SBV sagt Vorstellungsgespräch kurzfristig ab - Folgen? (Allgemeines)

Radfahrer, Hamburg, Friday, 25.06.2021, 10:55 (vor 1035 Tagen)

Liebes Forum,

aktuell schwelt zwischen meinem Arbeitgeber und mir (Vertrauensperson für Menschen mit Behinderung VMB) ein Konflikt. Da ich taub bin, bin ich bei meiner kommunikativen Ausübung meiner VMB-Tätigkeit auf Gebärdensprachdolmetscher angewiesen. Das bedeutet, bei Vorstellungsgesprächen, bei Personalgesprächen mit Beteiligung einer Person mit einer GdB, bei Austauschgesprächen zwischen Gremien usw.
Die Kosten für die Gebärdensprachdolmetschereinsätze werden in der Regel vom Inklusionsamt übernommen. In der Regel deswegen, weil mein Budget erst seit Juni bewilligt wurde. Im Vorfeld (gesamtes Jahr 2020 und die ersten drei Monaten im Jahr 2021) hat mein Arbeitgeber die Kosten vorgestreckt. Ohne Ankündigung und Information hat mein AG allerdings die Zahlung zum April eingestellt. Letzte Woche habe ich von einem Gebärdensprachdolmetscher mitbekommen, dass dieser noch auf die Begleichung einer Rechnung aus dem April (Höhe ca. 3.000 EUR) wartet. Daraufhin habe ich alle Dolmetscher angefragt, die seit April eine Rechnung geschickt haben, ob diese schon bezahlt wurde. Die Antworten waren alle negativ. Sprich erst zum 15. Juni erfahre ich, dass der Arbeitgeber die Zahlung zum April eingestellt hat und die Information erhalte ich indirekt durch die Dolmetscher. Ich hatte den AG mehrfach darum gebeten, kulanterweise die Rechnungen weiterhin auszuzahlen, so wie sie es im vergangenen Jahr und in den ersten drei Monaten in diesem Jahr ebenfalls gemacht haben. Der AG weiß auch, dass dieser die finanzielle Vorleistung zurück erstattet bekommt. Deswegen bin ich sehr überrascht darüber, dass erstens die Zahlung zum April eingestellt wurden und weder Dolmetscher noch ich darüber informiert worden sind.

Insgesamt geht es um Rechnungen in Höhe von ca. 18.000 EUR, die für Einsätze im März/April/Mai angefallen sind. Also um die Einsätze, vor der Bewilligung des Inklusionsamtes. Mehrere Bitten um die Zahlung für den Zeitraum vor der Bewilligung trotzdem zu übernehmen werden mit dem Hinweis abgelehnt, dass ich ein Budget zur Verfügung habe. Das Problem ist zudem noch: die zuständige Sachbearbeiterin, die mir die Zahlungen erstatten soll, hat sich bis auf unbestimmte Zeit krank gemeldet. Das bedeutet, bislang habe ich vom Integrationsamt noch keinen Cent erhalten obwohl dieses mir vertraglich als Vorschussleistung zugesichert wurde rückwirkend ab Januar 2021.
Leider lässt sich mein Arbeitgeber nicht mehr darauf ein und beharrt enttäuschenderweise immer wieder darauf, dass es meine Sache ist mit den Rechnungen der Dolmetscher.

Nachdem der AG meine dritte Bitte abgelehnt hatte habe ich vorgestern (23.06.21) einen Schlussstrich gezogen und dem AG angekündigt, dass ich zugunsten der Dolmetscher diese nun aus allen Terminen zurück nehme. Und für anstehende Vorstellungsgespräche bat ich um Verlegung bis die Dolmetscherkosten bezahlt worden sind.

Mein AG lässt die Vorstellungsgespräche trotzdem durchführen und meinte, dass ich aus freien Stücken die Vorstellungsgespräche abgesagt habe. Es ist krass, wenn dieser einer Bitte um Terminverlegung mit einer Absage aus freien Stücken gleichsetzt!

