Frage nach DDR Schwerbehindertenrecht (Antragstellung / Widerspruch)

Hendrik1, Niedersachsen, Sunday, 25.07.2021, 18:37 (vor 978 Tagen)

Moin Moin liebe Mitstreiter*innen,

ich hab mal ne Frage:
Zu mir kam eine Kollegin, die aufgrund einer Tumorerkrankung in den 1970ern als Kind nach DDR Recht eine Anerkennung hatte mit Merkzeichen S erhalten hat.
Aus dem Bescheid ist keine Befristung erkennbar. Sie will nun einen Folgeantrag stellen. Weiß hier jemand, wie nach DDR Recht bei Tumorerkrankungen entschieden wurde?

Liebe Grüße

Hendrik

Frage nach DDR Schwerbehindertenrecht

Cebulon, Sunday, 25.07.2021, 20:24 (vor 977 Tagen) @ Hendrik1

Hallo,
zur Frage der Überführung des Schwerbehindertenrechts der DDR auf das damalige Schwerbehindertengesetz (Die Versorgungsverwaltung, 1991, Nummer 3, Seite 38 bis 39) könnte sich die Kollegin evt. an ihre Versorgungsverwaltung wenden.

Aufgrund des Staatsvertrags zwischen der BRD sowie der DDR über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion vom 25.6.1990 hat die DDR mit Gesetz vom 21.6.1990 das SchwbG 1986 übernommen. Die im Einigungsvertrag vom 31.08.1990 enthaltenen Übergangsregelungen sind inzwischen außer Kraft getreten (Düwell, LPK-SGB IX, Vorbemerkung zu § 168 Rn. 3).

Gruß,
Cebulon

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