Gleichstellungsanträge werden abgelehnt (Gleichstellung)

AndyGo, Tuesday, 25.05.2021, 09:24 (vor 1038 Tagen)

Gleichstellungsanträge werden einer nach dem anderen abgelehnt, keine Ahnung was ich noch machen soll ich argumentiere schon mit dem § 164 (4) SGB IX für den Erhalt des Schonarbeitsplatzes und damit die Akzeptanz bei Vorgesetzten und Kolleginnen und Kollegen zu erhöhen? Selbst genaue Beschreibungen der Gesundheitlichen Einschränkungen und der damit verbundenen Probleme, bringen keinen Erfolg?

Gleichstellungsanträge werden abgelehnt

Hendrik1, Niedersachsen, Tuesday, 25.05.2021, 13:50 (vor 1038 Tagen) @ AndyGo

Moin Moin Andy,

es kommt immer darauf an, die Einschränkungen nicht nur zu benennen, sondern mit dem jeweiligen Berufsalltag in Bezug zu setzen. Dieses ist oft auch indirekt möglich. Z.B. bei einer Depression hat man Ein- und Durchschlafstörungen mit nächtlichen Grübelzwängen.
Auswirkungen: Der Nachtschlaf ist nicht erholsam, es kommt zu zunehmender Tagesmüdigkeit, Konzentrations- und Merkfähigkeitsstörungen, verlangsamter Arbeitsgeschwindigkeit und zunehemndem Fehlerrisiko. Dieses muss mna dann noch auf die jeweiligen Arbeitstätigkeiten herunterbrechen.

Schreibt man, wie Du schilderst, nur die Einschränkungen, ohne diese am Arbeitsplatz zu belegen, ist der Nachweis, dass die Voraussetzungen für eine Gleichstellung vorliegen nicht erbracht und diese wird abgelehnt.

Argumentiere nicht nur mit dem 164,4. Viele Menschen mit Einschränkungen benötigen die freie zeit zur Rekonvaleszenz. Daher ist es wichtig, dass diese nach § 207 die Mehrarbeit ablehnen können. Bei psychischen Erkrankungen kann man sich oft nicht selber für seine eigenen Angelegenheiten einsetzen, daher ist die SBV als Vertrauensperson bei Gesprächen wichtig usw.....

Nenne die konkreten Schutzrechte der Schwerbehinderten, die für die/den Betroffene/n notwendig sind, mit der Gleichstellung erlangt werden sollen und ohne diese nicht erlangbar sind.

So bekommen wir 98% aller Gleichstellungen durch.

Liebe Grüße

Hendrik

Gleichstellungsanträge werden abgelehnt

Vertigo, Saarland, Wednesday, 26.05.2021, 08:08 (vor 1037 Tagen) @ AndyGo

Hallo,

ich schließe mich Hendrik1 an.
Zudem schreibe ich auch häufig, dass der/die betroffene MitarbeiterIN auf Dauer von Hilfeleistungen der Kolleginnen und Kollegen abhängig ist, weil er/sie bestimmte Arbeiten (die benenne ich auch immer) nicht mehr oder nicht mehr alleine ausführen kann und / oder eine dauerhaft verminderte Belastbarkeit vorliegt.
Oder Kollegen beispielsweise Nacht- und Schichtdienste mit übernehmen müssen, weil der Betroffene diese nicht mehr leisten kann (Gründe auch benennen).
Auch häufige Fehlzeiten spielen eine Rolle, denn krankheitsbedingte Kündigungen sind auch mit einem gesetzlichen Kündigungsschutz möglich.
Durch die Gleichstellung erhalten die Mitarbeiter den gesonderten Kündigungsschutz und das Recht auf einen leidensgerechten Arbeitsplatz.

Am Schluss meiner Stellungnahme schreibe ich noch, dass auf Grund der oben genannten Maßnahmen der Arbeitsplatz so auf Dauer erhalten bleiben könnte.

--
Gruß
Vertigo

Gleichstellungsanträge werden abgelehnt

fragezeichen, Sachsen, Monday, 07.06.2021, 07:49 (vor 1025 Tagen) @ AndyGo

Hallo,

im Öffentlichen Dienst werden Gleichstellungsanträge i.d.R. fast immer abgelehnt.

Grüße
fragezeichen

Gleichstellungsanträge werden abgelehnt

albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 07.06.2021, 09:46 (vor 1025 Tagen) @ fragezeichen

Hallo,

Hallo,


im Öffentlichen Dienst werden Gleichstellungsanträge i.d.R. fast immer abgelehnt.

