Übergang zur Autobahn GmbH (Wahlen)

neue-sbv, Nürnberg, Friday, 16.10.2020, 13:09 (vor 1278 Tagen)

Hallo alle zusammen,

ich bin die örtliche VP bei der Autobahndirektion Nordbayern. Durch die größte Verwaltungsreform in der BRD wird die Bundesfernstraßenverwaltung künftig nicht mehr von Ländern geleistet. Dazu wurde extra das Grundgesetz (innerhalb von 2oder 3 Monaten!) geändert.

Ab dem 01.01.2021 wird das die Autobahn GmbH des Bundes übernehmen. Die meisten Beschäftigten wechseln zur Autobahn GmbH und sind somit kein öffentlicher Dienst mehr. Diejenigen die beim Freistaat Bayern bleiben, werden organisatorisch der Landesbaudirektion zugeordnet und der Autobahn GmbH gestellt. Das wurde alles mit Gestellungsvertrag geregelt.

Da ich auch zur Autobahn GmbH wechsle, erlischt meine Amtszeit zum 31.12. um 23.59 Uhr. Meine 1. Und 2. Stellvertretung wechselt ebenfalls, mein 3. Stellvertreter nicht.

Diejenigen die zur Autobahn GmbH wechseln, sind sich einig, dass wir wieder eine Schwerbehindertenvertretung wählen wollen.

Nun meine Fragen:
1. Bleibt mein 3. Stellvertreter auch nach dem 31.12.2020 im Amt und wird er dann VP für die Beschäftigten die beim Freistaat Bayern bleiben?

2. Wann dürfen wir frühestens eine neue Schwerbehindertenvertretung wählen? Gleich im Februar, oder müssen wir uns an dem Betriebsrat orientieren, der im Juli gewählt wird?

Übergang zur Autobahn GmbH

albarracin, Baden-Württemberg, Friday, 16.10.2020, 16:02 (vor 1278 Tagen) @ neue-sbv

Hallo,

Frage 1:
Bleibt die ursprüngliche Dienststelle bestehen, rücken die Stellis entsprechend der Reihenfolge nach.

Frage 2:
§ 1 Abs. 2 SchwbVWO gilt auch in neuen Betrieben ab dem 1. Tag.

--
&Tschüß

Wolfgang

Übergang zur Autobahn GmbH

Cebulon, Sunday, 18.10.2020, 16:50 (vor 1276 Tagen) @ neue-sbv

Hallo, diese „Autobahndirektion Nordbayern“ geht wahlrechtlich unter als zentrale Landesbehörde mit Ablauf des 31.12.2020. Es entstehen wohl ein oder mehrere Betriebe. Das Unternehmen Autobahn GmbH des Bundes existiert schon seit September 2018 - wohl mit eigenen betrieblichen Interessenvertretungen? Gibt es hier evtl. Regelungen zum Übergangsmandat für betriebliche Interessenvertretungen für die Reform der Bundesfernstraßenverwaltung. Wo ist denn geregelt, dass der Betriebsrat erst im Juli gewählt wird über sechs Monate nach der Reform?

Gruß,
Cebulon

Übergang zur Autobahn GmbH

WoBi, Monday, 19.10.2020, 08:23 (vor 1275 Tagen) @ Cebulon

Hallo,

das Gründen von GmbHs auf Vorrat ist ein gängiger Vorgang in der Industrie. Bei Bedarf kann der Name, der Betriebszweck und die Geschäftsführer leicht angepasst werden.
Kann es nach dem bescheuerten Debakel mit der Maut sein, dass das österreichische Modell der Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft (ASFINAG) mit der Tochtergesellschaftenstruktur ASFINAG Bau Management GmbH, ASFINAG Service GmbH, ASFINAG Maut Service GmbH, ... jetzt angegangen wird und damit die Voraussetzungen für die Privatisierung der Bundesautobahnen gelegt werden?
Vorteil für die Mitarbeiter ist, dass anstelle des Personalvertretungsgesetzes in einer GmbH das BetrVG gilt. Also eine Umstellung für die "altgediente" PR kommt und die SBV sich mit der "neuen" Rechtsgrundlage für die Teilnahme an den Sitzungen der Interessensvertretung auseinandersetzen muss.

Dass die BR-Wahl zu einen späteren Zeitpunkt stattfindet, könnte an abweichende Regelungen nach § 3 BetrVG und der Festlegung von Betriebsstrukturen liegen. Dann müsste ggf. die jeweilige Betriebestruktur auch bei SBV-Wahlen berücksichtigt werden.

--
Gruß
Wolfgang

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