Erwerbsminderungsrente bis Eintritt Rentenalter. Wer kündigt? (Allgemeines)

Moonwalker, Frankenthal, Monday, 09.08.2021, 11:31 (vor 989 Tagen)

Hallo Zusammen,

ein Mitarbeiter hat einen GdB von 100 bekommen und hat die volle Erwerbsminderung bis zum Eintritt Rentenalter bekommen.

Muss er nun kündigen oder kündigt der AG? Hat hier jemand Erfahrung was zu beachten ist?

Viele Grüße

Christian

Erwerbsminderungsrente bis Eintritt Rentenalter. Wer kündigt?

Hendrik1, Niedersachsen, Monday, 09.08.2021, 13:21 (vor 989 Tagen) @ Moonwalker

Moin Moin,

hier muss keine/r kündigen.
Das Arbeitsverhältnis endet dann durch die volle Erwerbsminderungsrente. So ist es zumindestens im öffentlichen Dienst.

Liebe Grüße

Hendrik

Erwerbsminderungsrente bis Eintritt Rentenalter. Wer kündigt?

Moonwalker, Frankenthal, Monday, 09.08.2021, 14:52 (vor 989 Tagen) @ Hendrik1

Dankeschön! :-)

Erwerbsunfährigkeitsrente bis Eintritt Rentenalter. Wer kündigt?

Moonwalker, Frankenthal, Monday, 09.08.2021, 14:58 (vor 989 Tagen) @ Hendrik1

Hi Hendrik,

ich habe mich vertan! Es ist nicht die Erwerbsminderungs- sondern -unfähigkeitsrente. Ist das da auch so? Müsste so sein, da ja seit 2001(?) die Erwerbsunfähigkeitsrente durch die Erwerbsminderungsrente abgelöst wurde.

VG

Christian

Erwerbsunfährigkeitsrente bis Eintritt Rentenalter. Wer kündigt?

albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 09.08.2021, 19:38 (vor 989 Tagen) @ Moonwalker

ich habe mich vertan! Es ist nicht die Erwerbsminderungs- sondern -unfähigkeitsrente. Ist das da auch so? Müsste so sein, da ja seit 2001(?) die Erwerbsunfähigkeitsrente durch die Erwerbsminderungsrente abgelöst wurde.

Hallo,

Erwerbsunfähigkeitsrente gibt es als Leistung der gesetzlichen Sozialversicherung seit 01.01.2001 nicht mehr. Sie wurde in Erwerbsminderungsrente umbenannt.
Nur bei Rentenbeziehern, die tatsächlich noch aus der Zeit vor dem 01.01.2001 eine Erwerbsunfähigkeitsrente zugesprochen bekommen hatten und noch nicht die Altersgrenze für die gesetzliche Altersrente erreicht haben, gibt es den Begriff der Erwerbsunfähigkeit heute noch. Allerdings macht das bei der Umwandlung keinen rechtlichen Unterschied.

Oder meinst Du etwas ganz anderes, nämlich eine (gesetzliche oder private) Berufsunfähigkeitsrente?

Jedenfalls haben nicht nur Tarifverträge, sondern auch die meisten Arbeitsverträge ohne Tarifbindung idR eine Beendigungsklausel für den Fall des Erreichens einer gesetzlichen, abschlagfreien Altersrente. Da muß Dir halt der AN seinen Arbeitsvertrag zeigen.

--
&Tschüß

Wolfgang

Erwerbsunfährigkeitsrente bis Eintritt Rentenalter. Wer kündigt?

Moonwalker, Frankenthal, Wednesday, 11.08.2021, 09:12 (vor 987 Tagen) @ albarracin

Hallo Wolfgang,

vielen Dank!

Es geht darum, dass ein MA mit einer Krebserkrankung die Erwerbdsminderungsrente bis zum Renteneintritt bekommen hat. Und es ist nicht ganz klar, ob der MA kündigen muss oder der AG kündigen oder ob das automatisch passiert. Bei einer Kündigung des AG müsste dann ja wahrscheinlich das IA zu stimmen? Da es ein AT Vertrag ist, kann es sein, dass für den Fall nichts dazu steht (zumindest in meinem AT Vertrag steht dazu nichts drin).

