Moin Moin Fragezeichen,
es kommt immer auf die Begründung an. Wenn jemand Hilfestellungen der Schwerbehinderten benötigt, dann schreibe ich immer, dass diese durch den Kündiungsschutz bzw. die Unkündbarkeit nicht erlangt werden können. Erst recht bei hohen Fehlzeiten oder deutlichen Einschränkungen im Beruf schreibe ich auch, warum sich diese negativ auswirken und dass damit die/der Antragssteller*in schwer bzw. nicht vermittelbar wäre und somit das Arbeitsverhältnis durhc die Gleichstellung und de damit verbundenen Schutrzechte gesichert werden sollte, um eine Langzeiterkrankung, die in eine Frühverrentung bzw. bei Kündigung aus wichtigem Grund, was eine solche AU darstellt, Langzeitarbeitslosigkeit und somit Belastung der Sozialkassen zu vermeiden. (Zu deutsch: genehigt die Gleichtsllung, oder ihr habt ein höheres Risiko jemand ggf. dauerhaft auf der Tasche zu haben oder eine Umschulung o.ä. finanzieren zu müssen usw)
Gerade bei erhöhten kündigungsschutz und Unkündbarkeit nenne ich alle Schutzrechte die mit den Behinderungen in Zusammenhang stehen und begründe, warum diese benötigt werden und ziehe dann das Fazit, dass das Arbeitsverhältnis nur durch die Gleichstellung aufrecht erhalten werde kann, da der Kündigungsschutz nciht zu den Schutzrechten verhilft und somit kein Hindernis für die Gleichstellung darstellt.
Nebenbei: wenn im öffentlichen Dienst, oder Privatwirtschaft Inkluisonsverieinbarungen o.ä. bestehen, dann immer nennen, weil es nach 3.6.1 der fachlichen Weisungen der AfA vom 01.01.2018 für Beschäftigte im öffentlichen Dienst nur bei besonderen Begründungen eine Gleichstellung gibt:
("1) Auch bei Beamten/Beamtinnen und Richtern/Richterinnen auf Lebenszeit sowie (ordentlich) unkündbaren Arbeitnehmern/Arbeitnehmerinnen im öffentlichen Dienst kann trotz deren besonderer Rechtsstellung bzw. des tariflichen Kündigungsschutzes die Hilfe des Schwerbehindertenrechts zur Erhaltung eines Arbeitsplatzes durch eine Gleichstellung angezeigt sein, wenn der behinderte Mensch besondere Umstände vorträgt.
(4) Darüber hinaus kann eine Gleichstellung für die vorgenannte Personengruppe notwendig werden, wenn durch den Arbeitgeber bzw. den Dienstherrn besondere Arbeitserleichterungen für schwerbehinderte/gleichgestellte behinderte Menschen vorgehalten werden, die behinderungsbedingt für das Behalten des Arbeitsplatzes notwendig sind, um eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes zu vermeiden."
Damit bekomme ich fast 100% der Gleichstellungen durch.
Liebe Grüße
Hendrik