Datenschutzverstoß, "Beweise" verwertbar, Aufbewahrungsfristen, AGG-Hopping (Allgemeines)

Katharina Schwarzenborn, Friday, 01.01.2021, 08:16 (vor 1205 Tagen)

Hallo,

wir haben hier einen Fall einer nicht offensichtlich ungeeigneten schwerbehinderten Bewerberin, die nicht zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen wurde.

Die Frist der schriftlichen Geltendmachung auf Entschädigung hat der AG bewusst verstreichen lassen, in der Hoffnung, dass ohnehin keine Klage erhoben wird.

Die Bewerberin hat Klage eingereicht. Gütetermin steht an.

Der AG bzw. die Personaler stehen der Klage gelassen gegenüber, da wohl, so wird geflurfunkt, Beweise über die Bewerberin gefunden wurden, aus denen hervorgeht, dass sie wohl bereits andere ausgeurteilte AGG-Klagen geführt hat. Mind. eins wohl bei dem Arbeitsgericht, bei dem sie jetzt gegen uns Klage eingereicht hat. Und andere auch in anderen Bundesländern, z. T. allerdings schon vor mehreren Jahren.

Das eine Verfahren beim selben Gericht wurde einem unserer Personaler von einem anderen befreundeten Personaler von dem anderen betroffenen AG mitgeteilt.

Wie unser AG an angebliche Verfahren dieser Bewerberin aus anderen Bundesländern gekommen sein mag, ist mir schleierhaft.

Eine bundesländerübergreifende AGG-Hopper-Liste gibt es ja nicht (mehr). Dass der ein oder andere AG interne Listen, Aktenvermerke führt, kann man sicherlich nicht ausschließen. Aber spätestens wenn solche internen Listen, Vermerke ... an andere AG übergeben werden, liegt doch ein erheblicher Datenschutzverstoß vor, da doch sämtliche personenbezogene Daten, die aufgrund eines Bewerbungsverfahrens aufgenommen wurden, nach spätestens sechs Monaten komplett vernichtet werden müssen, wozu auch Notizen, Vermerke ... gehören. Demnach darf es, zunindest offiziell, noch nicht einmal interne Listen geben, oder!?

Wenn man mal davon ausgeht, dass diese Infos jetzt alle stimmen, wo mich aber eben brennend interessieren würde, woher diese Daten von Arbeitsgerichten aus anderen Bundeslândern aus vergangenen Jahren kommen, dürften diese doch gar nicht, eben wegen Datenschutz, vor Gericht verwendet werden, oder!?

Unser AG würde doch dann auch gegen den Datenschutz verstoßen und würde eine hohe Strafzahlung riskieren genauso, wie die Stellen, von denen Infos gekommen sind, oder!?

Dürfte eigentlich ein Arbeitsgericht selbst evtl. bereits mehrere bei diesem geführte Klagen gegen die Klägerin verwenden?

Was kann ich evtl. als SBV machen, grad was diese Dinge wegen Datenschutz betreffen? Mit Datenschutz kenne ich mich nicht sooo aus, finde es aber eine Sauerei, wenn man gegen den Datenschutz verstößt. Besonders auch noch dann, wenn man es wissentlich tut, um selbst irgendwo rauszukommen und anderen den schwarzen Peter zuschieben möchte.

Danke Euch.

MfG

PS: Frohes Neues noch! ;-)

Datenschutzverstoß, "Beweise" verwertbar, Aufbewahrungsfristen, AGG-Hopping

sbv-nl-west, NRW, Monday, 04.01.2021, 15:11 (vor 1201 Tagen) @ Katharina Schwarzenborn

Hallo Katharina,

anspruch auf eine Entschädigung nach dem AGG wegen ungerechtfertigter Ablehnung der Bewerbung besteht nur dann, wenn der Arbeitnehmer darlegen kann, dass seine Bewerbung ernsthaft ist.
(EuGH, Urteil v. 28. Juli 2016, Rechtssache C-423/15; Vorlage: BAG, Beschluss vom 18. Juni 2015, Az.8 AZR 848/13 (A)

Aus einer Vielzahl von Bewerbungen lässt sich erst einmal kein Rechtsmissbrauch herleiten, zum Beispiel, wenn der Bewerber arbeitssuchend ist.

Zum anderen muss der Rechtsmissbrauch bzw. die Scheinbewerbung von Arbeitgeberseite bewiesen werden.

Das Heranziehen von „Quellen“ stellt im Übrigen einen erheblichen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Bewerbers dar und das wird der AG im Gütetermin nicht zur Anwendung bringen. Dieses zu verfolgen, ist aber auch nicht die Aufgabe einer SBV.

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Liebe Grüße

sbv-nl-west

Datenschutzverstoß, "Beweise" verwertbar, Aufbewahrungsfristen, AGG-Hopping

Luculus, Tuesday, 05.01.2021, 13:32 (vor 1200 Tagen) @ sbv-nl-west

Unter diesem Pseudonym schreibt mit hoher Wahrscheinlichkeit ein AGG-Hopper mit immer neuen Ideen für einen Betrug von Arbeitgebern. Die gleiche Frage wurde unter dem gleichen Namen auch in mind. einem Rechtsforum gestellt und dort ausfühlich beantwortet. Incl des Hinweises dass auch schon AGG-Hopper wegen Betrugs verurteilt wurden.
Die Person die hier schreibt hat allerdings auch noch einige andere Pseudonyme.

Datenschutzverstoß, "Beweise" verwertbar, Aufbewahrungsfristen, AGG-Hopping

Remhagen, NRW, Tuesday, 05.01.2021, 16:18 (vor 1200 Tagen) @ Luculus

Hatte ebenfalls den Eindruck, dass diese Person hier in diesem Forum mit wechselden Pseudonymen aufgetreten ist.

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MfG

Remhagen

(P.S. Ich gebe hier nur meine Meinung wieder)

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