Nun ist der Fass zum Überlaufen gebracht und ich wende mich nun um Rat an euch!

Darf mein Arbeitgeber die Vorstellungsgespräche trotzdem durchführen? HINWEIS (meine Stellvertretung ist erst zum 16.7. wieder im Dienst und eine weitere Vertretung habe ich nicht)
Gibt es eine Mindestfrist für Absagen von Vorstellungsgesprächen? Wenn ja, wie kurzfristig darf man absagen und um Verlegung bitten? In der Stellenausschreibung liegt kein Hinweis vor, dass die Stelle schnellstmöglich besetzt werden muss. Und andere Gründe für eine zwingende Besetzung dieser Stelle liegen mir ebenfalls nicht vor.

Was kann ich nun tun? Müssen die Vorstellungsgespräche wiederholt werden?
Und - falls dies geschehen soll - darf ich den Beschluss (Entscheidung für einen Kandidaten) der Auswahlkommission anfechten?

Die Alternative:
mit dem AG ins Gespräch kommen und nach einer einvernehmlichen Lösung zu suchen, ist nach den bisherigen Vorfällen nicht möglich. Denn es gibt noch weitere Knackpunkte, womit ich mit meinem Arbeitgeber "im Clinch" stecke.

SBV sagt Vorstellungsgespräch kurzfristig ab - Folgen?

Cebulon, Friday, 25.06.2021, 16:38 (vor 1034 Tagen) @ Radfahrer

Hallo, handelt es sich hier denn um eine Dienststelle des Bundes mit Personalrat i.S.d. § 165 SGB IX oder vielmehr um einen Betrieb eines Bundesunternehmens mit Betriebsrat i.S.d. BetrVG?

bei Personalgesprächen einer Person mit einem GdB …

Kraft Gesetzes ist die SBV grundsätzlich lediglich ab einem GdB 50 sowie bei Gleichstellung im Boot, nicht aber bei GdB unter 50 ohne Gleichstellung!

Ich hatte den AG mehrfach darum gebeten, kulanterweise die Rechnungen weiterhin auszuzahlen …

Was heißt hier „kulanterweise“? Die notwendigen Kosten der SBV hat der Arbeitgeber gemäß § 179 Absatz 8 Satz 1 SGB IX so oder so zu tragen kraft Gesetzes – und zwar vollkommen unabhängig davon, ob und wann bzw. wieviel ein Integrationsamt erstattet oder auch nicht.
Mit Kulanz hat das jedenfalls nichts zu tun! Was sagt denn die GSBV und das Integrationsamt Hamburg? Das würde mich interessieren.

Gruß,
Cebulon

SBV sagt Vorstellungsgespräch kurzfristig ab - Folgen?

Radfahrer, Hamburg, Friday, 25.06.2021, 20:18 (vor 1034 Tagen) @ Cebulon

Hallo Cebulon,

Es handelt sich um einen Träger der öffentlichen Gewalt. Mein AG agiert wie eine GmbH, gehört aber dem Bund. Also handelt es sich um einen Betrieb eines Bundesunternehmens mit entsprechendem Betriebsrat.

Danke für den Hinweis auf die Übernahme der notwendigen Kosten des SBV durch den AG. Daran habe ich nicht gedacht. Was auch daran lag, dass ich als tauber Arbeitnehmer immer auf einen Zuschuss vom Integrationsamt angewiesen war. Der AG kann die Kosten dann beim Inklusionsamt einem Zuschuss als Außergewöhnliche Belastung nach Par. 27 SchwbAV beantragen. Dies muss er ja auch für bestimmte betriebliche Veranstaltungen tun, wie z.B. Dolmetscherkosten für Betriebsversammlungen.

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Keine Dienststelle öffentlicher Arbeitgeber

Cebulon, Friday, 25.06.2021, 21:02 (vor 1034 Tagen) @ Radfahrer

Es handelt sich um einen Träger der öffentlichen Gewalt. Mein AG agiert wie eine GmbH, gehört aber dem Bund. Also handelt es sich um einen Betrieb eines Bundesunternehmens mit entsprechendem Betriebsrat.

