Bewerbungsverfahren ÖD (Allgemeines)

Luculus, Friday, 04.12.2020, 08:43 (vor 1232 Tagen)

In einem Bewerbungsverfahren für Azubi gibt der Bewerber nicht an schwerbehindert zu sein. Als die Absage kommt ruft er an und gibt eine Behinderung mit GdB 40 bekannt (Übersendung Bescheid) von einer Gleichstellung ist nicht die Rede. Es liegt also keine Schwerbehinderung vor.
Für den Bewerber ist der Drobs doch gelutscht, oder?

Bewerbungsverfahren ÖD

garda, Berlin, Friday, 04.12.2020, 11:08 (vor 1232 Tagen) @ Luculus

In einem Bewerbungsverfahren für Azubi gibt der Bewerber nicht an schwerbehindert zu sein. Als die Absage kommt ruft er an und gibt eine Behinderung mit GdB 40 bekannt (Übersendung Bescheid) von einer Gleichstellung ist nicht die Rede. Es liegt also keine Schwerbehinderung vor.
Für den Bewerber ist der Drobs doch gelutscht, oder?

Klare Antwort: ja. Die Gleichstellung für Zwecke der Ausbildung ist relativ einfach zu bekommen, schon gar wenn ein so hoher GdB vorliegt!

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Mit freundlichen Grüßen

Michael

Bewerbungsverfahren ÖD

Luculus, Friday, 04.12.2020, 13:12 (vor 1232 Tagen) @ garda

Hm... hätte der Bewerber die Gleichstellung schon bei Bewerbung gehabt und diese angegeben, wäre er eingeladen worden. Er hat jetzt jedoch die Absage erhalten und gibt nun an eine Behinderung zu haben aber eben bisher noch keine Gleichstellung. Muss man dann die Absage zurückziehen?

Bewerbungsverfahren ÖD

garda, Berlin, Friday, 04.12.2020, 13:22 (vor 1232 Tagen) @ Luculus

Hm... hätte der Bewerber die Gleichstellung schon bei Bewerbung gehabt und diese angegeben, wäre er eingeladen worden. Er hat jetzt jedoch die Absage erhalten und gibt nun an eine Behinderung zu haben aber eben bisher noch keine Gleichstellung. Muss man dann die Absage zurückziehen?

Nein. Welche Rechtsgrundlage sollte das haben?

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Mit freundlichen Grüßen

Michael

Bewerbungsverfahren ÖD

Luculus, Friday, 04.12.2020, 19:20 (vor 1231 Tagen) @ garda

Danke für die Aussage. Manchmal gibt es ja "merkwürdige" Urteile die ich nicht kenne. Ich würde den Eltern der Person bzw. ihr raten wollen es ggf. im nächsten Jahr zu probieren und entweder nachzuarbeiten oder sich mehr Gedanken um dass Berufsbild zu machen. Da der schriftliche Test sehr schlecht war kann es sein dass eben das Berufsbild nicht geeignet ist.

Bewerbungsverfahren ÖD

WoBi, Monday, 07.12.2020, 12:32 (vor 1229 Tagen) @ Luculus

Hallo Luculus,

wie wäre es mit dem Tipp eine Gleichstellung bei der Agentur für Arbeit zu beantragen?
oder wenn dies abgelehnt wird, es mit einer Gleichstellung während der Ausbildung durch eine Stellungnahme der Agentur für Arbeit zu beantragen?
Rechtsgrundlage: § 151 Abs. 4 Satz 1 und 2 SGB IX

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Gruß
Wolfgang

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