Frage nach DDR Schwerbehindertenrecht (Antragstellung / Widerspruch)
Moin Moin liebe Mitstreiter*innen,
ich hab mal ne Frage:
Zu mir kam eine Kollegin, die aufgrund einer Tumorerkrankung in den 1970ern als Kind nach DDR Recht eine Anerkennung hatte mit Merkzeichen S erhalten hat.
Aus dem Bescheid ist keine Befristung erkennbar. Sie will nun einen Folgeantrag stellen. Weiß hier jemand, wie nach DDR Recht bei Tumorerkrankungen entschieden wurde?
Liebe Grüße
Hendrik