Abordnung eine Mitarbeiters als disziplinarische Maßnahme (Allgemeines)

Jona, Monday, 31.05.2021, 07:43 (vor 1033 Tagen)

Guten Tag,
die Verbundleitung mehrerer Dienststellen, nutzt aktuell offensichtlich immer wieder, das Instrument der befristeten Abordnung von Mitarbeitern (3 Monate ohne BR), in eine andere Ihm unterstellte Abteilung, als disziplinarische Maßnahme.
Die Gründe liegen eindeutig nicht im betrieblichen Bedarf. Sie werden von den Mitarbeitern als "Strafversetzung" empfunden.
Ich werde jetzt erst noch einmal im Gespräch versuchen, das zu stoppen.
Was mache ich, wenn das nicht gelingt? Hat jemand Erfahrung mit ähnlichen Situationen?
Freundliche Grüße
Jona

Abordnung eine Mitarbeiters als disziplinarische Maßnahme

albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 31.05.2021, 09:26 (vor 1033 Tagen) @ Jona

Hallo,

betrifft eine solche auch "zeitweilige" Versetzung einen schwerbehinderten/gleichgestellten Beschäftigten, ist das eindeutig ein Fall für § 178 Abs. 2 Satz 1 SGB IX. Wo gibt es da eine Unklarheit?

Und warum läßt sich das der BR gefallen? Kennt er seine Grundlagen nicht, zB § 95 Abs. 3 iVm § 99 BetrVG?

--
&Tschüß

Wolfgang

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