Da demnach Arbeitgeber eine GmbH ist mit Betriebsrat, ist dieses „Konstrukt“ folglich weder öffentlicher Dienst i.S.d. § 165 SGB IX noch öffentlicher Dienst i.S.d. § 179 Abs. 8 Satz 1 Halbsatz 2 SGB IX. Dass nun diese GmbH dem Bund gehört sowie ein „Träger der öffentlichen Gewalt“ sei, auch dieses ist völlig belanglos und spielt insoweit schwerbehindertenrechtlich keine Rolle. Also sind die beiden Normen nicht anwendbar bei dieser Rechtsform einer „GmbH“ mit Betriebsrat nach dem BetrVG. Das würde m.W. nur gelten bei Dienststellen und Betriebsverwaltungen mit Personalrat (§ 1 Abs.1 BPersVG).

Gruß,
Cebulon

SBV sagt Vorstellungsgespräch kurzfristig ab - Folgen?

Radfahrer, Hamburg, Saturday, 26.06.2021, 00:36 (vor 1034 Tagen) @ Cebulon

Es handelt sich um einen Träger der öffentlichen Gewalt. Mein AG agiert wie eine GmbH, gehört aber dem Bund. Also handelt es sich um einen Betrieb eines Bundesunternehmens mit entsprechendem Betriebsrat.


Da demnach der Arbeitgeber eine GmbH ist mit Betriebsrat, ist dieses „Konstrukt“ folglich weder öffentlicher Dienst i.S.d. § 165 SGB IX noch öffentlicher Dienst i.S.d. § 179 Abs. 8 Satz 1 Halbsatz 2 SGB IX. Dass nun diese GmbH dem Bund gehört sowie ein „Träger der öffentlichen Gewalt“ ist, auch dieses ist vollkommen belanglos und spielt insoweit schwerbehindertenrechtlich keine Rolle. Also sind die beiden Normen nicht anwendbar bei dieser Rechtsform einer „GmbH“ mit Betriebsrat nach dem BetrVG. Das würde m.W. nur gelten bei Dienststellen und Betriebsverwaltungen mit Personalrat (§ 1 Abs.1 BPersVG).

Gruß,
Cebulon

Eine GSBV wurde noch nicht gewählt. Die Wahl soll erst im Herbst stattfinden. Meine zuständige Sachbearbeiterin vom Integrationsamt ist krank geschrieben und die Stellvertretung meinte, das müsse die für mich zuständige Sachbearbeiterin entscheiden. Die Stellvertreterin selbst ist erst seit 10 Monaten im Dienst und ich vermute mal, dass sie nicht über ausreichend Erfahrung verfügt, sonst hätte sie mir das antworten können.

@Cebulon was möchtest du mir mit den beiden nicht anwendbaren Normen eigentlich sagen?
Vor zwei Wochen gab es eine interne Schulung für alle SBV aus verschiedenen Nierderlassungen zum Thema Schwerbehindertenrecht. Eine Mitarbeiterin vom Inklusionsamt aus NRW hat gesagt, dass Par. 27 SchwbAV anwendbar ist und mein Arbeitgeber ein Budget wegen außergewöhnlicher Belastung beantragen kann.

Und was ist eure Meinung, liebes Forum, zu meinen gestellten Fragen?
Darf mein Arbeitgeber die Vorstellungsgespräche trotzdem durchführen? HINWEIS (meine Stellvertretung ist erst zum 16.7. wieder im Dienst und eine weitere Vertretung habe ich nicht)
Gibt es eine Mindestfrist für Absagen von Vorstellungsgesprächen? Wenn ja, wie kurzfristig darf man absagen und um Verlegung bitten? In der Stellenausschreibung liegt kein Hinweis vor, dass die Stelle schnellstmöglich besetzt werden muss. Und andere Gründe für eine zwingende Besetzung dieser Stelle liegen mir ebenfalls nicht vor.

