DDU (Allgemeines)

Frauenlob, Thursday, 15.07.2021, 15:59 (vor 987 Tagen)

Hallo Kolleginnen und Kollegen,

kann der Arbeitgeber eine schwerbehinderte Person, (Krebserkrankung) so einfach in Dauer Dienstunfähig (DDU) versetzen?

DDU

Hendrik1, Niedersachsen, Thursday, 15.07.2021, 16:09 (vor 987 Tagen) @ Frauenlob

Moin Moin Frauenlob,

aus meiner Sicht nur dann, wenn eine dauerhafte Arbeitsunfähigkeit oder Dienstunfähigkeit über entsprechende Facharztgutachten oder Rente auf Dauer o.ä. festgestellt wurde.

Ohne dieses ist eine dauerhafte Dienstunfähigkeit nicht möglich. Gerade bei Kreserkrankungen kommt es darauf an, welche Therapie mit welchen Nebenwirkungen erfolgt.

Tw. sind Kollegen/innen nach kurzer Zeit wieder arbeitsfähig, wenn z.B. "nur" eine OP erfolgen musste.
Auch nach Chemo oder Bestrahlung o.ä. können Menschen nach einer Krebserkrankung wieder in das Erwerbsleben zurückkehren, wenn es die Erkrankung zulässt.

Ohne genaue Hintergründe kann man diese Frage nur verneinen.

Liebe Grüße

Hendrik

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