Wie lange hat AG Zeit, abzumahnen, zu kündigen ...? (Kündigung)

kraemerchen, Frankfurt, Tuesday, 29.12.2020, 07:57 (vor 1437 Tagen)

Hallo,

es gibt doch verschiedene Fristen, innerhalb derer der AG einen AN abmahnen oder kündigennmuss, nachdem er von einem Sachverhalt erfahren hat, der eine Abmahnung oder gar eine Kündigung nach sich ziehen kann.

Nehmen wir mal an der AG erfährt am 23.12. oder 28.12., dass ein schwerbehinderter AN sich nicht ordnungsgemäß ein- und ausgestempelt hat, wie lange hat der AG nun Zeit, diesen Vorfall entweder abzumahnen oder in einem Wiederholungsfall sogar zu kündigen? Spielt dann dabei eine Rolle, wann der AG die Kündigung vorsichtshalber direkt ausgesprochen hat oder wann er den Fall, den Antrag auf Kündigung dem Integrationsamt gemeldet hat?

Dankeschön.

LG

Wie lange hat AG Zeit, abzumahnen, zu kündigen ...?

albarracin, Baden-Württemberg, Tuesday, 29.12.2020, 10:46 (vor 1437 Tagen) @ kraemerchen

Hallo,

für eine Abmahnung gibt es keine festen Verfallsfristen:
https://www.dr-hildebrandt.de/abmahnung/abmahnung-frist.htm
Allerdings gibt es auch für einen AN keine Frist, eine Abmahnung anzugreifen, was dazu führt, daß es in den allermeisten Fällen nachteilig ist, eine Abmahnung sofort anzugreifen oder eine "Stellungnahme" abzugeben. Das ist idR nur Arbeitsbeschaffung für Rechtsanwälte.

Für eine fristlose Kündigung gibt es die Frist des § 626 Abs. 2 BGB
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__626.html

--
&Tschüß

Wolfgang

Wie lange hat AG Zeit, abzumahnen, zu kündigen ...?

kraemerchen, Frankfurt, Tuesday, 29.12.2020, 23:54 (vor 1437 Tagen) @ albarracin

Aber das Integrationsamt muss doch auch einer fristlosen Kündigung zustimmen, oder!?

Wie lange hat AG Zeit, abzumahnen, zu kündigen ...?

albarracin, Baden-Württemberg, Wednesday, 30.12.2020, 09:13 (vor 1436 Tagen) @ kraemerchen

Aber das Integrationsamt muss doch auch einer fristlosen Kündigung zustimmen, oder!?

Ja, natürlich. Wieso fragst Du ?

--
&Tschüß

Wolfgang

Wie lange hat AG Zeit, abzumahnen, zu kündigen ...?

kraemerchen, Frankfurt, Wednesday, 30.12.2020, 10:21 (vor 1436 Tagen) @ albarracin

Weil es aktuell just einen solchen Fall gibt. :-(

Diese 2-Wochen-Regel gilt dann natürlich auch dem Integrationsamt über, oder!?

Der AG kann also nicht sagen, er hätte dem AN fristgerecht fristlos gekündigt, nach 2 Wochen dann aber erst das Integrationsamt informieren?

Wie lange hat AG Zeit, abzumahnen, zu kündigen ...?

Lawarna, Wednesday, 30.12.2020, 11:18 (vor 1436 Tagen) @ kraemerchen

Da ist doch der § 174 SGB IX unmissverständlich:
(1) Die Vorschriften dieses Kapitels gelten mit Ausnahme von § 169 auch bei außerordentlicher Kündigung, soweit sich aus den folgenden Bestimmungen nichts Abweichendes ergibt.
(2) Die Zustimmung zur Kündigung kann nur innerhalb von zwei Wochen beantragt werden; maßgebend ist der Eingang des Antrages bei dem Integrationsamt. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Arbeitgeber von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt.
(3) Das Integrationsamt trifft die Entscheidung innerhalb von zwei Wochen vom Tag des Eingangs des Antrages an. Wird innerhalb dieser Frist eine Entscheidung nicht getroffen, gilt die Zustimmung als erteilt.
(4) Das Integrationsamt soll die Zustimmung erteilen, wenn die Kündigung aus einem Grund erfolgt, der nicht im Zusammenhang mit der Behinderung steht.
(5) Die Kündigung kann auch nach Ablauf der Frist des § 626 Absatz 2 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs erfolgen, wenn sie unverzüglich nach Erteilung der Zustimmung erklärt wird.
(6) Schwerbehinderte Menschen, denen lediglich aus Anlass eines Streiks oder einer Aussperrung fristlos gekündigt worden ist, werden nach Beendigung des Streiks oder der Aussperrung wieder eingestellt.

Wie lange hat AG Zeit, abzumahnen, zu kündigen ...?

kraemerchen, Frankfurt, Wednesday, 30.12.2020, 13:46 (vor 1436 Tagen) @ Lawarna

Oh Mann ... kennt ihr das mit den Bäumen und dem Wald? :-/

Danke.

Ist das Integrationsamt eigentlich verpflichtet, den SB von sich aus anzuhören oder muss der SB von sich aus eine Stellungnahme ans Integrationsamt abgeben?

Wie lange hat AG Zeit, abzumahnen, zu kündigen ...?

albarracin, Baden-Württemberg, Wednesday, 30.12.2020, 15:11 (vor 1436 Tagen) @ kraemerchen

Hallo,

auch das ist doch in § 170 Abs. 2 SGB IX eindeutig geregelt:

"Das Integrationsamt holt eine Stellungnahme des Betriebsrates oder Personalrates und der Schwerbehindertenvertretung ein"

Was ist an "holt ein" unklar ?

--
&Tschüß

Wolfgang

Wie lange hat AG Zeit, abzumahnen, zu kündigen ...?

kraemerchen, Frankfurt, Wednesday, 30.12.2020, 17:01 (vor 1436 Tagen) @ albarracin

Danke, aber das meinte ich nicht. Ich kann mich an einen Fall von vor über 12 Jahren erinnern, da wurde damals eine Ex-Kollegin vom Integrationsamt wegen einer geplanten Kündigung von ihr angehört.

Wie lange hat AG Zeit, abzumahnen, zu kündigen ...?

Hotte, Stuttgart, Wednesday, 30.12.2020, 22:17 (vor 1436 Tagen) @ albarracin

Hallo,

auch das ist doch in § 170 Abs. 2 SGB IX eindeutig geregelt:

"Das Integrationsamt holt eine Stellungnahme des Betriebsrates oder Personalrates und der Schwerbehindertenvertretung ein"

Was ist an "holt ein" unklar ?

Hey,
der § 170 (2) geht aber noch weiter
(2) Das Integrationsamt holt eine Stellungnahme des Betriebsrates oder Personalrates und der Schwerbehindertenvertretung ein und hört den schwerbehinderten Menschen an

VG
Hotte

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Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."

Wie lange hat AG Zeit, abzumahnen, zu kündigen ...?

Hotte, Stuttgart, Wednesday, 30.12.2020, 15:28 (vor 1436 Tagen) @ kraemerchen

Oh Mann ... kennt ihr das mit den Bäumen und dem Wald? :-/

Danke.

Ist das Integrationsamt eigentlich verpflichtet, den SB von sich aus anzuhören oder muss der SB von sich aus eine Stellungnahme ans Integrationsamt abgeben?

Hey,
könnte es sein, das du einen enormen Schulungsbedarf hast?
Seit wann bist du SBv?
VG
Hotte

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Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."

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