Was kann ich nun tun? Müssen die Vorstellungsgespräche wiederholt werden?
Und - falls dies geschehen soll - darf ich den Beschluss (Entscheidung für einen Kandidaten) der Auswahlkommission anfechten?

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SBV sagt Vorstellungsgespräch kurzfristig ab - Folgen?

Cebulon, Saturday, 26.06.2021, 14:00 (vor 1033 Tagen) @ Radfahrer

@Cebulon was möchtest du mir mit den beiden nicht anwendbaren Normen eigentlich sagen?

Naja, dass erstens kein Ladungsrecht von sbM nach § 165 SGB IX, und dass zweitens nicht der durchs BTHG eingefügte Halbsatz 2 einschlägig ist, sondern hier allein der § 179 Abs. 8 Satz 1 Halbsatz 1 SGB IX gilt.

Eine GSBV wurde noch nicht gewählt. Die Wahl soll erst im Herbst stattfinden.

Nebenbei: Wenn nur unter 50 örtliche Schwerbehinderungen existieren, so ist entgegen dem misslungenen Wortlaut des § 22 Absatz 3 SchwbVWO die GSBV dennoch auf einer Wahlversammlung zu wählen kraft Gesetzes nach § 177 Abs. 6 Satz 3 SGB IX. Sollte erst nach dem November 2021 gewählt werden, so verlängert sich die Amtszeit der gewählten GSBV bis zur übernächsten Regelwahl bis längstens 31.01.2027 laut § 177 Abs. 5 Satz 4 SGB IX sinngemäß. Sollte die Amtszeit der GSBV aber schon vor dem Dezember 2021 beginnen, dann würde ihr Amt vorzeitig erlöschen spätestens mit Ablauf des 31.01.2023. Bei der chaotischen Normierung des § 22 SchwbVWO habe das BMAS versagt – da teils unvereinbar mit höherrangigen §§ 177 und 180 Abs. 7 SGB IX laut BAG und der neueren Literatur.

Gruß,
Cebulon

SBV sagt Vorstellungsgespräch kurzfristig ab - Folgen?

Radfahrer, Hamburg, Monday, 28.06.2021, 17:54 (vor 1031 Tagen) @ Cebulon

@Cebulon was möchtest du mir mit den beiden nicht anwendbaren Normen eigentlich sagen?


Naja, dass erstens kein Ladungsrecht von sbM nach § 165 SGB IX, und dass zweitens nicht der durchs BTHG eingefügte Halbsatz 2 einschlägig ist, sondern hier allein der § 179 Abs. 8 Satz 1 Halbsatz 1 SGB IX gilt.

Anscheinend gilt §178 Abs. 2 doch.
Mein AG schreibt mir nämlich, dass dieser gem. § 178 SGB IX als Arbeitgeber verpflichtet ist, die Schwerbehindertenvertretung an dem Bewerbungsverfahren zu beteiligen, wenn Bewerbungen von Schwerbehinderten eingehen. Die Schwerbehindertenvertretung hat das Recht auf Teilnahme an den Vorstellungsgesprächen. Weiterhin schreibt dieser, dass mir dieses Recht eingeräumt wurde und ich angeblich aus freien Stücken abgesagt hätte. Demzufolge, so der AG, liegt kein Verstoß gegegn §178 Abs. II SGB IX vor.

Und diese Aussage ist falsch. Ich habe der Person von der Personalrecruiting, die die Vorstellungsgespräche führt, um Verlegung gebeten und gesagt, dass sie das mit der Personalabteilung klären soll. Und ich habe sie gebeten, mir noch am gleichen Tag das Ergebnis mitzuteilen. Das hat sie nicht gemacht. Im Nachhinein habe ich festgestellt, dass die Personalabteilung der Person von der Personalrecruiting verboten hat, mir zu antworten. Das ist dreist. Und dann behauptet die Personalabteilung noch, ich hätte die Vorstellungsgespräche aus freien Stücken abgesagt....

