Antrag auf GdB gestellt - wann kann ich tätig werden? (Antragstellung / Widerspruch)

Winterja, Glauchau, Wednesday, 21.10.2020, 13:49 (vor 1255 Tagen)

Hallo Zusammen,
ich möchte mich kurz vorstellen, Janine aus Sachsen in einer Stadtverwaltung tätig und seit 04/2020 SBV. Leider kommt mein erstes Seminar erst im November.
Ich recherchiere seit Tagen zu meinem Problem und bekomme keine zufriedenstellende Antwort. Vielleicht könnt ihr mir helfen.
Zum Sachverhalt:
Eine Kollegin hat sich endlich mir anvertraut. Sie leidet seit 5 Jahren an einer schweren Depression, war mehrmals Stationär und schon zweimal über den Rententräger in Reha-Einrichtungen (2x8 Wochen). Sie geht gern auf Arbeit, da sie sich hier eher ablenken und motivieren kann. Nun werden Ihr seit dem letzten Reha-Aufenthalt (02/2020) immer mehr Steine in den Weg gelegt. Einige Beispiele: zum gemeinsamen Frühstück wird nicht mehr gesprochen, Post wird nicht mehr gebracht, wie bei allen anderen sondern muss abgeholt werden, Sie muss immer mehr Vertretungen übernehmen und was das Fass jetzt zum Überlaufen gebracht hat: Sie soll ihr Büro räumen und gefälligst im Mehrplatzbüro arbeiten, die schwangere Kollegin braucht das Einzelzimmer.
Der Arbeitgeber hat im BEM 2016 ihrem Wunsch nach einem Einzelzimmer entsprochen, da sie sich da besser konzentrieren kann und weniger störende Einflüsse auf sie einwirken. Sie kann sich im Moment nicht selber helfen.
Es gibt noch ein leeren Einzelzimmer auf der Etage.
Jetzt hat Sie wieder eine depressive Phase und Ihre Therapeutin hat sie zu mir geschickt, da sie der Meinung ist ein Antrag auf einen Grad der Behinderung hat Erfolg. Ich habe nach zwei langen Gesprächen in meiner Freizeit (die Kollegin wollte nicht ins Rathaus kommen) den Antrag mit Ihr fertig gemacht und am Freitag abgeschickt. Die Bearbeitungszeiten im LK sind momentan bei über drei Monaten :-(
Nun mein Problem:
- Kann ich mich jetzt schon für die Kollegin einsetzen? Im SGB steht immer nur für sbM oder Gleichgestellte
- die Einschränkung der Kollegin ist offensichtlich - der AG kann das nicht übersehen oder gemerkt haben, greift da die Fürsorgepflicht des AG?
- Kann ich ein erneutes BEM-Verfahren anstreben? Ich möchte Ihr die Arbeit im Haus wieder erträglicher machen.
Eine Umsetzung lehnt sie noch ab.
Vielen Dank fürs lesen und eventuelle Antworten.
Janine

Antrag auf GdB gestellt - wann kann ich tätig werden?

Cebulon, Wednesday, 21.10.2020, 23:41 (vor 1255 Tagen) @ Winterja

Kann ich mich jetzt schon für die Kollegin einsetzen? Im SGB steht immer nur für sbM oder Gleichgestellte - die Einschränkung der Kollegin ist offensichtlich - der AG kann das nicht übersehen oder gemerkt haben, greift da die Fürsorgepflicht des AG?

Hallo Janine, grunds. nein. Offensichtlich mag „die Einschränkung“ ja sein, was aber nicht zwingend „Schwerbehinderung“ bedeutet. Hier wären daher momentan der Personalrat sowie die Frauenbeauftragte bzw. Gleichstellungsbeauftragte der Stadt gefordert. Die Anträge von Beschäftigten auf Schwerbehindertenausweis sind beschleunigt zu bearbeiten. Sobald mind. GdB 50 festgestellt wird, so sind auch die SBV und der IFD am Zug.

Ausnahme offensichtliche Schwerbehinderung
„Der Nachweis der Schwerbehinderung ist nur entbehrlich, wenn die Schwerbehinderung offenkundig ist. Wichtig: Es muss nicht nur offensichtlich sein, dass eine Beeinträchtigung vorliegt, sondern auch, dass der Grad der Behinderung bei einem Feststellungsverfahren auf mindestens 50 festgesetzt würde.“

Gruß,
Cebulon

Antrag auf GdB gestellt - wann kann ich tätig werden?

