Einladung zum Vorstellungsgespräch (Einstellung)

Alex081073, Oberfranken, Saturday, 01.05.2021, 10:10 (vor 1089 Tagen)

Hallo zusammen,
ich habe nicht wirklich was darüber gefunden, daher mal eine Frage:
Der AG macht mit mir wöchentlich eine kurze Besprechung wegen Einstellungen (Prüfpflicht).
Nun suchen wir einen IT Mitarbeiter als Vollzeit die auch extern wie intern ausgeschrieben ist. In der wöchentlichen Besprechung wurde mir nun gesagt, das sich auf die Vollzeitstelle ein schwerbehinderter Beworben hat, aber nur als Teilzeit!
Hier hat der AG gesagt das man diesen nicht Einladen will, da man ja eine Vollzeit sucht.
Bei öffentlichen Arbeitgeber weiß ich ja, das jeder schwerbehinderter Eingeladen werden muss, soweit die Voraussetzungen für die Stelle gegebn ist.
Wie sieht es aber bei einen privaten AG aus? Muss der AG den schwerbehinderten Bewerber einladen? Weil zwei Teilzeit Mitarbeiter will der AG nicht einstellen.
Danke und schönen Feiertag!
Alex.

Einladung zum Vorstellungsgespräch

albarracin, Baden-Württemberg, Saturday, 01.05.2021, 15:19 (vor 1089 Tagen) @ Alex081073

Hallo,

die Einladungspflicht des § 165 SGB IX gilt ausschließlich für diejenigen öffentlichen Arbeitgeber, die in § 154 Abs. 2 SGB IX
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__154.html
abschließend definiert sind.

Allerdings ist der AG gehalten, regelmäßig auch bei Stellenausschreibungen gem. § 7 Abs. 1 TzBfG
https://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__7.html
zu prüfen, ob der Arbeitsplatz auch eine Teilzeitbeschäftigung ermöglicht und entsprechende Bewerbungen auch zu berücksichtigen.

Wie ernsthaft der AG die Teilzeitoption prüft, hängt auch von den betrieblichen Interessenvertretungen ab. Einfach nur "keinen Bock" auf Teilung eines Vollzeit-Arbeitsplatzes zu haben, reicht jedenfalls nicht aus.

Du solltest als SBV so schnell wie möglich Kontakt zu dem schwerbehinderten Bewerber aufnehmen und mit diesem gemeinsam das Vorgehen besprechen. Evtl. lassen sich ja Unterstützungsleistungen (zB von AA oder IA) mobilisieren, die dem AG beim "Nachdenken" über Teilzeit auf die Sprünge helfen.

Und Deinem AG kannst Du mitteilen, daß eine Nichtberücksichtigung von Teilzeitbewerbungen ohne ernsthafte Prüfung der Möglichkeit von Teilzeit bei einem schwerbehinderten Bewerber AGG-relevant sein kann.

--
&Tschüß

Wolfgang

Einladung zum Vorstellungsgespräch

Alex081073, Oberfranken, Saturday, 01.05.2021, 18:31 (vor 1088 Tagen) @ albarracin

Hallo albarrcin,

Allerdings ist der AG gehalten, regelmäßig auch bei Stellenausschreibungen gem. § 7 Abs. 1 TzBfG
https://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__7.html
zu prüfen, ob der Arbeitsplatz auch eine Teilzeitbeschäftigung ermöglicht und entsprechende Bewerbungen auch zu berücksichtigen.

Danke, an diesen (§ 7 Abs. 1 TzBfG) habe ich noch gar nicht gedacht

Du solltest als SBV so schnell wie möglich Kontakt zu dem schwerbehinderten Bewerber aufnehmen und mit diesem gemeinsam das Vorgehen besprechen. Evtl. lassen sich ja Unterstützungsleistungen (zB von AA oder IA) mobilisieren, die dem AG beim "Nachdenken" über Teilzeit auf die Sprünge helfen.

Werde ich machen!

Und Deinem AG kannst Du mitteilen, daß eine Nichtberücksichtigung von Teilzeitbewerbungen ohne ernsthafte Prüfung der Möglichkeit von Teilzeit bei einem schwerbehinderten Bewerber AGG-relevant sein kann.

Da bin ich dann mal gespant was zurück kommt :-D

Danke erstmal für den Denkanstoß!

RSS-Feed dieser Diskussion