Personalwesen (Gleichstellung)

Wauzi32, NRW, Friday, 08.01.2021, 12:27 (vor 1196 Tagen)

Hallo,
brauche mal wieder Eure Meinung

Der Personalchef hat von der Arbeitsagentur 5 Fragebögen zur Gleichstellung erhalten obwohl im Antrag stand nicht an das Personalbüro schicken.

Jetzt will er sich die MA reinholen. Wie gehe ich damit um?

Personalwesen

Hendrik1, Niedersachsen, Friday, 08.01.2021, 12:57 (vor 1196 Tagen) @ Wauzi32

Moin Moin Wauzi,

die Mitarbeiter*innen haben damit nichts zu tun, diese müssen ihm keine Auskunft geben, warum sie den Antrag gestellt haben. Ich würde an Deiner Stelle ihnen anbieten, zu dem Gespräch dazuzukommen.
Der Arbeitgeber soll aus seiner Sicht beantworten, ob und inwieweit das Arbeitsverhältnis gefährdet ist oder ein anderer Arbeitsplatz benötigt wird.

An die Agentur für Arbeit würde ich als Vertrauensperson herantreten, damit diese begründet, warum sie der Ablehnung der Befragung des Arbeitgebers nicht nachgekommen ist.

Liebe Grüße

Hendrik

Personalwesen

garda, Berlin, Monday, 11.01.2021, 08:04 (vor 1193 Tagen) @ Wauzi32

Hallo Wauzi,

das hört man leider immer wieder. Im Antrag ist die Rechtsprechung immer noch nicht umgesetzt, dass man auch den Arbeitgeber ankreuzen kann oder eben nicht. Nur bei den Gremien hat man das schon immer so gemacht.

Es handelt sich hier um einen Gesetzesverstoß (Stichwort: Sozialdatenschutz) und ich würde Anzeige erstatten. Die Leute müssen endlich lernen richtig hinzusehen und eben nicht nur nach Schema F zu arbeiten (hamwaschonimmersogemacht).

Sollten die Beteiligten daraus Nachteile haben, wäre auch Schadenersatz aus einer Amtspflichtverletztung zu prüfen.

Als SBV kann man da wenig machen, es müssen sich die Betroffenen darum kümmern denn als SBV bist du daraus "nicht beschwert". Gleichwohl kannst du an den Leiter der Dienststelle schreiben und dich beschweren da dir das zur Kenntnis gekommen ist.

--
Mit freundlichen Grüßen

Michael

Personalwesen

Wauzi32, NRW, Wednesday, 10.02.2021, 11:39 (vor 1163 Tagen) @ garda

Gerda du bist toll,
dein Tipp die Agentur anzuschreiben war klasse wurde so eben von der Agentur Saarland angerufen,
persönliche Entschuldigung und alle GL Anträge sofort durch.

Jetzt warte ich noch dass die anderen Agenturen folgen.

Vielen Dank nochmal

Wauzi32

Personalwesen

Remhagen, NRW, Monday, 11.01.2021, 17:11 (vor 1192 Tagen) @ Wauzi32

Wir als Schwerbehindetenvertretung bekommen die Anfragen bezüglich der Gleichstellung mit dem Hinweis: "Persönlich- Schwerbehindertenvertretung" und die Post wird ungeöffnet an uns weitergeleitet. Alles andere wäre unredlich.
Der AG selbst bekommt ein gesondertes Schreiben mit der Bitte um Stellungnahme.

Es sollte die zu prüfende Agentur für Arbeit/Bundesagentur für Arbeit gebeten werden, die Post, dem oben von mir beschriebenen, zustellen zu lassen.

Öffnet der AG dann die Post selbst, ist die VP sehr wohl beschwert.

Siehe auch: https://www.betriebsrat.de/portal/betriebsratslexikon/P/post-und-briefgeheimnis.html

--
MfG

Remhagen

(P.S. Ich gebe hier nur meine Meinung wieder)

Personalwesen

garda, Berlin, Tuesday, 12.01.2021, 07:28 (vor 1192 Tagen) @ Remhagen

Moin Remhagen,

ich habe Wauzi so verstanden, dass die Agentur für Arbeit trotz entsprechender Streichung den Fragebogen an den Arbeitgeber versandt hat.

Öffnet der AG absichtlich die Post der SBV, reden wir von einer Straftat nach § 206 StGB. Da würde ich Anzeige erstatten.

--
Mit freundlichen Grüßen

Michael

Personalwesen

Wauzi32, NRW, Tuesday, 12.01.2021, 09:16 (vor 1192 Tagen) @ garda

so ist das auch gemeint

Personalwesen

Remhagen, NRW, Tuesday, 12.01.2021, 17:58 (vor 1191 Tagen) @ garda

Sorry, dann habe ich das falsch verstanden. :-(

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MfG

Remhagen

(P.S. Ich gebe hier nur meine Meinung wieder)

Personalwesen

Wauzi32, NRW, Tuesday, 09.02.2021, 12:02 (vor 1164 Tagen) @ Wauzi32

Neue Infos und ich bräuchte bis morgen 08:00 Uhr euren Rat,

Der AG hat die Fragebögen von der Arbeitsamt nicht weggeschickt und die Frist verstreichen lassen.
Im Gegenzug holt er sich morgen die MA die GL gestellt haben zu sich und falls Sie nicht erscheinen sollten mit Abmahnung gedroht. Ist das Rechtens?

Gruß Wauzi32

Personalwesen

garda, Berlin, Wednesday, 10.02.2021, 08:34 (vor 1163 Tagen) @ Wauzi32

Neue Infos und ich bräuchte bis morgen 08:00 Uhr euren Rat,
Der AG hat die Fragebögen von der Arbeitsamt nicht weggeschickt und die Frist verstreichen lassen.
Im Gegenzug holt er sich morgen die MA die GL gestellt haben zu sich und falls Sie nicht erscheinen sollten mit Abmahnung gedroht. Ist das Rechtens?

Hallo,

klares nein.

Gleichwohl würde ich nichts gegen die Abmahnungen unternehmen, kostet nur Geld. Ich wünsche dem AG viel Spaß vor einem Arbeitsgericht wenn er diese Abmahnungen als Grundlage für eine Kündigung benutzt.

Ist Strafanzeige erstattet worden gegen die Arbeitsagentur?

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Mit freundlichen Grüßen

Michael

Personalwesen

Wauzi32, NRW, Wednesday, 10.02.2021, 08:41 (vor 1163 Tagen) @ garda

habe zuerst den Leiter der Dienststelle nett angeschrieben und um Aufklärung gebeten

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