehen. Bei schwerer psychishcer Erkrankung ebenfalls auf die Dissotiation,ggf. Suizidversuche o.ä. hinweisen; bei Vorliegen von selbstverletzendem Verhalten mit Narbenbildung diese bei Hauterkrankungen erhöhend anführen, erst recht, wenn diese sich nicht mehr in die Öffentlichkeit trauen sollte .... usw.

Immer auf Arztbriefe hinweisen. Sollten dort die Erkrankungen nicht mit dem Schweregrad und den "Begleitsymptomen" angegeben sein, dann die Ärzte um weitergehende Stellungnahmen bitten, auch wenn man diese ggf. erst mal selbst bezahlen muss und diese mit der Begründung des Widerspruchs einreichen.

Genauere Hinweise für die Kollegin kann ich Dir nicht geben.

Liebe Grüße

Hendrik

Nur 50% bei chronischem Cluster-Kopfschmerz+schwerer psychischen Erkrankung

albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 20.07.2020, 10:31 (vor 1370 Tagen) @ Hendrik1

Hallo,

Dann, gerade bei unbekannteren Erkrankungen wie Cluster Kopfschmerz prüfen, ob Parallelen zu echter Migräne oder ähnlichem möglich sind

Cluster- und Spannungskopfschmerz muß grundsätzlich nach denselben Richtlinien wie echte Migräne bewertet werden.

--
&Tschüß

Wolfgang

Ergänzung

garda, Berlin, Monday, 20.07.2020, 10:56 (vor 1370 Tagen) @ Hendrik1

Hallo,

wichtig ist ganz besonders hier der GdB-Bogen damit klar wird, was wie einzeln bewertet wurde und wo man möglicherweise ran kommt oder wo es sich nicht lohnt. Nicht selten ist auch die Ermittlung des Gesamt-GdB fehlerhaft, meist wegen nicht passender Wertung der Zusammenhänge. Ein Kollege hatte zudem gerade den krassen Fall, dass bei einem höchsten Einzel-GdB von 30 ein Gesamt-GdB von 20 festgestellt wurde. Ernsthaft!!!

--
Mit freundlichen Grüßen

Michael

Ergänzung

Hendrik1, Niedersachsen, Monday, 20.07.2020, 11:46 (vor 1370 Tagen) @ garda

Moin Moin Garda,


eine Frage: war die Erkrankung auch im Anrarg angegeben, auf die es den GdB von 30 gab, oder wurde dieser nur "versehentlich" gebildet und wegen des Fehlens im Antrag evtl. nicht berücksichtigt?

Ansonsten wundert mich das alles nicht, ich habe gerade den Fall bei einer seltenen Erkrankungskombination: stark ausgeprägte Histaminintoleranz und Mastozytose mit einem GdB von 40.

Leider hat der Kollege alles alleine gestellt und auch den Widerspruch alleine geschrieben ..... nun haben wir erstmal die Gleichstellung gesichert und den Folgeantrag gemeinsam aufgesetzt, wobei wir ein Anschreiben mit allen geringfügigen Symptomen aufgeführt haben.

Migräneartige Kopfschmerzen mit Bewegungsunfähigkeit, Erbrechen, Schwindel, absoluter Lichtempfindichkeit für 3-4 Tage die Woche;
5-6 Tage pro Woche über 38 tw. über 39 Grad Fieber mit gastrointestinalen Beschwerden, er darf nur sehr wenige Lebensmittel am besten ganz frisch essen, da sich in allen Histamin bildet, wenn die Zellen sich verändern.

Medikamente wirken bei ihm bislang nicht, bzw. die die die eine Krankheit mildern, verstärken die Zweite. Wegen der Histaminintoleranz kann er auch kein Cortison vertragen ......

Hinzu kommen massive Zukunftsängste starke Ein- und Durchschlafstörungen mit jede Nacht Grübelzwängen,, Stressintoleranz,
Zudem leidet er an einem starken Abbau der Leistungsfähigkeit über Tag analog zur Fatique.

Die Ärzte hatten alles angegeben.

wir haben dann in den versorgungsmedizinischen Grundsätzen nach Analogien gesucht: und die Gründe beschrieben
Migräne, GdB 30-40;
Fieberschübe unter Störungen Immunsystem mit schwer beeinflussbarer Krankheitsaktivität GdB 50,
ausgeprägte Fatique GdB 30
mindestens mittelgradiige psychische Störung mit starker Beeinträchtigung der Erlebnis- und Gestaltungsfähigkeit
GdB 30-40,

Insgesamt mindestens GdB 80.

Bin mal gespannt was rauskommt......

Eine andere SBV hat sich auch schon an uns gewandt und um Hilfestellungen gebeten:
Kollege nahc Unfall ein Bein verloren, das andere versteift.
GdB 100 mit Merkzeichen erhalten, aber befristet !!!

Daraufhin fragte die SBV, was sie jetzt tun sollte, ein Widerspruchsverfahren oder ob es andere Wege gäbe:

Mein Vorschlag war,
Widerspruch mit dem Satz "Haben Sie etwa noch Hoffnung, dass das Bein wieder nachwächst?"

.... eine Woche später kam der unbefristete Bescheid.

Liebe Grüße

Hendrik

Ergänzung

albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 20.07.2020, 19:23 (vor 1369 Tagen) @ Hendrik1

Hallo,

bei der von Dir beschriebenen Zusammenstellung

Migräne, GdB 30-40;
Fieberschübe unter Störungen Immunsystem mit schwer beeinflussbarer Krankheitsaktivität GdB 50,
ausgeprägte Fatique GdB 30
mindestens mittelgradiige psychische Störung mit starker Beeinträchtigung der Erlebnis- und Gestaltungsfähigkeit
GdB 30-40,

Insgesamt mindestens GdB 80.

Bin mal gespannt was rauskommt......

kommt maximal GdB 70 heraus, da es auf den höchsten Teil-GdB 50 maximal zwei Zuschläge gibt - egal wie hoch die weiteren Teil-GdB sind.
Du mußt auch damit rechnen, daß Migräne, Fatigue und psychische Störung als stark überschneidend zusammengefasst werden und es dann nur einen "Zuschlag" gibt.

--
&Tschüß

Wolfgang

RSS-Feed dieser Diskussion