Im öD gibt es in sehr viel größerem Umfang durch den TVöD und angelehnte TVen ordentliche Unkündbarkeit und sog. "Lohnstandssicherung". Da muß halt im Einzelfall besonders sorgfältig begründet werden, warum eine Gefährdung des Beschäftigungsverhältnisses vorliegt.


Grüße
fragezeichen

--
&Tschüß

Wolfgang

Gleichstellungsanträge werden abgelehnt

garda, Berlin, Monday, 07.06.2021, 10:30 (vor 1025 Tagen) @ fragezeichen

Hallo,
im Öffentlichen Dienst werden Gleichstellungsanträge i.d.R. fast immer abgelehnt.
Grüße
fragezeichen

Hallo,

das ist so nicht richtig, war es aber mal. Ich bekomme fast alle Gleichstellungen durch, spätestens im Widerspruch. In meinem Netzwerk ist das ganz genauso. Das gilt auch bei Beamten und Unkündbaren, egal aus welchem Rechtsgrund.

Es kommt sehr stark auf die passende Begründung an.

--
Mit freundlichen Grüßen

Michael

Gleichstellungsanträge werden abgelehnt

Hendrik1, Niedersachsen, Monday, 07.06.2021, 11:07 (vor 1025 Tagen) @ fragezeichen

Moin Moin Fragezeichen,

es kommt immer auf die Begründung an. Wenn jemand Hilfestellungen der Schwerbehinderten benötigt, dann schreibe ich immer, dass diese durch den Kündiungsschutz bzw. die Unkündbarkeit nicht erlangt werden können. Erst recht bei hohen Fehlzeiten oder deutlichen Einschränkungen im Beruf schreibe ich auch, warum sich diese negativ auswirken und dass damit die/der Antragssteller*in schwer bzw. nicht vermittelbar wäre und somit das Arbeitsverhältnis durhc die Gleichstellung und de damit verbundenen Schutrzechte gesichert werden sollte, um eine Langzeiterkrankung, die in eine Frühverrentung bzw. bei Kündigung aus wichtigem Grund, was eine solche AU darstellt, Langzeitarbeitslosigkeit und somit Belastung der Sozialkassen zu vermeiden. (Zu deutsch: genehigt die Gleichtsllung, oder ihr habt ein höheres Risiko jemand ggf. dauerhaft auf der Tasche zu haben oder eine Umschulung o.ä. finanzieren zu müssen usw)

Gerade bei erhöhten kündigungsschutz und Unkündbarkeit nenne ich alle Schutzrechte die mit den Behinderungen in Zusammenhang stehen und begründe, warum diese benötigt werden und ziehe dann das Fazit, dass das Arbeitsverhältnis nur durch die Gleichstellung aufrecht erhalten werde kann, da der Kündigungsschutz nciht zu den Schutzrechten verhilft und somit kein Hindernis für die Gleichstellung darstellt.

Nebenbei: wenn im öffentlichen Dienst, oder Privatwirtschaft Inkluisonsverieinbarungen o.ä. bestehen, dann immer nennen, weil es nach 3.6.1 der fachlichen Weisungen der AfA vom 01.01.2018 für Beschäftigte im öffentlichen Dienst nur bei besonderen Begründungen eine Gleichstellung gibt:

("1) Auch bei Beamten/Beamtinnen und Richtern/Richterinnen auf Lebenszeit sowie (ordentlich) unkündbaren Arbeitnehmern/Arbeitnehmerinnen im öffentlichen Dienst kann trotz deren besonderer Rechtsstellung bzw. des tariflichen Kündigungsschutzes die Hilfe des Schwerbehindertenrechts zur Erhaltung eines Arbeitsplatzes durch eine Gleichstellung angezeigt sein, wenn der behinderte Mensch besondere Umstände vorträgt.
(4) Darüber hinaus kann eine Gleichstellung für die vorgenannte Personengruppe notwendig werden, wenn durch den Arbeitgeber bzw. den Dienstherrn besondere Arbeitserleichterungen für schwerbehinderte/gleichgestellte behinderte Menschen vorgehalten werden, die behinderungsbedingt für das Behalten des Arbeitsplatzes notwendig sind, um eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes zu vermeiden."

Damit bekomme ich fast 100% der Gleichstellungen durch.

Liebe Grüße

Hendrik

Gleichstellungsanträge werden abgelehnt

fragezeichen, Sachsen, Monday, 07.06.2021, 12:36 (vor 1025 Tagen) @ fragezeichen

Vielen Dank für Eure Ausführungen. Jetzt bin ich ein bisschen schlauer.

Viele Grüße
fragezeichen

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