Eine GSBV wurde noch nicht gewählt. Die Wahl soll erst im Herbst stattfinden.

Nebenbei: Wenn nur unter 50 örtliche Schwerbehinderungen existieren, so ist entgegen dem misslungenen Wortlaut des § 22 Absatz 3 SchwbVWO die GSBV dennoch auf einer Wahlversammlung zu wählen kraft Gesetzes nach § 177 Abs. 6 Satz 3 SGB IX. Sollte erst nach dem November 2021 gewählt werden, so verlängert sich die Amtszeit der gewählten GSBV bis zur übernächsten Regelwahl bis längstens 31.01.2027 laut § 177 Abs. 5 Satz 4 SGB IX sinngemäß. Sollte die Amtszeit der GSBV aber schon vor dem Dezember 2021 beginnen, dann würde ihr Amt vorzeitig erlöschen spätestens mit Ablauf des 31.01.2023. Bei der chaotischen Normierung des § 22 SchwbVWO habe das BMAS versagt – da teils unvereinbar mit höherrangigen §§ 177 und 180 Abs. 7 SGB IX laut BAG und der neueren Literatur.

Gruß,
Cebulon

Zur Info:
Mein AG ist im Zuge der Autobahnreform entstanden und hat offiziell zum 1.1.2021 mit 10 Niederlassungen den Betrieb gestartet. Eine Niederlassung began im Zuge eines Pilotprojektes bereits ein Jahr früher. In eben jener NL bin ich tätig und wurde im September 2020 gewählt.

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SBV sagt Vorstellungsgespräch kurzfristig ab - Folgen?

Cebulon, Tuesday, 29.06.2021, 00:25 (vor 1031 Tagen) @ Radfahrer

Anscheinend gilt §178 Abs. 2 doch.

Selbstverständlich gilt § 178 Abs. 2 SGB IX. Steht so in jedem SGB IX-Standardkommentar. Das hat auch hier niemand bezweifelt, oder?
Der § 178 Abs. 2 SGB IX gilt nach dem Gesetzeswortlaut natürlich für sämtliche „Arbeitgeber“ und zwar unabhängig von deren Rechtsform.

Die Autobahn GmbH des Bundes ist wohl schwieriger Vertragspartner. Es wurde kritisiert, dass diese auch sonst offene Rechnungen nicht pünktlich bezahle. Diese Reform scheint zu floppen?

Gruß,
Cebulon

SBV sagt Vorstellungsgespräch kurzfristig ab - Folgen?

garda, Berlin, Monday, 28.06.2021, 07:26 (vor 1032 Tagen) @ Radfahrer

... Meine zuständige Sachbearbeiterin vom Integrationsamt ist krank geschrieben und die Stellvertretung meinte, das müsse die für mich zuständige Sachbearbeiterin entscheiden. Die Stellvertreterin selbst ist erst seit 10 Monaten im Dienst und ich vermute mal, dass sie nicht über ausreichend Erfahrung verfügt, sonst hätte sie mir das antworten können.

Das bedeutet im Klartext, dass wenn deine Sachbearbeiterin an ihrer Krankheit stirbt, du leider nie wieder Geld bekommst weil das ja nun nie wieder jemand da ist der entscheidet??? Was ist das denn für ein Unsinn? Kann man das erst nach 12, 24 oder gar 36 Monaten Erfahrung entscheiden? Dafür muss es einen Vorgang geben und es muss jemanden geben der eine Entscheidung trifft. Kennst du als SBV nicht die Untätigkeitsklage? Schreib einen Brief an den Leiter des Integrationsamtes mit dem klaren Hinweis das lange genug rumgeschwurbelt wurde, du einen Rechtsanspruch auf eine Entscheidung hast und das sonst nächste Woche für dich Wandertag zum zum Sozialgericht ist.

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Mit freundlichen Grüßen

Michael

SBV sagt Vorstellungsgespräch kurzfristig ab - Folgen?

