Beteiligung Aufhebungsvertrag (Allgemeines)

Zeimana, Großbettlingen, Tuesday, 01.12.2020, 08:24 (vor 1236 Tagen)

Guten Morgen zusammen,

Muss die SBV beim Aufhebungsvertrag beteiligt werden?
Ein Kollege, psychisch stark belastet soll zum Gespräch eingeladen werden.
Es könnte eskalieren.

Beteiligung Aufhebungsvertrag

sbv-nl-west, NRW, Tuesday, 01.12.2020, 09:12 (vor 1236 Tagen) @ Zeimana

Hallo Zeimana,

siehe auch: BAG, Beschluss v. 14.03.2012 – 7 ABR 67/10.

Der geplante Aufhebungsvertrag eines Arbeitgebers mit schwerbehinderten Beschäftigten ist eine Angelegenheit, über die der Arbeitgeber die SBV nach § 178 Abs. 2 Satz 1 SGB IX unverzüglich zu unterrichten hat.

Die Unterrichtung muss vor Abschluss des Aufhebungsvertrags erfolgen. Dies gilt – gerade auch bei „spontanen“ Aufhebungsverträgen. Solche können besonders gefährlich sein, weil die Betroffenen dann möglicherweise nicht rechtzeitig und unbeeinflusst Vor- und Nachteile abgewogen haben.

Die zum Abschluss eines Aufhebungsvertrags mit einem schwerbehinderten Beschäftigten führende Abgabe der Willenserklärung eines Arbeitgebers ist eine Entscheidung im Sinne von § 178 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 1 SGB IX, so dass die SBV vor dieser Entscheidung anzuhören ist.

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Liebe Grüße

sbv-nl-west

Beteiligung Aufhebungsvertrag

Luculus, Tuesday, 01.12.2020, 15:04 (vor 1235 Tagen) @ sbv-nl-west

Was hieße das aber für den Fall der Fälle? Mein Arbeitgeber bietet z.B. Azubis anstelle einer Probezeitkündigung einen Aufhebungsvertrag an. Was wäre wenn der Ag hier nicht beteiligt bzw. nicht darüber informiert?

Beteiligung Aufhebungsvertrag

morgenröte, NRW, Thursday, 03.12.2020, 10:51 (vor 1234 Tagen) @ sbv-nl-west

Hallo sbv-west,

in deinem Beispiel: BAG 7 ABR 67/10 wird der Antrag der SBV abgewiesen! Auch der § 178 Abs. 2 Satz 1 SGB IX hilft hier nicht wirklich, weil der AN durch seine Unterschrift erklärt mit dem Aufhebungsvertrag einverstanden zu sein.
Ein Aufhebungsvertrag wird zwischen AG und AN geschlossen. Hier ist eine Aufklärung der SB sehr wichtig, beispielsweise in einer Versammlung. Ist die Unterschrift erfolgt, bit es kein zurück mehr.
Ich lasse mich auch gerne eines besseren belehren.

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Gruß
Morgenröte

Beteiligung Aufhebungsvertrag

WoBi, Thursday, 03.12.2020, 11:19 (vor 1233 Tagen) @ sbv-nl-west

Hallo,

das BAG hat nur festgestellt, dass es denkbare Situationen geben kann, dass ein Arbeitgeber nicht immer seine Verpflichtungen nach § 178 Abs. 2 SGB IXgegenüber der SBV vor Abschluss nachkommen kann.

Mehr dazu auch unter:
https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=20614

Eine denkbare Ausnahme wird beschrieben unter:
https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=20606

Der Beschluss 7 ABR 67/10 vom BAG ist kein Freibrief für Arbeitgeber die SBV nicht zu unterrichten.

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Gruß
Wolfgang

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