Arbeitszeitbetrug (Kündigung)

Tane, Friday, 11.09.2020, 08:14 (vor 1295 Tagen)

Guten Morgen,
ich habe da noch einen Gedanken, eine Frage zu meinem Anliegen von gestern...
Aufgedeckt wurde dieser Arbeitszeitbetrug (sofern es einer ist...) letzte Woche Donnerstag, am Freitag wurde die Kollegin offiziell vom Gelände verwiesen (Sie darf keine Kontakte aufnehmen, keinen anderen Einrichtungsteil betreten...) und unter Bezug des Gehaltes vom Dienst suspendiert.
Am Montag Nachmittag haben SBV und BR eine vorab Info per Mail erhalten, dass ein arbeitrechtlicher Verstoß vorliegt. Auf Nachfrage habe ich als SBV keine Antwort erhalten, was vorgefallen ist. Habe da auch erst erfahren, dass die Woche vorher etwas aufgefallen sei.
Am Mittwoch kam dann das Schreiben zur Anhörung.
Ich als SBV hätte doch schon am Donnerstag eine Info erhalten müssen, denn es heißt ja in §178 Abs2 SGB IX: der AG hat die SBV .....unverzüglich und umfassend zu unterrichten.
Kann ich in meiner Stellungnahme dieses anmerken und auch den § 167 Abs 1 SGB IX (Prävention) anführen, da bei verhaltensbedingten Schwierigkeiten im Arbeitsleben, die zur Gefährdung dieses Verhältnisses führen können, möglichst frühzeitig die SBV eingeschaltet wird. Oder ist dem mit dem Anhörungsschreiben Genüge getan?

Vielen Dank schon einmal für alle Antworten, ein schönes Wochenende
Gruß Tane

Arbeitszeitbetrug

garda, Berlin, Friday, 11.09.2020, 14:49 (vor 1295 Tagen) @ Tane

Aufgedeckt wurde dieser Arbeitszeitbetrug (sofern es einer ist...) letzte Woche Donnerstag, am Freitag wurde die Kollegin offiziell vom Gelände verwiesen (Sie darf keine Kontakte aufnehmen, keinen anderen Einrichtungsteil betreten...) und unter Bezug des Gehaltes vom Dienst suspendiert.
Am Montag Nachmittag haben SBV und BR eine vorab Info per Mail erhalten, dass ein arbeitrechtlicher Verstoß vorliegt. Auf Nachfrage habe ich als SBV keine Antwort erhalten, was vorgefallen ist. Habe da auch erst erfahren, dass die Woche vorher etwas aufgefallen sei.
Am Mittwoch kam dann das Schreiben zur Anhörung.
Ich als SBV hätte doch schon am Donnerstag eine Info erhalten müssen, denn es heißt ja in §178 Abs2 SGB IX: der AG hat die SBV .....unverzüglich und umfassend zu unterrichten.
Kann ich in meiner Stellungnahme dieses anmerken und auch den § 167 Abs 1 SGB IX (Prävention) anführen, da bei verhaltensbedingten Schwierigkeiten im Arbeitsleben, die zur Gefährdung dieses Verhältnisses führen können, möglichst frühzeitig die SBV eingeschaltet wird. Oder ist dem mit dem Anhörungsschreiben Genüge getan?

Unverzüglich bedeutet ohne schuldhaftes Zögern, i.d.R. sind das maximal 3 Tage. Eine Info das "irgendein Verstoß vorliegt" ist eigentlich keine Information, von Unterrichtung ganz zu schweigen. Sie wurde am Freitag verwiesen, spätestens da hättest du Bescheid wissen müssen. Auch der 167 ist einschlägig, wird aber wohl in dem Einzelfall nur was bringen wenn es einen Unterschied gemacht hätte. Der ist auch nicht primär dafür gedacht, dass eine fristlose Kündigung vermieden wird.

Ich halte die ganze Kündigung für windig und würde zur Konsultation von Fachanwalt oder Gewerkschaft raten.

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Mit freundlichen Grüßen

Michael

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