Diabetis (Allgemeines)

Motzi, Thursday, 20.08.2020, 08:07 (vor 1339 Tagen)

Guten Morgen,
Meine Frage:
In unserer Firma sind Umbauten geplant dabei soll eine Büro/Aufenthaltsraum abgebaut werden und nicht erneuert.
In diesem Raum halten sich 3 Personen auf 1 Person GdB 50 1 Person GdB 30 mit Gleichstellung 1 Person Antrag läuft auf.
2 Davon sind Diabetiker und müssen Insulin Spritzen.
Ist es erlaubt den Raum abzubauen und den Mitarbeitern zu sagen die können sich ja in Zukunft in der Kantine aufhalten?
In der Kantine kann auch kein Kühlschrank für die Aufbewahrung von Insulin aufgestellt werden und die Intim oder Privatsphäre wegen Spritzen und Messen ist nicht gegeben.
Sollte es möglich sein den Umbau zu verhindern bitte auch Info auf welche Rechtlich Grundlage ich mich berufen kann Beispiel SGB 9.

Diabetis

Hotte, Stuttgart, Thursday, 20.08.2020, 09:47 (vor 1339 Tagen) @ Motzi

Guten Morgen,
Meine Frage:
In unserer Firma sind Umbauten geplant dabei soll eine Büro/Aufenthaltsraum abgebaut werden und nicht erneuert.
In diesem Raum halten sich 3 Personen auf 1 Person GdB 50 1 Person GdB 30 mit Gleichstellung 1 Person Antrag läuft auf.
2 Davon sind Diabetiker und müssen Insulin Spritzen.
Ist es erlaubt den Raum abzubauen und den Mitarbeitern zu sagen die können sich ja in Zukunft in der Kantine aufhalten?
In der Kantine kann auch kein Kühlschrank für die Aufbewahrung von Insulin aufgestellt werden und die Intim oder Privatsphäre wegen Spritzen und Messen ist nicht gegeben.
Sollte es möglich sein den Umbau zu verhindern bitte auch Info auf welche Rechtlich Grundlage ich mich berufen kann Beispiel SGB 9.

Hey,
es ist nicht erforderlich, das die tägliche Insulindosis im Kühlschrank aufbewahrt wird.
Ist es denn jetzt ein Büro oder ein Pausenraum?
VG
Hotte

--
Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."

Diabetis

Motzi, Thursday, 20.08.2020, 10:06 (vor 1339 Tagen) @ Hotte

Hallo es handelt sich dabei um ein Büro dort steht auch ein PC an dem gearbeitet wird.
Ich dachte Insulin muss kühl gelagert werden zudem sind in diesem Kühlschrank Malzeiten wegen BE (Broteinheiten) Portionsmäßig gelagert.

Diabetis

garda, Berlin, Thursday, 20.08.2020, 10:12 (vor 1339 Tagen) @ Motzi

Ich dachte Insulin muss kühl gelagert werden zudem sind in diesem Kühlschrank Malzeiten wegen BE (Broteinheiten) Portionsmäßig gelagert.

Eine Lagerung muss im Kühlschrank erfolgen, der Tagesvorrat muss hingegen nicht in den Kühlschrank.Lagerung von Insulin

--
Mit freundlichen Grüßen

Michael

Diabetis

Motzi, Thursday, 20.08.2020, 10:26 (vor 1339 Tagen) @ garda

Danke für den Link ist sehr Informativ da der Mittarbeiter dort eine geringen Vorrat lagert bedeutet das doch er benötigt den Kühlschrank oder?
Zudem geht es natürlich auch um eventuellen Scham ich denke der Mittarbeiter muss nicht in der Kantine wo ständig ein und Ausgang herrscht sein Insulin spritzt oder seine Zucker messen.

Diabetis

Hotte, Stuttgart, Thursday, 20.08.2020, 10:51 (vor 1339 Tagen) @ Motzi

Danke für den Link ist sehr Informativ da der Mittarbeiter dort eine geringen Vorrat lagert bedeutet das doch er benötigt den Kühlschrank oder?
Zudem geht es natürlich auch um eventuellen Scham ich denke der Mittarbeiter muss nicht in der Kantine wo ständig ein und Ausgang herrscht sein Insulin spritzt oder seine Zucker messen.

Hey,
es besteht kein Anspruch auf einen Kühlschrank aufgrund der Diabetis.
Es besteht auch kein Anspruch auf einen extra Raum zum Zucker messen oder zum spritzen.
Zum Zuckermessen gib den Mitabeitern mal den Tipp:
Sensor zum Zucker messen
Ist eine prima Geschichte. Ich nutze den Sensor jetzt seit 3 Jahren.

