Arbeitgeber Datenschutz (Allgemeines)

karl, Tuesday, 25.08.2020, 16:06 (vor 1333 Tagen)

Hallo,

meine Frage ist etwas heikel;
Schwerbehinderter AN bekam Teilerwerbsminderungsrente bewilligt hat
die Reduzierung der Arbeitszeit beantragt. Der AG hat dies auch
bewilligt.
Jetzt das eigentliche Problem:
Der Arbeitgeber hat an den Personalrat einen Beschluß gegeben,
Die Begründung zur Arbeitszeitreduzierung wurde folgendermaßen
formuliert: Die Reduzierung erfolgt aufgrund der Bewilligung einer
Teilerwerbsminderungsrente und aus gesundheitlichen Gründen.
Seitens der SB wurde der Arbeitgeber bereits bei Beantragung der
Rente um strenge Vertraulichkeit gebeten. In Ihrem Tätigkeitsbereich
ist das Betriebsklima schlecht (Neid, Tratsch usw.). Kann ich als
SBV vom Arbeitgeber fordern einen neuen "neutralen Beschluß"
(Ohne Begründung) an den Personalrat weiterzugeben?

Vielen Dank für jede Antwort.

Arbeitgeber Datenschutz

WoBi, Tuesday, 25.08.2020, 19:47 (vor 1333 Tagen) @ karl

Hallo karl,

der PR hat ein weitreichendes Informationsrecht und einen Rechtsanspruch auf Unterrichtung durch den Dienststellenleiter. Personen, die Aufgaben nach dem jeweiligen Personalvertretungsgesetz (Bund/Länder) wahrnehmen, sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die Einhaltung der Schweigepflicht ist Voraussetzung für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit, auch mit der SBV.

Der PR hat bereits die Informationen. Zurückziehen bringt keine Veränderung der Situation, sondern erzeugt nur mehr Aufmerksamkeit. Die Informationen liegen den Mitgliedern des PR entsprechend des PR-Vertretungsgesetzes berechtigt vor.

Auf welcher Rechtsgrundlage sollte hier die SBV in das Informationsrecht des PR mit eigener Rechtsgrundlage eingreifen können? Auch der PR arbeitet unabhängig und weisungsfrei im Ehrenamt.
Die SBV könnte auf die besondere Verpflichtung zur Verschwiegenheit und auf Folgen einer Nichtbeachtung während der PR-Sitzung hinweisen.

Tipp: Die entsprechenden Passagen in einem Kommentar für das Personalvertretungsgesetz z.B. BPerVG, BayPVG, .. zuvor nachlesen.:-)

--
Gruß
Wolfgang

Arbeitgeber Datenschutz

karl, Tuesday, 25.08.2020, 21:19 (vor 1333 Tagen) @ karl

Ergänzend möchte ich noch folgende Frage stellen,
darf der AG in einem Beschluß, nachdem durch den AN um
strengste Diskretion gebeten wurde, diese Begründung
(Teilerwerbsminderungsrente, Krankheit) aufnehmen
oder ist hier der Datenschutz vorrangig einzuhalten.

Danke

mit freundlichen Grüssen

Arbeitgeber Datenschutz

garda, Berlin, Wednesday, 26.08.2020, 09:11 (vor 1333 Tagen) @ karl

Ergänzend möchte ich noch folgende Frage stellen,
darf der AG in einem Beschluß, nachdem durch den AN um
strengste Diskretion gebeten wurde, diese Begründung
(Teilerwerbsminderungsrente, Krankheit) aufnehmen
oder ist hier der Datenschutz vorrangig einzuhalten.

Hallo,

ja das darf und muss er sogar. Der Personalrat hat das recht dies zu erfahren und sogar die Pflicht über die Einhaltung der sich aus der EM-Rente ergebenden Folgen zu wachen. Eine Verletzung der Schweigepflicht ist wohl die schwerwiegendste Pflichtverletzung und bedeutet, dass die betreffende Person aus dem PR mittels Verwaltungsgericht ausgeschlossen werden kann.

Datenschutz ist nur zu oft so ein Totschlagargument mit dem fast alles gerechtfertigt wird. Hier zieht er absolut gar nicht.

Zu deinen Texten noch eine Anmerkung: der AG reicht eine Beschlussvorlage ein, den Beschluss macht der Personalrat.

--
Mit freundlichen Grüßen

Michael

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