Quentic Zugang (Allgemeines)

Wauzi32, NRW, Thursday, 06.05.2021, 18:09 (vor 1058 Tagen)

Hallo Leute,

es geht Um Arbeitssicherheit.
In unserer Firma wird eine Software benutzt die Quentic heißt. Seit 4 Jahren habe ich zugang von der Arbeitssicherheit bekommen. Wollte dieses Jahr eine Onlineschulung machen. Da sagt der PR brauch ich nicht der Zugang wird mir weggenommen aus Datenschutzgründen. Was meint Ihr?

Quentic Zugang

albarracin, Baden-Württemberg, Friday, 07.05.2021, 14:21 (vor 1057 Tagen) @ Wauzi32

Hallo,

abgesehen davon, daß der PR kein Briefträger ist oder über den Zugang oder notwendige Schulungen zu entscheiden hat (das ist Angelegenheit des AG bzw. des Dienstherrn), wie rechtfertigst Du denn, daß Du derart tiefen Einblick in Angelegenheiten von Beschäftigten hast, für die Du definitiv - auch nicht präventiv - nicht zuständig bist ?

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&Tschüß

Wolfgang

Quentic Zugang

Remhagen, NRW, Monday, 10.05.2021, 19:06 (vor 1054 Tagen) @ albarracin

Quentic: Software für Arbeitssicherheit & Arbeitsschutz, Umwelt- und Nachhaltigkeitsmanagement.

Ich denke schon, dass die SBV Zugang zu solch einer Software haben sollte. Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz gehören sehr wohl in den Bereich der SBV.

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MfG

Remhagen

(P.S. Ich gebe hier nur meine Meinung wieder)

Quentic Zugang

Cebulon, Monday, 10.05.2021, 23:10 (vor 1053 Tagen) @ Remhagen

Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz gehören sehr wohl in den Bereich der SBV.

Hallo, wie ja schon völlig zu Recht geschrieben, ist die SBV nicht für alle Beschäftigte zuständig. Daran ändert nichts, dass SBV das Recht hat, an allen Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses beratend teilzunehmen (§ 178 Abs. 4 SGB IX).

Ich denke schon, dass die SBV Zugang zu solch einer Software haben sollte.

Das ist so zu pauschal. Aber m.E. keine datenschutzrechtliche Bedenken, soweit nur begrenzter Zugriff der SBV auf sbM und Gleichgestellte.

Gruß,
Cebulon

Quentic Zugang

albarracin, Baden-Württemberg, Tuesday, 11.05.2021, 12:15 (vor 1053 Tagen) @ Remhagen

Hallo Remhagen,

es tut mir leid, aber diese Aussage hier

Ich denke schon, dass die SBV Zugang zu solch einer Software haben sollte. Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz gehören sehr wohl in den Bereich der SBV.

ist so pauschal falsch. Auch Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit gehören nur dann zu den Aufgaben der SBV, wenn davon die eigene Klientel im Sinne des § 178 Abs. 2 SGB IX "berührt" ist.
Reine Prävention ist aber auf jeden Fall keine Aufgabe der SBV, wie in diesem Forum auch immer wieder festgestellt wurde. Die Überdehnung der SBV-Aufgaben über den gesetzlichen Rahmen hinaus führt nun mal zu erheblichen Rechtsproblemen.

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&Tschüß

Wolfgang

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