GSVB ohne Stellvertreter (Gesamt-Konzern-SBV)

Ciboletta, Wednesday, 24.02.2021, 10:22 (vor 1150 Tagen)

Wir hatten bei der Wahl zum GSBV schon 2 Stellvertreter gewählt da klar war dass der GSBV bald in Rente geht. Jetzt ist der daraufhin nachrückende Stellvertreter auch eher als gedacht in den Ruhestand gegangen. Soll heißen ich bin jetzt GSBV und habe keinen Stellvertreter. Muss ich zwingend einen wählen oder kann ich das bis zur Wahl im nächsten Jahr aussitzen?
Nachdem wir über ganz Deutschland verteilt sind, sehe ich eine Wahl auch schwierig, da keiner meiner Kollegen gerne reisen möchte.

GSVB ohne Stellvertreter

albarracin, Baden-Württemberg, Wednesday, 24.02.2021, 14:11 (vor 1150 Tagen) @ Ciboletta

Wir hatten bei der Wahl zum GSBV schon 2 Stellvertreter gewählt da klar war dass der GSBV bald in Rente geht. Jetzt ist der daraufhin nachrückende Stellvertreter auch eher als gedacht in den Ruhestand gegangen. Soll heißen ich bin jetzt GSBV und habe keinen Stellvertreter. Muss ich zwingend einen wählen oder kann ich das bis zur Wahl im nächsten Jahr aussitzen?

"Aussitzen" wäre ein schwerer Pflichtverstoss.Bei Urlaub und Krankheit von Dir ist das Amt dann nicht existent.

Nachdem wir über ganz Deutschland verteilt sind, sehe ich eine Wahl auch schwierig, da keiner meiner Kollegen gerne reisen möchte.

"Möchten" ist bei der Erfüllung von Amtspflichten keine zulässige Kategorie. Und eine stellv. GSBV muß ja weder aus dem Kreis der wahlberechtigten örtlichen SBVen sein noch selber (schwer-) behindert.

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&Tschüß

Wolfgang

GSVB ohne Stellvertreter

Ciboletta, Wednesday, 24.02.2021, 16:34 (vor 1150 Tagen) @ albarracin

Wo steht denn das dass ich zwingend wählen muss? Wenn ich im Urlaub bin und mein Stelli ist krank, dann wäre ja auch keiner da?!
Und die örtlichen SBVen sind in Baden-Baden, Berlin, Hamburg und Dortmund. Da ist das Reisen im Moment etwas unlustig.

GSVB ohne Stellvertreter

albarracin, Baden-Württemberg, Wednesday, 24.02.2021, 17:19 (vor 1150 Tagen) @ Ciboletta

Wo steht denn das dass ich zwingend wählen muss? Wenn ich im Urlaub bin und mein Stelli ist krank, dann wäre ja auch keiner da?!

Die Pflicht des § 177 Abs. 1 Satz 1 SGB IX schließt auch die Pflicht zur Nachwahl ein. Das findest Du in jeder einschlägigen Kommentierung, falls Du Dir die Mühe machst, mal selbst nachzulesen.

Und die örtlichen SBVen sind in Baden-Baden, Berlin, Hamburg und Dortmund. Da ist das Reisen im Moment etwas unlustig.

Das mag leider so sein, daß der Gesetzgeber hier alle AN-Vertretungen ziemlich im Stich gelassen hat, es entbindet trotzdem nicht von der Pflicht zur Nachwahl. Man kann ja versuchen, sich im Vorfeld zu einigen. Dann reicht es aus, wenn 1 (!) Wahlberechtigter anwesend ist.

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&Tschüß

Wolfgang

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