Stelle nicht ausgeschrieben, "unter der Hand" besetzt! Folgen? (Einstellung)

held, Thursday, 01.10.2020, 14:57 (vor 1302 Tagen)

Hallo,

ein Kollege hat einem externen Kumpel erzählt, es wäre eine Stelle frei und er solle sich drauf bewerben. Ruckzuck ein Bewerbungsgespräch erhalten, wurde mit dem Kumpel und einem weiteren Kollegen geführt, der sich wiederum von dem ersten Kollegen davon überzeugen ließ, dass der Kumpel passt. Der PR stimmte der Einstellung zu.

Jetzt traten an mich zwei Personen ran, die mir diese Vorgehensweise schilderten. Ein schwerbehinderter Kollege und eine schwerbehinderte Externe, die davon irgendwie Wind bekommen haben.

Beide möchten jetzt, dass ich denen die Verwaltungsvorschriften offenlege, wie bei solchen Stellen vorgegangen werden soll von wegen interner und externer Ausschreibung. Bin ich dazu verpflichtet, dass einem Externen mitzuteilen?

Die Stelle wurde auch nicht der Bundesagentur für Arbeit gemeldet.

Der Kumpel soll zum 1.1.21 anfangen und hat schon den Arbeitsvertrag unterzeichnet.

Wie lange habe ich jetzt Zeit, um etwas zu unternehmen? Was muss ich wirklich alles unternehmen, damit ich auch ja nichts vergesse?

Ich bin noch relativ frisch dabei und dann gleich so ein Fall!

Danke Euch.

Herzliche Grüße

Stelle nicht ausgeschrieben, "unter der Hand" besetzt! Folgen?

WoBi, Thursday, 01.10.2020, 16:01 (vor 1302 Tagen) @ held

Hallo held,

das "Kind ist bereits mit der Wanne ausgeschüttet worden". Die Einstellungsbremse durch die Nichtzustimmung zu der mitbestimmungspflichtigen Einstellung nach dem jeweiligen Personalvertretungsrecht ist nicht erfolgt.:-(

Die SBV kann den PR über die Verpflichtungen des Arbeitgebers nach § 164 Abs. 1 Satz 1 SGB IX in Verbindung mit Satz 6 SGB IX hinweisen. Denn der PR hat Beteiligungsrechte bereits vor der Stellenbesetzung nach dem SGB IX. Dazu gibt es mehrere Beiträge hier im Forum – Suchfunktion nutzen.
Dies damit zukünftig die rechtlichen Regelungen durch den Arbeitgeber eingehalten werden. Es ist der gesetzliche Auftrag von SBV und PR den Arbeitgeber auf die Einhaltung von Regelungen zugunsten (schwerbehinderter oder gleichgestellter) Beschäftigter zu überwachen. Auch Bewerber sind nach dem AGG Beschäftigte.

Für den Arbeitgeber kann die Nichtbeachtung rechtlicher Regelungen zugunsten behinderter Menschen zu Anklagen wegen Benachteiligungen nach dem AGG führen. Im vorliegenden Fall dürfte dies allerdings schwierig für die schwerbehinderte Personen (intern / extern) gegen den Arbeitgeber im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren werden, da weder Ausschreibung, Stellenanforderung, usw. bekannt sind. Die Personen können kaum belegbare Indizien für eine Benachteiligung darlegen.
Hinweis: Die SBV führt keine Rechtsberatung durch. Dafür gibt es Rechtsanwälte, Gewerkschaften, ...

--
Gruß
Wolfgang

Stelle nicht ausgeschrieben, "unter der Hand" besetzt! Folgen?

held, Thursday, 01.10.2020, 17:25 (vor 1302 Tagen) @ WoBi

Hallo WoBi,

besten Dank für Deine Antwort.

Um Himmels Willen ... ja keine Rechtsberatung.

Für mich halt, was darf und muss ich an Interne und Externe rausgeben. Die interne Verwaltungsvorschrift bzgl. Stellenausschreibungen darf doch sicherlich der Interne einsehen, oder!? Aber wie schaut das bei einem schwerbehinderten Externen aus, der ein potentieller Bewerber gewesen wäre, wenn die Stelle entsprechend ausgeschrieben worden wäre?

Der Externe ist darüber hinaus auch Arbeit suchend gemeldet. Hätte man die Stelle der Agentur für Arbeit gemeldet, was man ja hätte machen müssen, dann hätte wiederum diesen diesen Arbeit Suchenden für diese Stelle vorgeschlagen, sofern er die Voraussetzungen erfüllt hätte. Ich weiß, viel "hätte", aber im schlimmsten Fall drohen uns bzw. meinem Arbeitgeber zwei AGG-Klagen.

Wie ist das i. Ü. mit der Bestenauslese, die bei einer solchen "geheimen Stellenbesetzung" gar nicht möglich ist und allen anderen nach Art. 33 GG gar nicht die Möglichkeit gegeben wurde, sich auf ein öffentliches Amt zu bewerben.

Wie sicher ist jetzt eigentlich der neue Kollege, wenn da tatsächlich jemand aufn Tisch haut und sagt "So nicht!"?

Ich weiß auch (noch) gar nicht, was die Behördenleitung von dieser Vorgehensweise hält. Wenn es tatsächlich dazu kommen sollte, dass jemand "mind." Entschädigungen fordert, dann wird die Behördenleitung darüber sicher informiert.

Mir grauts ...

RSS-Feed dieser Diskussion