Frage 5 und 6 (Gleichstellung)

Hansmann, Niedersachsen, Tuesday, 24.11.2020, 15:07 (vor 1243 Tagen)

Hallo liebe Kollegen:innen,

mir sind die Fragen 5 und 6 aus der Befragung der Schwerbehindertenvertretung nicht ganz klar.
Bei Frage 5 geht es um die sonstigen Gründe, warum der Arbeitsplatz in Gefahr sein könnte. Mir fällt dazu nur Insolvenz oder Outsourcing ein. Was können noch Gründe sein?
Frage 6 dreht sich um ein besonderen Kündigungsschutz. Ist dort der Kündigungsschutz bei z.B. Altverträgen/Verbeamtung gemeint oder bezieht sich diese Frage auf §34 TVÖD ?

Vielen Dank für die Antworten
Hansmann

Frage 5 und 6

garda, Berlin, Tuesday, 24.11.2020, 16:09 (vor 1243 Tagen) @ Hansmann

mir sind die Fragen 5 und 6 aus der Befragung der Schwerbehindertenvertretung nicht ganz klar.
Bei Frage 5 geht es um die sonstigen Gründe, warum der Arbeitsplatz in Gefahr sein könnte. Mir fällt dazu nur Insolvenz oder Outsourcing ein. Was können noch Gründe sein?
Frage 6 dreht sich um ein besonderen Kündigungsschutz. Ist dort der Kündigungsschutz bei z.B. Altverträgen/Verbeamtung gemeint oder bezieht sich diese Frage auf §34 TVÖD ?

Hallo Hansmann,

geh bitte an die Frage 5 anders heran: ist der Arbeitsplatz aus anderen Gründen in Gefahr, die nichts mit der Behinderung zu tun haben, so muss der Behinderte sie eben tragen wie jeder andere auch. Daher ist die Frage 5 nur zur Information über die Hintergründe des Antrags gedacht, nicht um hier etwas auszuführen das dem Antragsteller hilft. Trotzdem kann man auch hier vielleicht noch Honig saugen, wenn man ausführen kann, dass im Rahmen dieser Gefahr die Gleichstellung hilfreich sein könnte.

Zur Frage 6: gemeint ist jede Art von Kündigungsschutz, egal aus welchem Rechtsgrund, also auch BR/PR/SBV und was auch sonst immer.

--
Mit freundlichen Grüßen

Michael

Frage 5 und 6

albarracin, Baden-Württemberg, Tuesday, 24.11.2020, 17:49 (vor 1243 Tagen) @ garda

Hallo,

Frage 5 sollte man mE überhaupt nicht beantworten, denn


ist der Arbeitsplatz aus anderen Gründen in Gefahr, die nichts mit der Behinderung zu tun haben, so muss der Behinderte sie eben tragen wie jeder andere auch.

damit liefert man der AA die Ablehnungsgründe quasi frei Haus, denn

Trotzdem kann man auch hier vielleicht noch Honig saugen, wenn man ausführen kann, dass im Rahmen dieser Gefahr die Gleichstellung hilfreich sein könnte.

genau diese allgemeinen Gefahren, die jeden AN (und nicht nur Schwerbehinderte/Gleichgestellte wegen ihrer Behinderung) im Betrieb betreffen, sind gerade keine Gründe für eine Gleichstellung.

--
&Tschüß

Wolfgang

Frage 5 und 6

Hansmann, Niedersachsen, Wednesday, 25.11.2020, 10:29 (vor 1242 Tagen) @ albarracin

Vielen Dank für die Antworten.
Ich habe in zwei Jahren fünf Befragungen zur Gleichstellung bearbeitet. Zu Frage 4 schrieb ich immer eine Anlage mit ausführlicher Darstellung der Umstände und hab bei Frage 5 einfach darauf verwiesen (das passte dann wohl so). Von den fünf Gleichstellungen wurden drei entsprochen. Unser BR hat vier mal gemeint, der Arbeitsplatz wäre behinderungsbedingt nicht in Gefahr.
Gruß Hansmann