Radfahrer, Hamburg, Monday, 28.06.2021, 18:15 (vor 1031 Tagen) @ garda

... Meine zuständige Sachbearbeiterin vom Integrationsamt ist krank geschrieben und die Stellvertretung meinte, das müsse die für mich zuständige Sachbearbeiterin entscheiden. Die Stellvertreterin selbst ist erst seit 10 Monaten im Dienst und ich vermute mal, dass sie nicht über ausreichend Erfahrung verfügt, sonst hätte sie mir das antworten können.


Das bedeutet im Klartext, dass wenn deine Sachbearbeiterin an ihrer Krankheit stirbt, du leider nie wieder Geld bekommst weil das ja nun nie wieder jemand da ist der entscheidet??? Was ist das denn für ein Unsinn? Kann man das erst nach 12, 24 oder gar 36 Monaten Erfahrung entscheiden? Dafür muss es einen Vorgang geben und es muss jemanden geben der eine Entscheidung trifft. Kennst du als SBV nicht die Untätigkeitsklage? Schreib einen Brief an den Leiter des Integrationsamtes mit dem klaren Hinweis das lange genug rumgeschwurbelt wurde, du einen Rechtsanspruch auf eine Entscheidung hast und das sonst nächste Woche für dich Wandertag zum zum Sozialgericht ist.

Eine Untätigkeitsklage gegen eine langsame Bearbeitung? Der Verwaltungsakt ist mit dem Erstellen des Bewilligungsbescheides erfüllt.
Die Integrationsämter leiden unter Personalmangel und die zu erledigende Arbeiten nimmt durch die Zunahme von Klagen auch zu. Mir geht es im Konkreten darum, dass die Rechnungen von Gebärdensprachdolmetscher bezahlt werden müssen. Laut dem Bewilligungsbescheid wird mir eine Abschlagszahlung alle drei Monate ausgezahlt. Und darauf warte ich...
Und da ich erst seit 10 Monaten im Amt bin und coronabedingt bislang nur an einer Schulung teilnehmen konnte, fehlt bei mir ebenfalls das Fachwissen in der Breite und deswegen bin ich froh über kompetente Unterstützung hier!

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garda, Berlin, Monday, 28.06.2021, 07:20 (vor 1032 Tagen) @ Radfahrer

Es handelt sich um einen Träger der öffentlichen Gewalt. Mein AG agiert wie eine GmbH, gehört aber dem Bund. Also handelt es sich um einen Betrieb eines Bundesunternehmens mit entsprechendem Betriebsrat.

Eine GmbH als "Träger öffentlicher Gewalt"? Haben die Reichsbürger doch recht? ;-) Wenn er wie eine GmbH agiert, wird er wohl auch eine sein oder? Dann gelten alle Sonderrechte für Behörden nicht.

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Mit freundlichen Grüßen

Michael

SBV sagt Vorstellungsgespräch kurzfristig ab - Folgen?

Radfahrer, Hamburg, Monday, 28.06.2021, 18:03 (vor 1031 Tagen) @ garda

Träger öffentlicher Gewalt sind Dienststellen und sonstigen Einrichtungen der Bundesverwaltung, einschließlich der bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts. Dazu gehören auch Landesverwaltungen des öffentlichen Rechts einschließlich landesunmittelbarer Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, soweit sie Bundesrecht ausführen.

Im Konkreten gehören dazu:
[] Bundesministerien und die ihnen nachgeordneten Behörden, die sachlich für bestimmte Verwaltungsaufgaben und örtlich für das gesamte Bundesgebiet zuständig sind. Erfasst sind unter anderem das Bundeskriminalamt, das Bundeskartellamt, das Kraftfahrt-Bundesamt, das Statistische Bundesamt, das Bundesumweltamt, das Bundesamt für Verfassungsschutz, das Deutsche Patentamt, das Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung und die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften,
[] das Auswärtige Amt mit seinen Vertretungen im Ausland, die Bundeswasserstraßenverwaltung mit den Wasser- und Schifffahrtsdirektionen sowie die Wasser- und Schifffahrtsämter, die Bundeswehrverwaltung mit den Wehrbereichsverwaltungen, Kreiswehrersatzämtern,
[] Sozialversicherungsträger, beispielsweise die Deutsche Rentenversicherung Bund, die Berufsgenossenschaften, die Bundesagentur für Arbeit sowie Krankenkassen, deren Zuständigkeit sich auf mehr als drei Bundesländer erstreckt,
Bundesorgane, z.B. der Deutsche Bundestag und die Bundesgerichte, soweit sie öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit ausüben,

