Vorstellungsgespräche über Videokonferenz (Einstellung)

Simone24, Monday, 01.02.2021, 10:15 (vor 1174 Tagen)

Hallo ihr Lieben,

ich habe folgende Fragestellung:

Aufgrund der Corona-Pandemie finden bei uns mittlerweile fast alle Auswahlgespräche über Videokonferenz statt.
Größtenteils wurden die schwerbehinderten Bewerber/innen aber weiterhin zu einem persönlichen Gespräch eingeladen. Wir sind im öffentlichen Dienst und das Auswahlgremium kann schon mal bis zu 5-6 Personen umfassen. Also in Pandemie-Zeiten nicht sehr ratsam. ;)
Ich habe dann mal angeregt, dass auch die Gespräche mit den schwerbehinderten Bewerbern/Bewerberinnen über Videokonferenz erfolgen sollen. Natürlich sollen diese weiterhin die Möglichkeit zu einem persönlichen Gespräch haben, wenn Ihnen ein Gespräch über Videokonferenz nicht möglich ist.
Ich habe nun die Rückmeldung erhalten, dass dem Arbeitgeber eine rechtliche Einschätzung vorliegt, dass schwerbehinderte Bewerber/innen einen Anspruch auf eine persönliche Vorstellung in Präsenz haben. Das habe ich so noch nie gehört und finde das auch nirgendwo. Habt ihr dazu irgendwelche Infos?
Das kann doch nicht sein, dass man die Schwerbehinderten einem zusätzlichen Risiko aussetzt?!

Der Ablauf ist nun wie folgt:
Die schwerbehinderten Bewerbern/Bewerberinnen werden zu einem persönlichen Gespräch eingeladen. In der Einladung wird zudem alternativ die Durchführung des Vorstellungsgesprächs per Video angeboten und um Mitteilung gebeten, ob hierfür die technischen Voraussetzungen vorliegen und ob dies gewünscht ist.
Ich habe so ein bisschen den Eindruck (und die Rückmeldungen bestätigen mir das), dass die Schwerbehinderten denken, dass ein persönliches Gespräch einen besseren Eindruck machen könnte.

Wie ist eure Einschätzung zu dem Thema? Und wie sind vielleicht eure Erfahrungen bisher damit? Wie wird in euren Betrieben/Verwaltungen damit umgegangen?

Ich danke euch schon mal.

LG Simone

Vorstellungsgespräche über Videokonferenz

garda, Berlin, Monday, 01.02.2021, 10:56 (vor 1174 Tagen) @ Simone24

Hallo,

wir - Jobcenter - führen mehr Gespräche online als persönlich, auch mit SB-Bewerbern. Was mir gerade in letzter Zeit aufgefallen ist, dass sehr viele externe SB-Bewerber formell die jeweiligen Bedingungen erfüllen und dann im Gespräch so schlecht sind, dass ich ihnen auch nicht helfen kann. Meist sind das Punkte die man mit Training zumindest teilweise ausgleichen könnte bzw. Soft Skills, teilweise auch völlig unzureichende Vorbereitung. Dann noch die Jo-Jo-Bewerbungen, dreimal abgelehnt und wieder beworben. "Ich sehe mich ganz klar in ihrem Hause", okay, leider die gesamte Kommission nicht!

Diskriminierend wäre es zum Beispiel, wenn SB-Bewerber gezielt in Onlinegespräche gedrängt würden um sie dann schlechter zu stellen.

Die rechtliche Stellungnahme, dass eine Skype-Vorstellung nicht die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt kann ich nicht nachvollziehen. Auswahlgespräche finden jetzt nur per Skype statt. Stellt man einen SB-Bewerber, vielleicht noch Risikogruppe, wirklich gleich oder eröffnet man eine Chance wenn er/sie/es allein antritt und es keinen Vergleich gibt? Ich glaube kaum.

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Mit freundlichen Grüßen

Michael

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