Frage 5 und 6

Hendrik1, Niedersachsen, Thursday, 26.11.2020, 08:58 (vor 1241 Tagen) @ Hansmann

Moin Moin ,

wir bekommen fast 100% unserer Gleichstellungen durch. Bei Frage 5 schreibe ich z.B. wenn vorher auch schon Hilfestellungen wie Leistungen bei außergewöhnlicher Belastung des Arbeitgebers (Minderleistungsausgleich) genannt wurden, dass sich durch Umstrukturierungen die Arbeit verdichtet hat und er dieses erhöhte Arbeitstempo behinderungsbedingt nicht mehr mitgehen kann, o.ä. d.h. ich schildere die Auswirkungen auf alle, begründe aber dann an den Behinderungen, warum diese für ihn besonders nachteilig sind.

Bei der Frage 6 Kündigungsschutz benennen ich klar, welcher vorliegt, aber da die Hilfestellungen die derjenige braucht, wie Ablehnung Mehrarbeit, Präventionsverfahren, ggf. neuer Arbeitsplatz o.ä. allessamt selbst mit einer Unkündbarkeit nicht zu erlangen sind, ist diese kein Hindernis für die Gleichstellung. Nebenbei, wenn - was oft vorkommt - die oder derjenige im Beruf nicht mehr gut vermittelbar ist, schreibe ich auch dieeses hinein und dann dazu, dass ihm ohne die Gleichstellung vorzeitiger Sozialleistungsbezug (Arbeitslosengeld, Krankengeld, Erwerbsunfähigkeitsrente) droht und dieses mit den Schutzrechten der Schwerbehinderten hinausgezögert werden soll.

Zu Deutsch. genehmigt die Gleichstellung, oder es kostet Geld .....

Liebe Grüße

Hendrik

Frage 5 und 6

Hansmann, Niedersachsen, Thursday, 26.11.2020, 11:15 (vor 1241 Tagen) @ Hendrik1

Hallo Hendrik,
vielen Dank für deine Antwort.
Die Befragung der SBV darf nicht widersprüchlich, sondern muss zielführend formuliert werden. Aus diesem Grundsatz heraus ergaben sich für mich diese Fragen. Wie ich schon schrieb, war unser BR bei den ersten vier Gleichstellungen nicht der Meinung, dass der Arbeitsplatz behindertenbedingt trotz hoher Fehlzeiten in Gefahr sein. Trotzdem haben durch gute Argumentation seitens der SBV in der Anlage zu Frage vier (behinderungsbedingte Gefährdung) 2 von 4 Antragsteller ihre Gleichstellung bekommen. Das Problem mit dem BR konnte durch Aufklärung beseitigt werden, die fünfte Gleichstellung wurde 3 Tagen nach Abgabe aller Befragungen entsprochen.
Mein Handeln fundiert leider nur auf wenig Wissen, der Rest wird kompensiert durch Bauchgefühl und Logik. So soll es natürlich nicht bleiben, doch leider konnte ich seit einem Jahr an keiner Schulung mehr teilnehmen. Daher werde ich sicher noch weitere Fragen hier im Forum stellen.
Vielen Dank
Hansmann

Frage 5 und 6

Hendrik1, Niedersachsen, Wednesday, 02.12.2020, 12:42 (vor 1235 Tagen) @ Hansmann

Moin Moin Hansmann,

ich kopiere mal aus einer Stellungnahme zur Gleichstellung hier etwas hinein, diese war übrigend erfolgreich trotz Unkündbarkeit. Miener Erfahrung nach ist es eher kritisch, wenn man bei Vorliegen eines Kündigungsschutzes, den der Arbeitgeber sowieso angeben wird, auf diesen nicht eingeht und ihn nicht entkräftet. Nur wenn man dieses nicht kann, sollte man versuchen, hier keine schlafenden Hunde zu wecken und die Frage auszulassen.

