Hat sich unsere Chefin ein Eigentor geschossen? (Allgemeines)

carriegross, Monday, 23.08.2021, 14:37 (vor 970 Tagen)

Hallöchen,

bei uns hat sich eine schwerbehinderte Bewerberin beworben, die ihre "Schwerbehinderung" in ihrer Bewerbung wortwörtlich so erwähnt hat, aber nicht eingeladen wurde. Ein paar Tage später erhielten wir das Schreiben bzgl. Entschädigung von ihr (3 Bruttos).

Jetzt hat unsere (trotzköpfige) Chefin dieser Bewerberin ein Schreiben zugeschickt, in dem steht, dass sie sich entschuldigt, ein Gegenangebot unterbreitet (0,5 Bruttos), da sie an einer einvernehmlichen und außergerichtlichen Einigung interessiert ist. Sie schrieb aber auch rein, dass sie über die Bewerberin erfahren hat, dass diese mehrere Arbeitsgerichtsverfahren wegen Entschädigung führt.

Keiner von uns weiß, woher die Chefin diese Info herhat.

Wir haben uns aber an den Kopf gefasst, als wir davon Kenntnis genommen haben und befürchten jetzt schlimmere Forderungen, nämlich bzgl. Verstoß Datenschutz und Verstoß gegen Persönlichkeitsrechte dieser Bewerberin.

Ist unsere Chefin eigentlich verpflichtet, ihre Quellen preiszugeben?

Was könnte da jetzt evtl. noch auf uns zukommen? Wenn die Bewerberin entweder den Landesdatenschutzbeauftragten informiert oder mit dem Gegenangebot nicht einverstanden ist und es zu einem Verfahren kommt. Die Frage, woher unsere Chefin diese Info(s) herhat, dürfte sicherlich auch für das Gericht interessant sein!? Und dann könnte es doch richtig teuer werden, oder!? Ein Verstoß gegen das Datenschutz als Bußgeld ans Land und zusätzlich noch "Schmerzensgeld" wegen Verstoß gegen die Persönlichkeitsrechte in einem gesonderten Zivilverfahren vor dem Amtsgericht?

Wie seht ihr das bitte? Was sagen da evtl. Gesetze und die Rechtsprechung?

Dankeschön.

LG

Hat sich unsere Chefin ein Eigentor geschossen?

Hotte, Stuttgart, Monday, 23.08.2021, 17:54 (vor 969 Tagen) @ carriegross

Hallöchen,

bei uns hat sich eine schwerbehinderte Bewerberin beworben, die ihre "Schwerbehinderung" in ihrer Bewerbung wortwörtlich so erwähnt hat, aber nicht eingeladen wurde. Ein paar Tage später erhielten wir das Schreiben bzgl. Entschädigung von ihr (3 Bruttos).

Jetzt hat unsere (trotzköpfige) Chefin dieser Bewerberin ein Schreiben zugeschickt, in dem steht, dass sie sich entschuldigt, ein Gegenangebot unterbreitet (0,5 Bruttos), da sie an einer einvernehmlichen und außergerichtlichen Einigung interessiert ist. Sie schrieb aber auch rein, dass sie über die Bewerberin erfahren hat, dass diese mehrere Arbeitsgerichtsverfahren wegen Entschädigung führt.

Keiner von uns weiß, woher die Chefin diese Info herhat.

Wir haben uns aber an den Kopf gefasst, als wir davon Kenntnis genommen haben und befürchten jetzt schlimmere Forderungen, nämlich bzgl. Verstoß Datenschutz und Verstoß gegen Persönlichkeitsrechte dieser Bewerberin.

Ist unsere Chefin eigentlich verpflichtet, ihre Quellen preiszugeben?

Was könnte da jetzt evtl. noch auf uns zukommen? Wenn die Bewerberin entweder den Landesdatenschutzbeauftragten informiert oder mit dem Gegenangebot nicht einverstanden ist und es zu einem Verfahren kommt. Die Frage, woher unsere Chefin diese Info(s) herhat, dürfte sicherlich auch für das Gericht interessant sein!? Und dann könnte es doch richtig teuer werden, oder!? Ein Verstoß gegen das Datenschutz als Bußgeld ans Land und zusätzlich noch "Schmerzensgeld" wegen Verstoß gegen die Persönlichkeitsrechte in einem gesonderten Zivilverfahren vor dem Amtsgericht?

