Dienstvereinbarung GLAZ (Allgemeines)

SVogel, Tuesday, 25.05.2021, 09:20 (vor 1060 Tagen)

Hallo Zusammen,

mein Arbeitgeber (Stadtverwaltung) hat der SBV einen Entwurf über eine neue Dienstvereinbarung über die gleitende Arbeitszeit vorgelegt. In dem § über Arztgänge ist geplant Arztbesuchszeiten einschließlich Wegezeiten, die innerhalb einer Kalenderwoche insgesamt über drei Stunden hinausgehen, können im Rahmen der Sollarbeitszeit auf Antrag im Umfang von 50% gut geschrieben werden.
Die SBV hat angeregt bei Arztgängen von schwerbehinderten und gleichgestellten Mitarbeitern die Arbeitszeit komplett gut zu schreiben, da ein Nacharbeiten von bis zu drei Stunden nicht zumutbar ist. Der Arbeitgeber lehnt dies ab.
Ist es erlaubt, dass der Arbeitgeber die schwerbehinderten und gleichgestellten Kollegen ignoriert und im Falle eines Arztganges noch zusätzliche Stunden aufbürdet ?
Über Anregungen würde ich mich sehr freuen.

Viele Grüße
SVogel

Dienstvereinbarung GLAZ

Hendrik1, Niedersachsen, Tuesday, 25.05.2021, 13:13 (vor 1060 Tagen) @ SVogel

Moin Moin SVogel,

aus Stadtverwaltung vermute ich, dass bei Dir der TVÖD gilt. Im § 29,6 steht unter Freistellung von der Arbeitszeit, dass man für in der Arbeitszeit notwendiige Arztbesuche unter Fortzahlung des Entgetls freigestellt wird.
Mir istz nicht bekannt, dass eine Dienstvereinbarung geltendes Recht verschlechtern darf ..... sprich Dich vor einer Reaktion bitte mit Deinem Personalrat ab.

Liebe Grüße

Hendrik

Dienstvereinbarung GLAZ

albarracin, Baden-Württemberg, Tuesday, 25.05.2021, 14:07 (vor 1060 Tagen) @ Hendrik1

Hallo Hendrik,

die Passage zu Arztbesuchen findet sich im TVöD für Bund und Kommunen im § 29 Abs. 1 Buchstabe f. Und Du hast leider souverän überlesen, daß die Vergütungspflicht nur dann gilt, wenn ein Besuch zwingend während der Arbeitszeit notwendig ist. Und bei flexibler Arbeitszeit kann ein AG bzw. Dienstherr sehr wohl verlangen, daß Arztbesuche soweit wie möglich vom AN außerhalb der Arbeitszeit geplant werden. Das hat dann auch nichts mit "Mehrarbeit" zu tun.

Darüber hinaus gibt es mittlerweile sehr viele kleine oder mittelgroße Kommunen (Schätzungen gehen bis zu 40%), die gar nicht Mitglied im jeweiligen kommunalen Arbeitgeberverband sind und deswegen überhaupt nicht an den TVöD gebunden sind.
Deswegen wäre die erste Nachfrage an den Threadstarter, ob überhaupt Tarifbindung besteht.

--
&Tschüß

Wolfgang

Dienstvereinbarung GLAZ

Hendrik1, Niedersachsen, Tuesday, 25.05.2021, 14:30 (vor 1060 Tagen) @ albarracin

Moin Moin Wolfgang,

Im § 29,6 TVÖD steht: "Ärztliche Behandlung von Beschäftigten, wenn erforderliche diese während der Arbeitszeit erfolgen muss erforderliche nachgewiesene Abwesenheitszeit einschließlich erforderlicher Wegezeiten"

Ich hatte daraus sinngemäß gemacht:
"dass man für in der Arbeitszeit notwendige Arztbesuche unter Fortzahlung des Entgetls freigestellt wird."

Das Wort "zwingend" taucht dort nicht auf.

