Fortbildungsvertrag (Seminare / Fortbildung)

Hansmann, Niedersachsen, Tuesday, 22.09.2020, 16:03 (vor 1311 Tagen)

Hallo liebe Kollegen/innen,

ich möchte nach §179 Abs.4 Satz3 eine Fortbildung besuchen. Der Arbeitgeber möchte mit mir einen Fortbildungsvertrag abschließen in dem ich mich verpflichte, sollte ich in den nächsten sechs Monaten den Arbeitsplatz kündigen, ich anteilig die Kosten der Fortbildung zu tragen habe. Darf er das, bzw, gibt es dafür eine Rechtsgrundlage?

Viele Grüße Hansmann

Fortbildungsvertrag

WoBi, Tuesday, 22.09.2020, 17:12 (vor 1311 Tagen) @ Hansmann

Hallo Hansmann,

ich möchte nach § 179 Abs.4 Satz 3 eine Fortbildung besuchen.

"möchte" oder ist das Seminar erforderlich? :-P
1. Hat die SBV beschlossen, dass die Vertrauensperson "Hansmann" das Seminar X besucht und dabei die Erforderlichkeit festgestellt, die Wirtschaftlichkeit geprüft und die Belange des Arbeitgebers berücksichtigt?
2. Und den Arbeitgeber mit Fristsetzung aufgefordert, die Kostenübernahme zu erklären?

Der Arbeitgeber möchte mit mir einen Fortbildungsvertrag abschließen in dem ich mich verpflichte, sollte ich in den nächsten sechs Monaten den Arbeitsplatz kündigen, ich anteilig die Kosten der Fortbildung zu tragen habe.

Der Arbeitgeber hat die Kosten der SBV nach § 179 Abs. 8 SGB IX zu tragen. Ein Abschluss eines Fortbildungsvertrages bedarf es nicht. Die SBV beschließt das Seminar und teil frühzeitig den Beschluss dem Arbeitgeber mit. Dies sollte so frühzeitig erfolgen, dass der Arbeitgeber noch disponieren (Abkömmlichkeit) kann und die SBV ggf. das Arbeitsgericht anrufen kann.

Darf er das, bzw, gibt es dafür eine Rechtsgrundlage?

Frag einfach den Arbeitgeber! ;-)
Derartiges ist m.E. nicht für Interessensvertretungen gegeben.

--
Gruß
Wolfgang

Fortbildungsvertrag

Hansmann, Niedersachsen, Wednesday, 23.09.2020, 15:21 (vor 1310 Tagen) @ WoBi

Vielen Dank für die Antwort.

Gruß Hansmann

Fortbildungsvertrag

Vertigo, Saarland, Thursday, 24.09.2020, 08:48 (vor 1310 Tagen) @ Hansmann

Hallo,

hier im Lexikon unter S wie Seminare gibt es eine fertige Beschlussvorlage.
Seit ich diese mit dem Dienstreiseantrag und dem Inhalt und Ort der Fortbildung immer mitschicke, musste ich mich nicht mehr rechtfertigen und diskutieren, ob die Fortbildung notwendig oder an diesem Ort (nicht Wohnortnah) nötig ist.

Nur so als kleiner Tipp.

--
Gruß
Vertigo

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