Arbeitszeitbetrug (Kündigung)

Tane, Thursday, 10.09.2020, 10:56 (vor 1323 Tagen)

Hallo an Alle,
ich bin heute etwas hilflos und gebrauche bitte eure Hilfe.
einer Mitarbeiterin (GdB 50) soll außerordentlich gekündigt werden, ihr wird Arbeitszeitbetrug vorgeworfen. Sie hat ca 30 Min vor Ende der Arbeitszeit (Schichtdienst ) den Arbeitsplatz verlassen, dieses in der Arbeitszeitdoku nicht korrigiert.
Nun werde ich als SBV angehört und ich weiß nicht, wie diese Anhörung formuliert wird. Müssen Formalien im Schriftstück berücksichtigt werden?
Es sind keine Nachlässigkeiten in dieser Hinsicht in der Vergangenheit benannt, berichtet, dokumentiert. Es werden zusätzlich noch nachlässigkeiten in der Fürhrung ihrer Arbeitszeitnachweise im Schreiben erwähnt. Sie selber äußert, dass sie hin und wieder auf die Einhaltung der Pausen hingewiesen wurde.
Die Arbeitszeitnachweise werden am PC ausgefüllt und Jeder kann bei Jedem nachschauen und ggf. manipulieren, da nicht personenbezogen und Passwortgeschützt.
Es ist eine ungeliebte Kollegin in dem Einrichtungsteil und ich habe den Eindruck, dass man gezielt nach Verfehlungen sucht, um ihr kündigen zu können.
Und jetzt meine Frage: kann ich alle Dinge aufführen(s.oben) und für die Kollegin sprechen? Ihr vorzeitiges Dienstende könnte durchaus mit der Behinderung zu tun haben....(?) Oder lege ich nur Bedenken ein und halte meine Argumente/Anmerkungen noch zurück?
Ich wäre so dankbar für ein paar Tipps, denn ich stehe im Moment so richtig auf dem Schlauch und die 3 Tagesfrist läuft....

Habt recht herzlichen Dank
Tane

Arbeitszeitbetrug

SBVBHV, Bremerhaven, Thursday, 10.09.2020, 11:27 (vor 1323 Tagen) @ Tane

Grüße,

ich bin kein Fachmann, die schlauen Leute werden bestimmt noch etwas dazu schreiben.

Die erste Frage, die ich mir stelle, Warum kann jeder bei jeden die Arbeitsnachweise anschauen,manipulieren? Thema Datenschutz? Warum hat die Kollegin dieses nicht im Arbeitsnachweis korrigiert
Welche Behinderung hat die Kollegin? Warum ist die Kollegin früher gegangen?
Arbeitszeitbetrug ist schwerwiegend und kann eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen auch bei Schwerbehinderten.

mfg SBVBHV

Arbeitszeitbetrug

garda, Berlin, Thursday, 10.09.2020, 11:50 (vor 1323 Tagen) @ Tane

Hallo Tane,

hat es vorher schon Gespräche gegeben? Andeutungen zu Pausenzeiten habe ich gelesen.

Gab es eine Abmahnung in ähnlichen Sachverhalten (Pausenzeiten)? Ist die Kollegin zum Sachverhalt angehört worden, ist also Sachaufklärung betrieben worden? Kann nachvollzogen werden, ob jemand anderes ihr Arbeitszeitkonto manipuliert hat?

Warum gleich eine fristlose Kündigung? Gab es andere Vorgänge, Abmahnungen zu anderen Themen? Wie lange ist die Kollegin beschäftigt?

--
Mit freundlichen Grüßen

Michael

Arbeitszeitbetrug

Tane, Thursday, 10.09.2020, 15:01 (vor 1323 Tagen) @ garda

hallo Garda,

vielen dank für deine Antwort.
Nein, sie hat bisher keine Verfehlungen in der Arbeitszeitdokumentation, keine Ermahnung, keine Abmahnung, nichts. Auch der SBV oder dem BR ist irgendetwas zur Kenntnis gekommen.
Die Kollegin ist des Betriebsgeländes verwiesen worden, unter weiteren Auflagen.. Bis heute weiß sie nicht, was ihr vorgeworfen wird.
ich werde all diese Punkte in meiner Anhörung erwähnen und ausführen.
Hab vielen Dank, ich weiß nun, dass ich auf dem richtigen Weg bin.

LG Tane

Arbeitszeitbetrug

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 10.09.2020, 13:30 (vor 1323 Tagen) @ Tane

Hallo,

natürlich ist Arbeitszeitbetrug eine ernste Verfehlung und kann ggfs. auch ohne vorherige Abmahnung zur Kündigung führen.

Trotzdem würde ich als SBV in meinem Anhörungsschreiben bestreiten, daß die Verfehlung so ernsthaft ist, daß dies eine fristlose Kündigung ohne Abmahnung rechtfertigt.
Darüber hinaus solltest Du vorsorglich natürlich auch an die Fehler- und Manipulationsanfälligkeit der Zeiterfassung anführen
Und dann sind da noch die sozialen Gesichtspunkte wie zB Schwerbehinderung, Alter, evtl. Familienstand und Unterhaltspflichten, die Du ggfs. anführen kannst.

Schreibe so viel Gesichtspunkte - möglichst sauber strukturiert - auf, wie Dir einfallen und sende Deine Stellungnahme auch gleich vorsorglich an das IA, damit sie schon vorliegt, wenn das IA seine Prüfung beginnt.

--
&Tschüß

Wolfgang

Arbeitszeitbetrug

Tane, Thursday, 10.09.2020, 15:09 (vor 1323 Tagen) @ albarracin

Hallo albarracin,

vielen Dank auch für deine Antwort.
In meiner Anhörung habe ich all diese Punkte ausgeführt und bin somit wohl auf dem richtigen Weg.
Der datenschutz ist natürlich in keinster Weise gegeben, was ich erwähnt habe.

Ich habe das Gefühl, dass ganz bewußt nach Fehlverhalten gesucht wird, um dieser Kollegin zu kündigen.

Danke auch für den Hinweis meine Stellungnahme zeitgleich an die Fürsorgestelle des Kreises zu schicken.
LG Tane

Arbeitszeitbetrug

Remhagen, NRW, Friday, 11.09.2020, 08:23 (vor 1322 Tagen) @ Tane

Hallo,

wir führen unsere Zeiterfassung am PC aus, drucken sie am Momnatsende aus und unterschreiben sie. Erst dann ist die Zeiterfassung richtig.

Ich bin auch schon einmal früher gegangen als aktuell in der Zeiterfassung steht. Einige Tage später habe ich das korrigiert.

--
MfG

Remhagen

(P.S. Ich gebe hier nur meine Meinung wieder)

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