Wir meinen beide das identische:
Ist die Abwesenheit nur in der Gleitzeit möglich, dann muss das Entgelt gezahlt werden. Der Arbeitgeber kann dann nicht kürzen. Nebenbei habe ich aus dem Wort "Dienstvereinbarung" geschlossen, dass es sich um eine Stelle im öffentlichen Dienst handelt. Sonst wird eine Betriebsvereinbarung geschloissen.

Liebe Grüße

Hendrik

Dienstvereinbarung GLAZ

bifavi, Hessen, Tuesday, 25.05.2021, 15:40 (vor 1060 Tagen) @ Hendrik1

Moinsen alle,
das mit der Gleitzeit ist so eine Sache,
Bei uns wird unterschieden zwischen Rahmen und Kernarbeitszeit.
Kernarbeitszeit ist bekanntlich die Zeit, in der man da sein muss.
Ärztliche Besuche die innerhalb der Kernzeit (0900-1500 Uhr) erfolgen und nicht anders planbar sind, werden vergütet.
Ärztliche Besuche in der Rahmenzeit (0700-0900 und 1500-1800) werden bei uns nicht gewertet.
Rahmenzeit ist halt die Zeit, in der ich anfange zu arbeiten oder aufhöre zu arbeiten. Gleitender Arbeitsbeginn und Arbeitsende.
Es wird von Arbeitgeberseite gewünscht Termine in die Rahmenzeit zu legen. Gelingt nicht immer.

Auch sehe ich bei unserer Regelung eine Ungleichbehandlung gegenüber den Mitarbeitern die keine Gleitzeit haben.
Die bekommen alles gewertet,
Manchmal muss mal auch Kröten schlucken.
Gleitzeit hat halt auch Vor- und Nachteile.

Gruß
bifavi

Dienstvereinbarung GLAZ

albarracin, Baden-Württemberg, Tuesday, 25.05.2021, 16:31 (vor 1060 Tagen) @ Hendrik1

Moin Moin Wolfgang,

Hallo Hendrik,

bist du sicher,


Im § 29,6 TVÖD steht: "Ärztliche Behandlung von Beschäftigten, wenn erforderliche diese während der Arbeitszeit erfolgen muss erforderliche nachgewiesene Abwesenheitszeit einschließlich erforderlicher Wegezeiten"

das Du eine aktuelle Version des TVöD für Kommunen/Bund vorliegen hast? Mein Zitat bezieht sich auf die Fassung, die in Kraft ist seit 30.08.2019. Und da gibt es im § 29 keinen Absatz 6. Denn auch der Text, den Du zitierst, hat mit der aktuellen Formulierung im TV nichts zu tun. Wegezeit ist im § 29 Abs. 1 Buchstabe f TVöD-V überhaupt nicht erwähnt.
https://www.vka.de/assets/media/docs/0/Tarifvertr%C3%A4ge/190830_%C3%84V_14_TV%C3%B6D_V_Lesefassung.pdf

--
&Tschüß

Wolfgang

Dienstvereinbarung GLAZ

Hendrik1, Niedersachsen, Wednesday, 26.05.2021, 08:41 (vor 1059 Tagen) @ albarracin

Moin Moin Wolfgang,

Du hast recht, es ist nicht6 6 sondern Buchstabe F. Dort allerdings steht der von mir zitierte Text in Deinem Link genauso drin.
"Ärztliche Behandlung von Beschäftigten, wenn
diese während der Arbeitszeit erfolgen muss,
erforderliche
nachgewiesene
Abwesenheitszeit einschließlich erforderlicher
Wegezeiten".

Liebe Grüße

Hendrik

Dienstvereinbarung GLAZ

albarracin, Baden-Württemberg, Wednesday, 26.05.2021, 10:48 (vor 1059 Tagen) @ Hendrik1

Moin Moin Wolfgang,

Hallo,

nachgewiesene
Abwesenheitszeit einschließlich erforderlicher
Wegezeiten".

stmmt, da war ich etwas zu schnell.


Liebe Grüße

Hendrik

--
&Tschüß

Wolfgang

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