Wie seht ihr das bitte? Was sagen da evtl. Gesetze und die Rechtsprechung?

Dankeschön.

LG

Wo soll denn der Verstpß gegen den Datenschutz gegeben sein und wor der Verstoß gegen die Persönlichkeitsrechte?

Schon seltsam, das es bei deinen Beiträgen immer wegen Nichteinladung SB und/Oder Verstoß gegen Datenschutz geht.
Scheint eine ziemliche seltsame Organisationseinheit im öD zu sein, bei der du beschäftigt bist
VG
Hotte

--
Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."

Hat sich unsere Chefin ein Eigentor geschossen?

maiklewa, Monday, 23.08.2021, 20:36 (vor 969 Tagen) @ carriegross

Hallo Carrie,

vllt hilft:

"Das Heranziehen von „Quellen“ stellt im Übrigen einen erheblichen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Bewerbers dar und das wird der AG im Gütetermin nicht zur Anwendung bringen. Dieses zu verfolgen, ist aber auch nicht die Aufgabe einer SBV."

?

Quelle: https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=28324

Bzgl. Datenschutz sehe ich auch einen Verstoß. Woher hat Deine Chefin diese Infos? Sie wird wohl nicht bei allen Verfahren vor Ort gewesen sein. Somit hat sie wohl ihre Infos auf nicht rechtmäßigen und gegen die DSGVO-verstoßenden Wege Infos erhalten. Von jemanden vom Arbeitsgericht? Von jemanden von den anderen Arbeitgebern? Von der Kommunalversicherung, bei der Ihr und die anderen versichert seid und die für die anderen Arbeitgeber bereits Entschädigungen zahlen musste? In allen Fällen liegt ein klarer Verstoß gegen die DSGVO vor! Mir fällt auch kein Fall ein, in dem das datenschutzrechtlich konform abgelaufen sein soll!

Im schlimmsten Fall muss Deine Behörde vor Gericht 3 Bruttos abdrücken und bekommt noch einen auf den Deckel wegen dem Datenschutz. Und wer "Schwerbehinderung" in einer Bewerbung heutzutage noch überliest, der darf ruhig bluten! Das Kind ist in den Brunnen gefallen. Die Bewerberin hat jetzt quasi alle Trümpfe in der Hand. Der Landesdatenschutzbeauftragte würde sich über diese Infos freuen.

Und bzgl. AGG-Hopping ist die Rechtsprechung eindeutig! Selbst eine Vielzahl von entsprechenden Gerichtsverfahren spricht nicht automatisch für das AGG-Hopping!

Hat sich unsere Chefin ein Eigentor geschossen?

albarracin, Baden-Württemberg, Wednesday, 25.08.2021, 10:46 (vor 968 Tagen) @ maiklewa

Hallo,

das "Eigentor" war vor allem, das angebliche Wissen in einem Schreiben an die Bewerberin beweisbar zu machen.
Das wird ein Gericht bei einer AGG-Klage bestimmt zu "würdigen" wissen, wenn die Bewerberin das Schreiben vorlegt.

--
&Tschüß

Wolfgang

Hat sich unsere Chefin ein Eigentor geschossen?

Hotte, Stuttgart, Thursday, 26.08.2021, 07:46 (vor 967 Tagen) @ albarracin

Hallo,

das "Eigentor" war vor allem, das angebliche Wissen in einem Schreiben an die Bewerberin beweisbar zu machen.
Das wird ein Gericht bei einer AGG-Klage bestimmt zu "würdigen" wissen, wenn die Bewerberin das Schreiben vorlegt.

Hey,
wobei sich auch die Frage stellt, woher die Mitarbeiter wissen, was in dem Brief steht, der an die Bewerberin gegangen ist.
VG
Hotte

--
Richard v. Weizsäcker:
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