Freistellung einer Erzieherin aus der Risikogruppe (Freistellung)

Gil, Berlin, Friday, 18.12.2020, 17:17 (vor 1224 Tagen)

Eine Kollegin aus dem Kitabereich hat verschieden Erkrankungen, einen GdB von 80 und der AG erhält für sie Gelder für eine personelle Unterstützung. Im Zuge der Coronapandemie ist ihr eine Arbeit am Kind nicht mehr möglich. Eine Umsetzung im Betrieb oder sie mit andere Aufgaben betreuen ist ebenso nicht möglich. Trotz Unterstützung des IFD und deren Angebote, gab es kein Einlenken des AG. Die Kollegin ist derzeit krank geschrieben.
Heute durchsuchte ich hier die Seite und auch das Netz, inwieweit mittlerweile bezahlte Freistellungen für Kolleg_innen möglich sein könnten und fand … wenig. An zwei Stellen wurden die § 616 BGB, § 275 Abs. 3 BGB genannt. Wie geht ihr in euren Betrieben/Einrichtungen mit Kolleg_innen um, die eine hohe Schutzbedürftigkeit haben und nicht mehr an der Arbeitsstelle einsetzbar sind? Habt ihr Erfahrungen? Vielen Dank für eure Antworten und Hinweise.
Gil

Freistellung einer Erzieherin aus der Risikogruppe

Karin73, Schleswig-Holstein, Sunday, 20.12.2020, 19:43 (vor 1222 Tagen) @ Gil

Hallo Gil,
Bei uns gibt es vier Erzieher*innen die derzeit nicht in der Kita/Krippe arbeiten können - sollen - dürfen.
Alle vier gehören der Risikogruppe an, zwei von ihnen haben ein Gdb.
Ich habe mich mit den Vieren zusammen gesetzt und überlegt was sie selbst an Ideen haben was sie alternativ machen könnten und wozu sie Lust hätten.
Dann haben wir uns mit der Dienstelle zusammen gesetzt und diskutiert was möglich ist und was nicht und was die Dienstelle selbst für Alternativen gibt.
Das waren keine einfachen Gespräche, denn zwischen durch gab es auch die Idee des Amtsarzt. Mit dem Argument Erzieher*innen die nicht am Kind arbeiten können aus gesundheitlichen Gründen sind nicht Dienstfähig. Das ganze konnte aber schnell geklärt werden.
Eine Kollegin arbeitet nun alternativ im administrativen Bereich für die Kitas. Bereitet Bastelvorlagen vor aktualisiert Listen und alles was anfällt.
Zwei weiter in der Kernverwaltung eingesetzt. Helfen bei der Post verteilung, scannen Rechnungen ein usw.
Die letzte ist tatsächlich freigestellt und bekommt aber nur noch 67%an Gehalt nach dem Infektionsschutzgesetz.
Wer welche Aufgaben übernommen hat wurde individuell entschieden nach Art der eigenen Einschränkungen und Möglichkeiten der Dienstelle.
Inzwischen sind alle zufrieden und es klappt auch gut alles.
LG Karin

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