Beendigung des befristeten Arbeitsvertrag (Leih- bzw. Zeitarbeit)

Cleo, Saarbrücken, Thursday, 04.03.2021, 20:21 (vor 1142 Tagen)

Hallo,
ich hatte heute einen Termin bei unserer Personalabteilung.
Mir wurde gesagt, dass ein Mitarbeiter der seit 14 Jahren im Unternehmen ist, gehen muss.
Der Mittarbeiter war 11 Jahre Leiharbeiter und ist seit 2018 mit einem befristeten Arbeitsvertrag und Schwerbehindert bei uns beschäftigt.
Der Mann ist jetzt 57 Jahre alt und wird nun nach Hause geschickt, wo soll er jetzt noch Arbeit finden um seine Familie zu ernähren?
Seine Vorgesetzten und seine Kollegen bezeichneten ihn als sehr fleißig, nett, hilfsbereit und zuvorkommend.
Und jetzt ist einer der Vorgesetzten an die Personalabteilung und machte die Aussage, dieser Mitarbeiter taugt nichts.
Das merkte dieser nach 11 Jahren Leiharbeit und 3 Jahren Befristung, dass der Mitarbeiter nichts taugt?
Wie können wir dem Mann helfen?
Ich sprach schon die Hilfen des Integrationsamtes zum Erhalt des Arbeitsplatzes eines Schwerbehinderten an aber ich komme nicht weiter und weiß mir keinen Rat mehr.

Viele Grüße
Cleo

Beendigung des befristeten Arbeitsvertrag

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 04.03.2021, 23:40 (vor 1142 Tagen) @ Cleo

Hallo,

da das grundsätzlich Individualarbeitsrecht ist, solltest Du dem AN den Rat geben, die Zulässigkeit der Befristung fachanwaltlich überprüfen zu lassen.
Ansonsten kannst Du noch dem AN vorschlagen, gemeinsam die Personalakte anzuschauen, ob sich dort Hinweise auf angebliche Schlechtleistung finden lassen.
Wenn Du aber keine konkrete Arbeitsplatzalternative zur Besetzung finden kannst, hast Du leider als SBV beim Auslaufen einer Befristung grundsätzlich keine Handlungsmöglichkeit.

--
&Tschüß

Wolfgang

Beendigung des befristeten Arbeitsvertrag

Cleo, Saarbrücken, Friday, 05.03.2021, 19:03 (vor 1141 Tagen) @ albarracin

Danke.
Super Idee.

Cleo

Beendigung des befristeten Arbeitsvertrag

wurzelkasper, Wednesday, 10.03.2021, 13:56 (vor 1136 Tagen) @ Cleo

Leider hilft hier auch §14 TzBfG (3) nicht weiter. Weil ich vermute das es den vier Monaten Beschätigungslosigkeit nach §138 Absatz 1 Nummer 1 SGB III fehlen wird. Außer es gäbe diese Lücke zwischen Leiharbeit und Befristeter Einstellung. Das wäre noch etwas was ich prüfen würde mit dem Betroffenen.

Das hilft natürlich nicht wenn der Abteilungsleiter mit seiner negativen Meinung erfolgreich gewesen ist.

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