Wo sind denn die regulären Arbeitsplätze der Mitarbeiter?
VG
Hotte

--
Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."

Diabetis

Motzi, Thursday, 20.08.2020, 10:55 (vor 1339 Tagen) @ Hotte

Hallo,
Eben in diesem Büro.
Und was ist mit Schwerbehinderung gibt es da was?

Diabetis

Hotte, Stuttgart, Thursday, 20.08.2020, 11:08 (vor 1339 Tagen) @ Motzi

Hallo,
Eben in diesem Büro.
Und was ist mit Schwerbehinderung gibt es da was?

Hey
das verstehe ich jetzt nicht.
Wo sollen den die Mitarbeiter zukünftig arbeiten, wenn

...In unserer Firma sind Umbauten geplant dabei soll eine Büro/Aufenthaltsraum abgebaut werden und nicht erneuert....

Sind die beiden Diabetiker denn nicht schwerbehindert? Wie oft müssen sie am Tag spritzen?
VG
Hotte

--
Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."

Diabetis

Motzi, Thursday, 20.08.2020, 11:30 (vor 1339 Tagen) @ Hotte

Hallo,
Eben genau das geht mir auch so.
Nochmal kurz zur Info.
Eigentlich soll das Büro stand vor 1 Stunde jetzt abgebaut werden und wo anders wieder Aufgebaut.
Aber in das Büro soll dann ein Mittarbeiter und zwar nur der eine seinen Platz bekommen.
Dieser nicht Schwerbehinderte Mittarbeiter ist Aufgrund eines Bandscheibenvorfalls nicht in der Lage sein Büro dies im 1. Stock ist zu erreichen.
Grund er kann angeblich keine Treppen steigen.
Wie gesagt jetzt sind in dem 3 Mittarbeiter in diesem Büro davon 2 Schwerbehinderte und 1 Antrag am 17.08.2020 an das Integrationsamt geschickt.

Diabetis

albarracin, Baden-Württemberg, Saturday, 22.08.2020, 14:03 (vor 1337 Tagen) @ Motzi

Hallo,

bei einem Neu- bzw. Umbau muß der AG die ArbStättV bzw. den Anhang zu § 3
https://www.gesetze-im-internet.de/arbst_ttv_2004/anhang.html
sowie die ASR
https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/ASR/pdf/ASR-A4-2.pdf?__blob=publicationFile
berücksichtigen und Pausenräume zur Verfügung stellen.
In diesem Zusammenhang haben spritzende Diabetiker lt. der mir bekannten Kommentierung grundsätzlich Anspruch auf einen geschützten Bereich. Das ist weder ein WC noch eine Kantine.
Hier sollte gem. § 167 Abs. 1 SGB IX schnellstmöglichst das Integrationsamt hinzugezogen werden.

--
&Tschüß

Wolfgang

Diabetis

Motzi, Monday, 24.08.2020, 06:18 (vor 1335 Tagen) @ albarracin

Danke das sind gute Infos dann kann ich ja loslegen ich als SBV wurde im Vorfeld nicht einmal gefragt werde mich heute mal mit dem Integrationsamt in Verbindung setzen.

DiabetEs(!)

Emph, Monday, 24.08.2020, 08:52 (vor 1335 Tagen) @ Motzi

Wie hier schon an anderer Stelle geschrieben, muss Insulin, dass sich in Benutzung befindet, nicht im Kühlschrank gelagert werden. Darüber hinaus kann ich auch nicht erkennen, woraus sich ein Anspruch auf einen eigenen Raum für BZ-Messungen und/oder Injektionen ableiten lassen sollen. Wie machen die Betroffenen das denn außerhalb des beruflichen Umfeldes?

Nicht unerwähnt bleiben sollte in diesem Zusammenhang, dass nur folgende Personen mit Diabetes mellitus laut VersMedV einen GdB von 50 erhalten:

"Menschen mit Diabetes, die eine Insulintherapie mit mindestens vier Injektionen am Tag durchführen und durch erhebliche Einschnitte gravierend in der Lebensführung beeinträchtigt sind. Die Insulindosis passen die Patienten je nach Blutzucker, Bewegung, Ernährung selbständig an. Die Blutzuckermessungen und Insulindosen müssen dokumentiert sein.

Meine Erfahrung zeigt, dass die Bewertung in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich ausfällt, aber mittlerweile die Hürde für einen GdB von 50 mit Verweis auf die geforderte "Beeinträchtigung der Lebensführung durch erhebliche Einschnitte" relativ hoch liegt.

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