VG

Christian

Erwerbsunfährigkeitsrente bis Eintritt Rentenalter. Wer kündigt?

albarracin, Baden-Württemberg, Wednesday, 11.08.2021, 15:59 (vor 987 Tagen) @ Moonwalker

Hallo,

bevor Du Dir hier unnötig den Kopf zerbrichst, solltest Du dem AN vorschlagen, daß er mal - ggfs. mit Dir gemeinsam - den Arbeitsvertrag vollständig liest. Dann brauchst Du nicht spekulieren, sondern kannst konkret beraten. Und wenn es tatsächlich keine entsprechende Klausel gibt, bietet sich statt Kündigung das Instrument des Auflösungsvertrages an.

--
&Tschüß

Wolfgang

Erwerbsunfährigkeitsrente bis Eintritt Rentenalter. Wer kündigt?

Moonwalker, Frankenthal, Wednesday, 11.08.2021, 16:23 (vor 987 Tagen) @ albarracin

Gute Idee! Danke Dir! Ich dachte irgendwie nicht, dass es so (für mich) kompliziert ist.

Erwerbsminderungsrente bis Eintritt Rentenalter. Wer kündigt?

WoBi, Monday, 09.08.2021, 20:35 (vor 989 Tagen) @ Moonwalker

Hallo Moonwalker,

es ist weniger eine Frage einer Schwerbehinderung, sondern eine Frage der Gewährung einer unbefristeten vollen Erwerbsminderungsrente.

Dazu mein kleiner Hinweis.
Im Falle einer längeren Zeitspanne zwischen der Antragstellung für eine Erwerbsminderungsrente und einer rückwirkenden Genehmigung ggf. im Widerspruchsverfahren und verbundener langer begleitender Krankheitsphase bis zu rückwirkenden Genehmigung, können Rückforderungen von gezahlten Leistungen der Krankenkasse und Arbeitgeber folgen.
Es betrifft z.B. die Zahlungen von Krankengeld nach Entgeltfortzahlung und die Aufzahlung von öffentlichen Arbeitgebern nach der Entgeltfortzahlung auf das Krankengeld, das ggf. höher sind als die zugebilligte Erwerbsminderungsrente. Die rückwirkende gewährte Erwerbsminderungsrente wird mit diesen Leistungen durch die Krankenkasse und Arbeitgeber verrechnet. Es können also Rückforderungen bzw. Einbehalt von Arbeitgeberleistungen entstehen. So können auch Einzahlungen an die Altersversorgung / Zusatzversorgung entfallen, was dazu führen kann, dass der Mindestzeitraum vom 60 Monate nicht mehr erreicht wird. Was dann zum Entfall dieser zusätzlichen Altersversorgung führt.

Die Krankenkasse bekommt dazu eine Meldung durch die Rentenversicherung. Dem Arbeitgeber die Gewährung zu verschweigen ist z.B. nach § 33 Abs. 2 TVöD keine gute Idee:
„Das Arbeitsverhältnis endet ferner mit Ablauf des Monats, in dem der Bescheid eines Rentenversicherungsträgers (Rentenbescheid) zugestellt wird, wonach die/der Beschäftigte voll oder teilweise erwerbsgemindert ist. Die/Der Beschäftigte hat den Arbeitgeber von der Zustellung des Rentenbescheids unverzüglich zu unterrichten.“
Für schwerbehinderte Beschäftigte ist der Satz 4 mit „Liegt im Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine nach § 92 SGB IX erforderliche Zustimmung des Integrationsamtes noch nicht vor, endet das Arbeitsverhältnis mit Ablauf des Tages der Zustellung des Zustimmungsbescheids des Integrationsamtes.“ von Bedeutung.

Also Fluch und Segen einer Gewährung und Fragen der Beratung vor einer Antragstellung.

--
Gruß
Wolfgang

Erwerbsminderungsrente bis Eintritt Rentenalter. Wer kündigt?

Moonwalker, Frankenthal, Wednesday, 11.08.2021, 09:14 (vor 987 Tagen) @ WoBi

Dankeschön!

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