Frage 5:
Ber Betrieb hat in den letzten Jahren immer wieder Defizite eingefahren, die zu Einsparungen geführt haben. Dadurch wurde das Arbeitsaufkommen erhöht, was der Beschäftigte aus oben genannten behinderungsbedingten Gründen nicht mehr mitgehen kann. Dieses führt zu Konflikten mit Kolleg*innen und Vorgesetzten, auf die er, da er sich nicht so gut ausdrücken kann, verbal aggressiv reagiert und sich zudem, um diesen Konflikten aus dem Weg zu gehen, selbst überfordert, wodurch wiederum Fehlzeiten entstehen. Hierdurch entsteht neues Konfliktpotential, weil die Kolleg*innen in der Fehlzeit wieder für ihn mitarbeiten müssen. Dieses könnte durch die Ausgleichszahlung mindestens abgemildert werden, da dann durch eine externe Stelle (Integrationsamt) bestätigt würde, dass die Minderleistung bei ihm vorliegt und die Kollegen/innen durch Stundenaufstockung /Teilzeitkraft entlastet würden. Daher ist auch aus diesen Gründen die Gleichstellung mit den Schwerbehinderten zur Aufrechterhaltung der Tätigkeit notwendig.

Frage 6:
Der Beschäftigte ist unkündbar. Dieser Kündigungsschutz hilft ihm aber weder bei der Ablehnung von Mehrarbeit, noch bei der Ausgleichszahlung oder kann sich für ihn einsetzen, wenn es zu Konfliktgesprächen kommt. Auch das Präventionsverfahren kann dieser Kündigungsschutz nicht ersetzen, da in diesem Lösungen gesucht werden, um trotz Gefährdung dieses Arbeitsverhältnis möglichst dauerhaft zu erhalten. All die notwendigen Hilfestellungen zur Aufrechterhaltung des Arbeitsplatzes sind nur durch die Gleichstellung zu erlangen, sodass die Unkündbarkeit kein Hindernis für diese darstellt.

So oder so ähnlich - ohne Textbausteine - beantworte ich diese Fragen.

Liebe Grüße

Hendrik

Frage 5 und 6

garda, Berlin, Thursday, 03.12.2020, 08:05 (vor 1234 Tagen) @ Hendrik1

Sehr gute Beispiele warum und vor allem wie und was man dort im Einzelfall eintragen kann.

Ganz wichtig ist es, immer über den Vorteil für den Behinderten zu argumentieren und ggf. klar machen das es um den Schutz eines Arbeitsplatzes geht und nicht nur um das Arbeitsverhältnis. Das verstehen manchmal auch die Sachbearbeiter der AA nicht wirklich und verwechseln das. Auch eine drohende Änderungskündigung zu schlechteren Konditionen führt zum Schutzbedürfnis.

--
Mit freundlichen Grüßen

Michael

Frage 5 und 6

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 03.12.2020, 08:09 (vor 1234 Tagen) @ Hendrik1

Hallo Hendrik,

Deine Ausführungen sind zwar gut, haben aber eigentlich nichts mit Frage 5 zu tun, da es sich ja bei Deinen Schilderungen um konkrete behinderungsbedingte Auswirkungen handelt.
Sowas schreibe ich immer in die "ergänzenden Angaben" - ggfs. mit Hilfe eines Zusatzblattes.

--
&Tschüß

Wolfgang

Frage 5 und 6

Hendrik1, Niedersachsen, Friday, 04.12.2020, 09:54 (vor 1233 Tagen) @ albarracin

Moin Moin,

dieses sehe ich etwas anders. Es handelt sich, wie auch in der Frage im Gleichstellungsantrag steht (Rationalisierung) steht, um eine nicht behinderungsbedingte Situation im Betreib, die sich aber für die konkrete Situation des Antragsstellers besonders negativ auswirkt. Da die Situation, mit der auch Stellenabbau etc. verbunden ist, auch vom Arbeitgeber herangeführt werden kann, würde ich immer dazu Stellung nehmen und zwar als sonstigen Grund. Sonst steht zwar die Situation als solche fest, führt aber, weil der Antragssteller nicht besonders betroffen ist, ggf. sogar zu einer Ablehnung.

