BEM bei Kurzarbeit 0 (BEM)

SiDo, München, Friday, 28.05.2021, 11:12 (vor 1058 Tagen)

Hallo,
kann mir jemand sagen ob der AG einen Mitarbeiter, der in Kurzarbeit 0 ist, zu einem längst fälligen
BEM Gespräch einladen darf/muss?Es geht nicht um Entgeltfortzahlung, sondern um Zeitgutschrift für dieses Gespräch! Der Mitarbeiter ist NICHT AU!
Und Zeit aufbauen während Kurzarbeit 0 ist ja verboten! Ich bin der Meinung der AG sollte einladen, aber es ist
natürlich für den MA freiwillig...
Wie seht ihr das?
Danke schon mal im voraus...

BEM bei Kurzarbeit 0

Hendrik1, Niedersachsen, Monday, 31.05.2021, 13:03 (vor 1055 Tagen) @ SiDo

Moin Moin,

mit Kurzarbeit 0 kenne ich mich nicht aus. daher würde ich empfehlen, Kontakt zur Agentur für Arbeit aufzunehmen, ob dieses Gespräch geführt werden darf, oder es - weil Arbeitszeit- den Regeln zuwieder läuft und die Auszahlung des Geldes gefährdet. wenn das Gespräch dringend notwendig ist, sollte die AA keine Einwände haben, erst recht, wenn eine Nichtdurchführung die Erwerbsfähigkeit des/der Beschäftigten gfährden würde. Falls dieses passt, oder es andere Argumente gibt, diese vorher überlegen und dann mit der AA Kontakt aufnehmen.

Liebe Grüße

Hendrik

BEM bei Kurzarbeit 0

SiDo, München, Monday, 31.05.2021, 19:59 (vor 1054 Tagen) @ Hendrik1

Danke für die Antwort!

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