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SBV sagt Vorstellungsgespräch kurzfristig ab - Folgen?

garda, Berlin, Tuesday, 29.06.2021, 11:36 (vor 1031 Tagen) @ Radfahrer

Vielen Dank für die Aufzählung.

Mit Körperschaften dürften hier aber Körperschaften des öffentliches Rechts (KdÖR) gemeint sein, nicht solche des Privat- und Handelsrechts wie eine GmbH es nun einmal ist, die per Gesetz sogar gewinnorientiert ist.

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Mit freundlichen Grüßen

Michael

GmbH: Dienststelle öffentlicher Arbeitgeber?

Cebulon, Wednesday, 30.06.2021, 04:30 (vor 1030 Tagen) @ Radfahrer

Träger öffentlicher Gewalt sind Dienststellen und sonstigen Einrichtungen der Bundesverwaltung, einschließlich der bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts …

Das mag schon sein, dass diese Autobahn GmbH des Bundes „Träger öffentlicher Gewalt“ ist im Sinne des § 1 Abs. 1a Nr. 2 BGG, oder eine “öffentliche Stelle des Bundes“ im Sinne des § 12 BGG. Diese alle einzeln aufzulisten hilft da nicht weiter, ist unnütz und völlig sinnfrei – führt nur in die Irre, weil Begriffe des BGG.

Denn daraus folgt noch lange nicht zwingend, dass das rein privatrechtlich organisierte Unternehmen (Autobahn GmbH mit diversen Betriebsräten) zu den „Dienststellen der öffentlichen Arbeitgeber“ gehört iSd § 165 SGB IX, da begrifflich nicht identisch. Richtig ist das genaue Gegenteil, da gerade kein öffentlicher Arbeitgeber laut dieser Vorschrift. Alles kommentiert im LPK-SGB IX zum SGB IX und BGG (so Prof. Dr. Joussen, LPK-SGB IX, § 154 Rn. 15, zur Legaldefinition des Begriffs „öffentlicher Arbeitgeber“ I.S.d. § 154 Abs. 2 SGB IX mit Verweis auf das LAG Köln, 12.05.2011 – 6 Sa 19/11, die „abschließend“ aufzählt, wer ein öffentlicher Arbeitgeber ist im Sinne des Teils 3 des SGB IX. „Dienststellen“ gemäß § 165 SGB IX haben niemals Betriebsräte – sondern Personalräte. Eine SBV kann nie die Entscheidung einer „Auswahlkommission anfechten“, sondern allenfalls aussetzen. Leitsatz LAG Köln: „Unternehmen der öffentlichen Hand, die privatrechtlich organisiert sind (z.B. der Rechtsform der GmbH oder AG), sind private und nicht öffentliche Arbeitgeber im Sinne des § 71 Abs. 3 SGB IX a.F.“

TIPP: Ich würde mir evtl. mal einen aktuellen SGB IX-Standardkommentar beschaffen, bspw. den bewährten LPK-SGB IX mit renommierten, bzw. mit hochkarätigen Autoren. Dieser häufig zitierte Kommentar ist zwar nicht ganz billig, lässt aber kaum Fragen offen zu den Aufgaben, Rechten und Pflichten der SBV und ist mit Sicherheit sein Geld wert. Umfasst auch Kommentierung zur SchwbVWO sowie zum BGG mit vielen Quellen und neuesten Urteilen.

Gruß,
Cebulon

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