teilnahme an personalgespräch (Allgemeines)

Jürgen-WZ, 35578 Wetzlar, Monday, 21.12.2020, 21:06 (vor 1193 Tagen)

hallo zusammen und guten abend an alle,
ich habe eine Frage zur folgenden Situation:
Voraussetzung:
ich bin in unserer Firma 1. SBV und nehme, im Rahmen meiner persönlichen anwesenheit,
an allen BR-Sitzungen und den 4-Wochengesprächen (bei uns heißt das GL-BR-Sitzung) teil.
Das die SBV innerhalb eines Betriebes eine eigenständige Funktion beinhaltet ist mir klar.

Vorfall:
Ein Kollege (er ist nicht behindert und fällt somit eigentlich nicht in mein Aufgabenbereich), mit dem ich
mich persönlich sehr gut verstehe, wurde zu einem Personalgespräch gebeten weil es einen Abteilungsinternen Vorfall gegeben hat.
Darauf hin hat er mich gebeten an diesem Personalgespräch teilzunehmen, stellvertretend in der Funktion einer
Br-Vertretung und ihm zur Seite zu stehen.
Teilnehmer waren: sein direkter Vorgesetzter, unser Personalchef, mein Kollege und ich.
Unser Personalchef sprach mich vorher darauf an und fragte mich in welcher Funktion ich dem Gespräch beiwohnen würde.
Ich habe ihm geantwortet: weil er mich um Teilnahme gebeten hat und ich Bestandteil des BR bin.
Kein eigenständiges, gewähltes, Mitglied aber integriertes Mitglied im BR (so sehe ich mich selbst zumindest).
Also war ich bei unserem 1. BR, habe ihm das geschildert und er gab mir die Zustimmung an dem Gespräch teilzunehmen.
Darauf hin hab ich an diesem Gespräch auch teilgenommen und es soll nun einen 2. Termin geben.

Nun kommen unserem 2. Br-Vorsitzenden Bedenken das ich an diesem Gespräch hätte gar nicht teilnehmen dürfen da es um den Kollegen um einen nichtbehinderten ging und das somit nicht in mein Aufgabengebiet fällt.
Er befürchtet nun das unser Personalchef meine Anwesenheit bei dem 2. Gespräch ablehnt und der Kollege ohne
Br-Beistand dort ist.

Nun meine Frage:
Gibt es aus rechtlicher Sicht in irgendeiner Form bedenken oder „verbote“ das ich bei solchen Gesprächen die Interessen eines Kollegen beratend unterstütze? Oder ist die Zustimmung der Teilnahme am ersten Gespräch durch unseren 1. BR ausreichend (=Aufgabenverteilung) ausreichend?

Was noch anzumerken ist:
Bei `BEM-Gesprächen, egal ob es sich um einen behinderten oder nicht behinderten Kollegen/Kollegin handelte war ich auch bereits anwesend und da kam eine solche Frage/Bedenken nicht auf.

Meine persönliche Meinung:
Ich halte es für unerheblich ob in solchen Situationen ein direktgewähltes BR-Mitglied oder, wie in meinem Fall,
die 1. SBV an diesem Gespräch teilnimmt. Es ist wichtiger das der Kollege entsprechende Unterstützung/Beistand bekommt.
Aber vllt. sehe ich es auch falsch

Lg
Jürgen

teilnahme an personalgespräch

albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 21.12.2020, 21:39 (vor 1193 Tagen) @ Jürgen-WZ

Hallo Jürgen,

bei so einer hanebüchenen Argumentation wie Deiner sträuben sich einem die Nackenhaare.
Der Gesetzgeber hat die Aufgaben von BR und SBV streng getrennt. Weder BR noch SBV können sich die Rechte der jeweils anderen Vertretung anmaßen. Das gilt auch dann wenn ein offenkundig rechtsunkundiger "1.BR" (wer soll das übrigens sein?) sein Plazet gegeben haben soll.

Gemäß § 85 Abs. 2 BetrVG
https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__82.html
kann ein AN ein Mitglied des BR zu Personalgesprächen hinzuziehen. Das bist Du als SBV nicht, solange Du kein Doppelmandat hast. Du bist als SBV (ohne Doppelmandat) lediglich Gast bei BR-Sitzungen. Du hast außerhalb des § 32 BetrVG
https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__32.html
bzw. § 178 Abs. 4 SGB IX
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__178.html
keinerlei Rechte als BR - egal wie "integriert" Du Dich fühlst.

Du kannst froh sein, wenn Dein AG Deine widerrechtliche Teilnahme an diesem Personalgespräch nicht als Anlaß für arbeitsrechtliche Maßnahmen nimmt - was durchaus berechtigt wäre. hast Du zB die Zeit dieser Teilnahme am Personalgespräch als Mandatszeit geltend gemacht, könnte Dein AG daraus einen Arbeitszeitbetrug konstruieren.

Tue Dir selbst und den von Dir vertretenen Menschen einen Gefallen und lasse Dich dringend schulen in betrVG für SBVen. Da hast Du ganz dringenden Nachholbedarf.

--
&Tschüß

Wolfgang

teilnahme an personalgespräch

Jürgen-WZ, 35578 Wetzlar, Monday, 21.12.2020, 21:55 (vor 1193 Tagen) @ albarracin

Hallo Wolfgang,
danke dir für deine Darrstellung und für deine deutlichen Worte.
Es besteht dringender Lernbedarf bei mir.
Werde ich beherzigen.
Gruß
Jürgen

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