Winterja, Glauchau, Thursday, 22.10.2020, 11:16 (vor 1254 Tagen) @ Cebulon

Dankeschön. Leider sind psychische Erkrankungen nicht so offensichtlich wie ich mir das wünsche. Obwohl die Dienststelle davon Kenntnis hat :-(

Antrag auf GdB gestellt - wann kann ich tätig werden?

garda, Berlin, Thursday, 22.10.2020, 10:29 (vor 1254 Tagen) @ Winterja

Hallo Janine,

ergänzend zu der Antwort die du bereits bekommen hast noch etwas "Futter":

deine Zuständigkeit könnte durch eine geeignete Inklusionsvereinbarung hergestellt werden, die eben auch vorher eine Zuständigkeit herstellt, die das Gesetz nicht gibt. Vielleicht eine Motivation, darüber zu verhandeln.

Rezidivierende Depressionen ohne weitere Erkrankungen anderer Art oder nur mit einer begleitenden Angst- und/oder Anpassungsstörung laufen meist auf einen GdB von 30 hinaus. Bestehen sie seit mehreren Jahren, sollte man sich mit einem niedrigeren GdB auch nicht abspeisen lassen und ggf. in Widerspruch gehen.

Hier besteht dann keine SchwerBehinderung und damit auch keine offenkundige SB, also keine Zuständigkeit. Die Behinderung selbst sollte bei den geschilderten Auswirkungen allerdings zu einer Gleichstellung führen, die bei der zuständigen Agentur für Arbeit zu beantragen ist. Mit anerkannter Behinderung und der Gleichstellung bist du dann auch zuständig.

Ein neues BEM halte ich für sehr sinnvoll, hier müssen entweder die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sein oder eure Dienstvereinbarung gibt auch ein selbst beantragtes BEM her.

--
Mit freundlichen Grüßen

Michael

Antrag auf GdB gestellt - wann kann ich tätig werden?

Winterja, Glauchau, Thursday, 22.10.2020, 11:13 (vor 1254 Tagen) @ garda

Vielen Dank erstmal ich hatte das schon "befürchtet".
Ich habe gerade ein BEM angeschoben, dass darf ich zum Glück. :-) und wir bekommen innerhalb von zwei Wochen einen Termin, dass ist schon super für uns.

Antrag auf GdB gestellt - wann kann ich tätig werden?

Cebulon, Thursday, 22.10.2020, 11:10 (vor 1254 Tagen) @ Winterja

Man könnte evtl. schon jetzt rein vorsorglich parallel einen Antrag auf Gleichstellung einreichen bei der BA für den Fall, dass nur GdB von 30 oder 40 beim Versorgungsamt rauskommen. Denn die Gleichstellungen bei der BA könnten sich derzeit coronabedingt zeitlich länger ziehen als sonst, wenn und solange das BA-Personal zeitweise für Kurzarbeitergeld usw. herangezogen wird. Das ist so vom Verfahren zulässig, parallel Anträge zu stellen, laut Rechtsprechung.

Gruß,
Cebulon

Antrag auf GdB gestellt - wann kann ich tätig werden?

Winterja, Glauchau, Thursday, 22.10.2020, 11:18 (vor 1254 Tagen) @ Cebulon

Das ist eine gute Idee, das werde ich gleich nochmal mit der Kollegin besprechen.
Die Bearbeitungszeiten sind momentan in allen Bereichen echt inakzeptabel :-(

Antrag auf GdB gestellt - wann kann ich tätig werden?

garda, Berlin, Thursday, 22.10.2020, 14:18 (vor 1254 Tagen) @ Cebulon

Denn die Gleichstellungen bei der BA könnten sich derzeit coronabedingt zeitlich länger ziehen als sonst, wenn und solange das BA-Personal zeitweise für Kurzarbeitergeld usw. herangezogen wird. Das ist so vom Verfahren zulässig, parallel Anträge zu stellen, laut Rechtsprechung.

Hallo Cebulon,

die Gleichstellungen laufen derzeit wieder wie sonst auch, die Abstellungen dieser Kollegen sollten jetzt bundesweit beendet sein. es wurde wohl erkannt, dass hier nicht dauerhaft umgeschichtet werden kann.

Ein Bescheid zur Gleichstellung ergeht in jedem Fall aber erst, wenn der GdB-Bescheid vorliegt. Meist ist der auch der eigentliche Engpass.

--
Mit freundlichen Grüßen

Michael

Antrag auf GdB gestellt - wann kann ich tätig werden?

Cebulon, Thursday, 22.10.2020, 19:37 (vor 1254 Tagen) @ garda

> die Abstellungen dieser Kollegen sollten jetzt bundesweit beendet sein

Klingt ganz gut. Da dürfte sich aber ein Antragsstau aufgebaut haben. Und bis der sich nach Resturlaub aufgelöst hat, dürfte es wohl noch eine Weile dauern ...

Gruß,
Cebulon

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