Man kann dieses aber auch als Anmerkung schreiben, nur weglassen sollte man es nicht, ween Antragssteller*innen besonders betroffen sind.

Nebenbei, auch SBV und Betriebs- bzw. Personalräte können sich gleichstellen lassen trotz es hohen Kündigungsschutzes. Hier kommt es darauf an, dass der eigentliche Arbeitsplatz nur noch mit großen Einschränkungen ausgeübt werden kann, oder ein anderer gebraucht wird. Da man als Personalvertretung immer mit dem Arbeitgeber aneckt, wird dieser meist kein großes Wohlwollen und Bemühen an den Tag legen, einen neuen Arbeitsplatz zu finden. Ist diese Situation gegeben, stellt man den Antrag 4-6 Monate vor der Wahl mit der Begründung, dass man ja nicht davon ausgehen kann, zwingend wiedergewählt zu werden bzw. selbst in diesem Fall auch eine Freistellung zu erlangen und somit auf den eigentlichen Beruf angewiesen wäre.

Liebe Grüße

Hendrik

Frage 5 und 6

extensor, Weinheim, Wednesday, 25.11.2020, 13:03 (vor 1242 Tagen) @ Hansmann

Hallo,

ich habe bisher auch einige Anträge bearbeitet und nie bei Frage 5 etwas eingetragen. Auf einem Seminar wurde auch bestätigt, dass das eher negativ ausgelegt werden könnte.

Frage 5 und 6

Nobi69, Potsdam, Thursday, 26.11.2020, 13:44 (vor 1241 Tagen) @ extensor

Eine kleine Anmerkung zur Frage Nr. 6

Auf einem ifb-Seminar hat uns der Referent (Arbeitsrechtler) gesagt, wir können die Frage 6, nach dem tariflichen Schutz...einfach offen lassen.

Genau dies habe ich als SBV bei den zahllosen Stellungnahmen in diesem Jahr auch immer getan. Rückfragen seitens der Behörden gab es dazu nicht, obwohl einige sicherlich über den Schutz in unserem kommunalen Unternehmen informiert sind.

Frage 5 und 6

Hendrik1, Niedersachsen, Thursday, 10.12.2020, 14:27 (vor 1227 Tagen) @ Nobi69

Moin Moin Nobi,

ich würde hier immer den Kündigungsschutz nennen, aber auch gleichzeitig nochmal auf die im jeweiliegn Fall benötigten Schutzrechte der Schwerbehinderten hinweisen, die ja nur mit der Gleichstellung, nicht aber durch den Kündigungsschutz erlangbar sind. So sind selbst Gleichstellungen von unkündbaren Beschäftigten glatt durchgelaufen.

Die Unkündbarkeit hilft nicht, einen neuen Arbeitsplatz zu erlangen, auch bei einem Präventionsverfahren hilft diese nicht weiter, geschweige denn bei der Ausgleichsabgabe oder dem Schutz vor Mehrarbeit. Sie begleitet einen auch nicht zu Gesprächen mit Vorgesetzten usw.....

Daher ist diese kein Hinderungsgrund für die Gleichstellung. Wenn man nichts schreibt, rsikiert man, dass die Agentur für Arbeit diesen Status über den Arbeitgeber erfährt und dann ablehnt, weil man ja weitergehende Schutzrechte nicht geltend gemacht hat.

Liebe Grüße

Hendrik

Frage 5 und 6

Nobi69, Potsdam, Wednesday, 30.12.2020, 15:37 (vor 1207 Tagen) @ Hendrik1

Danke für den wertvollen Hinweis... @Hendrik1..

Werde ich künftig beachten...

Frage 5 und 6

Hansmann, Niedersachsen, Thursday, 10.12.2020, 07:51 (vor 1227 Tagen) @ Hansmann

Hallo nochmal,

vielen Dank für die zahlreichen und fruchtbaren Antworten.

Gruß Hansmann

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