Bewerbung erf. Unterlagen + Stichtag SB Quote (Umgang mit Arbeitgeber)

Tom-Ulm, Bayern, Monday, 30.11.2020, 11:00 (vor 1242 Tagen)

Meine Fragen richten sich an den Umgang mit Bewerbungsunterlagen und den Stichtag der SB Quote.

Wir sind ein Unternehmen mit 1500 MA und etwa 80 SB und Gleichgestellten, ich bin die Vertrauensperson.

Diskussionspunkt ist, was sind die erforderlichen Unterlagen der Bewerber.

Meine Sicht hier ist, alles ist alles erforderlich was den AG zu der Entscheidung bringt den Bewerber X einzustellen.
Wie sind hier die Anforderungen aus Eurer Sicht, in was für Unterlagen muss ein AG Einsicht gewähren.

2. Frage:

Erfüllt der Arbeitgeber seine Beschäftigungspflicht nicht und ist die Schwerbehindertenvertretung oder eine in § 176 genannte Vertretung mit der beabsichtigten Entscheidung des Arbeitgebers nicht einverstanden, ist diese unter Darlegung der Gründe mit ihnen zu erörtern

Die Quote wird immer zum 31.3. eines Jahres fällig zur Übermittlung an das I-Amt. Ist dies auch der Stichtag für
die 5 % bei Bewerbern oder ist hier eine anderer Zeitraum (z.b. monatliche Quote vor Bewerbung) maßgebend?

Vielen Dank


Viele Grüße, Tom-Ulm

Bewerbung erf. Unterlagen + Stichtag SB Quote

albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 30.11.2020, 12:29 (vor 1242 Tagen) @ Tom-Ulm

Hallo,

1.
"Notwendig" im Sinne des Gesetzes ist jedes einzelne Dokument, das der AG im gesamten Verlauf des Verfahrens, beginnend mit der ersten Vorauswahl, für seine Auswahlentscheidung heranzieht.
Du solltest dem AG klarmachen, daß jede nicht vorgelegte Dokument, das im Laufe des Verfahrens entscheidungsrelevant wird, zu einer Unterbrechung bzw. zum kompletten Abbruch und ggfs. Neustart des Bewerberverfahrens führen kann und indirekt evtl. auch zu AGG-Klagen.

2.
Schon vom Gesetz her kann der 31.03. kein "Stichtag" für die Errechnung der Quotenerfüllung an. Der 31.03. ist lediglich der allerletzte Abgabetermin.
Schau Dir mal die Formulare, die der AG auszufüllen hat, genauer an.
Dann wirst Du feststellen, daß zum Einen der Berechnungszeitraum das Kalenderjahr (endend mit dem 31.12.) ist und zum anderen die Quote als Durchschnitt der 12 Kalendermonate ermittelt wird. Da kann der AG nicht mit irgendwelchen "Stichtagen" tricksen, wenn er korrekt ausfüllt.

--
&Tschüß

Wolfgang

Bewerbung erf. Unterlagen + Stichtag SB Quote

Tom-Ulm, Bayern, Tuesday, 01.12.2020, 07:59 (vor 1241 Tagen) @ albarracin

Guten Morgen und danke für die Antwort.

Du hast natürlich Recht , dass der 31.03. der späteste Abgabetermin ist, hab mich da falsch ausgedrückt.
Meine eigentliche Frage, ist der 31.12. - der Stichtag auch dafür, das man hier unter oder über den 5% liegt für die Auskunftspflicht des AG.
Wenn also die Jahresquote 2019 4,9 % war, dann muss der AG das ganze Jahr 2020 erklären warum er den SB nicht genommen hat und erst wenn am Ende 2020 die Quote wieder => 5 % ist, wäre für 2021 wieder aus der Erklärung raus?

Viele Grüße und einen schönen Tag

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