Gefährdungsbeurteilung (Allgemeines)

Arnika, Wednesday, 17.03.2021, 15:10 (vor 1129 Tagen)

Hallo,
es soll in unserem Betrieb in allen Bereichen eine erstmalige Gefährdungsbeurteilung durch einen externen Dienstleister durchgeführt werden. Ich bin als SBV an der Planung des Verfahrens beteiligt. Es gibt über 90 schwerbehinderte oder gleichgestellte Mitarbeitende.
Es ist - glaube ich - nicht sinnvoll, mögliche Besonderheiten von Menschen mit Behinderung in die allgemeine Checkliste einzufügen, da zum einen die Behinderungen sehr unterschiedlich sind und die Arbeitsbereiche ebenfalls.

Könnte es sinnvoll sein, die Gefährdungsbeurteilung aller schwerbehinderten oder gleichgestellten Mitarbeitenden durch den Betriebsarzt durchführen zu lassen?
Oder im Anschluss an die allg. Gefährdungsbeurteilung in einer Abteilung dann z.B. durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit + SBV eine persönliche Gefährdungsbeurteilung anzuschließen?

Gibt es Erfahrungen zu einer guten Vorgehensweise? Freue mich über Tipps!

Gefährdungsbeurteilung

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 18.03.2021, 17:37 (vor 1128 Tagen) @ Arnika

Hallo,

in einer Gefährdungsbeurteilung gem. § 5 ArbSchG werden grundsätzlich generelle und allgemein Gefährdungen unabhängig von konkreten Einzelfallumständen ermittelt und die notwendigen Maßnahmen beschrieben.
So werden zB Lichtverhältnisse erst einmal anhand einer "normalen" durchschnittlichen Sehkraft beurteilt und Lärmschutz ebenfalls nach standardisierten Grenzwerten bewertet, die sich am Normbereich desdurchschnittlichen Hörvermögens orientiert.

Erst danach obliegt es der SBV, konkrete Einzelfallmaßnahmen wenn notwendig zB auf Grundlage des § 164 Abs. 4 SGB IX vorzuschlagen.

--
&Tschüß

Wolfgang

Gefährdungsbeurteilung

Taurus, Wednesday, 28.04.2021, 12:02 (vor 1087 Tagen) @ Arnika

Hallo Arnika,

ich bin SBV und bei uns wird gerade eine GBU der Arbeitsplätze der sbM über den Arbeitsschutzausschuss durchgeführt.

Grob gesehen läuft das folgendermaßen ab:

1. Klärung mit Datenschutzbehörde für Abfrage der sbM.
2. Abfrage der sbM über die Beeinträchtigungen via Formular.

Beschäftigte mit mindestens einer wesentlichen Sehbehinderung
Beschäftigte mit mindestens einer hochgradigen Schwerhörigkeit
Beschäftigte mit einer dauerhaften Mobilitätseinschränkung

3. Begehung der Arbeitsplätze mit SBV, BR, Inklusionsbeauftragte, Betriebsarzt, evtl. Vorgesetzter, Sicherheitsing.
4. Klassifizierung von identifizierten Gefährdungen erfolgt mit Hilfe der Risikomatrix nach Nohl.
5. Ermittlung des notwendigen Handlungsbedarfes je Arbeitsplatz

Gerne gebe ich dir dazu weiter Infos.

Viele Grüße

Gefährdungsbeurteilung

Arnika, Wednesday, 28.04.2021, 12:11 (vor 1087 Tagen) @ Taurus

Vielen Dank! Ich werde mich b.B. bei Dir melden.

Viele Grüße, Arnika

Gefährdungsbeurteilung

Moonwalker, Frankenthal, Tuesday, 13.07.2021, 15:43 (vor 1011 Tagen) @ Taurus

Hallo Taurus,

vielen Dank für deine Beschreibung. Ich bin gerade auch an der Gefährdungsbeurteilung.

Ich bin zur Zeit im Gespräch mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit. Weder der FfA noch dem BR sind die Schwerbehinderten bekannt. Klar, Rollstuhlfahrer sind bekannt aber z.B. auch Mitarbeitende mit z.B. einem grünen Star und Sehbehinderung sind eher weniger bekannt.

Ich kann noch nicht genau "greifen" wie vorzugehen ist ohne den Datenschutz zu verletzen.

Darf die FfA die Schwerbehinderten kennen? Teilt die schwerbehinderte Person die Einschränkungen mit oder geht das z.B. über den Betriebsarzt? Der BR kennt doch die Schwerbehinderten auch nicht. Auf der anderen Seite, wie soll eine FfA die Gefährdungsbeurteilung durchführen, wenn sie die Personen und Einschränkungen nicht kennt?

VG
Christian

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