Gleichstellung (Gleichstellung)

Hansmann, Niedersachsen, Tuesday, 13.10.2020, 13:51 (vor 1284 Tagen)

Hallo zusammen,
ich habe eigentlich eine einfache Frage zum Gleichstellungsverfahren. Ist denn grundsätzlich bei einer hohen Anzahl von krankheitsbedingten Fehlzeiten der Arbeitsplatz in Gefahr? Ich ging davon aus, aber der Betriebsratsvorsitzende, der die Befragung bezüglich der Gleichstellung bearbeitete, halt nicht. Der Antrag wurde abgelehnt.
Jetzt bin ich auf Fehlersuche.
Ich bin jetzt fast zwei Jahre im Amt, vor mir war der Betriebsratsvorsitzende zusätzlich auch Vertrauensperson der SBV. Der Betriebsratsvorsitzende ist jetzt 1. Stellvertreter und ich selbst bin auch seit zwei Jahren gewähltes Mitglied im Betriebsrat. Daher nahm ich an, eine kurze Unterredung mit dem BR-Vorsitzenden zu dem Sachverhalt würde ausreichen, um die Marschrichtung abzustimmen, leider lag ich weit daneben.
Wenn sich also SBV und BR nicht einig sind, wird dann dem Antrag mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht stattgegeben?
Wie schätzt ihr diese Angelegenheit ein.

Viele Grüße Hansmann

Gleichstellung

garda, Berlin, Tuesday, 13.10.2020, 14:54 (vor 1284 Tagen) @ Hansmann

Hallo Hansmann,

es gibt zwei wesentliche Gründe für eine Gleichstellung:

Sicherung eines vorhandenen und geeigneten Arbeitsplatzes oder Erlangung eines geeigneten Arbeitsplatzes.

Beim Thema Sicherung spielen Fehlzeiten eine große Rolle. Verneint ein Gremium aber die Gefährdung die sich aus hohen Fehlzeiten ergeben kann, fällt der Grund weg, wenn es keine anderen Gründe gibt.

Man muss also weitere, davon unabhängige Gründe finden und/oder mit dem anderen Gremium (BR) Übereinstimmung erzielen, dass man am selben Strang zieht.

--
Mit freundlichen Grüßen

Michael

Gleichstellung

Buddy0815, NRW, Wednesday, 14.10.2020, 08:59 (vor 1283 Tagen) @ Hansmann

Hallo Hansmann,

allein die hohen Fehlzeiten, sind ausreichend genug, um eine Gleichstellung zu bekommen.
Ich habe bis jetzt jeden Gleichstellungsantrag durchbekommen, das funktioniert aber nur, wenn BR und die SBV
sich einig sind. Es heißt doch so schön " vertrauensvolle Zusammenarbeit "
Wir nehmen uns die Zeit und füllen die Fragebögen gleichzeitig aus, dabei finden wir immer eine gemeinsame Linie.

--
S.K.

Gleichstellung

Hansmann, Niedersachsen, Wednesday, 14.10.2020, 09:16 (vor 1283 Tagen) @ Buddy0815

Vielen Dank für die Antworten.
Der Betriebsratsvorsitzende begründet auf Nachfrage seine Maßnahme mit den Worten " wegen Fehlzeiten ist bei uns noch nie ein Mitarbeiter entlassen worden". War auch nur ein dummer Zufall, der diese Geschichte an Licht brachte
Und ich ging immer davon aus, dass der BR grundsätzlich aufseiten der SBV stehen würde.
Wie einfältig von mir.

Gleichstellung

albarracin, Baden-Württemberg, Wednesday, 14.10.2020, 11:42 (vor 1283 Tagen) @ Buddy0815

Hallo,

es tut mir leid, aber diese Aussage

allein die hohen Fehlzeiten, sind ausreichend genug, um eine Gleichstellung zu bekommen.

ist falsch. Hohe Fehlzeiten sind - neben anderen Indikatoren - lediglich ein Beleg für eine "Gefährdung" des Arbeitsplatzes.
Was aber immer noch zwingend hinzukommen muß, ist die Darlegung, daß die GS notwendig ist, um einen leidensgerechten Arbeitsplatz behalten oder erlangen zu können. Ohne die Darlegung dieser "Behaltens- oder Erlangensalternative" gibt es gem. § 2 Abs. 3 SGB IX keine Gleichstellung.
Und auch für einen nicht leidensgerechten Arbeitsplatz gibt es selbst bei sehr hohen Fehlzeiten keine GS.

Ich habe bis jetzt jeden Gleichstellungsantrag durchbekommen, das funktioniert aber nur, wenn BR und die SBV
sich einig sind.

Das mag bei großzügiger Bescheidpraxis durchaus so sein. Bei mir war es früher auch so. Nach einem Wechsel der Teamleitung der zuständigen AA wurde es aber ohne Darlegung der "Behaltens- oder Erlangensalternative" unmöglich, eine Gleichstellung durchzubekommen.

--
&Tschüß

Wolfgang

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