Wohnsitz im Ausland (Antragstellung / Widerspruch)

Paul, Hamburg, Sunday, 05.09.2021, 18:03 (vor 963 Tagen)

Hallo,

habe als SBV im Ruhestand noch einmal eine Frage.
Ein Freund mit einem GdB von 40 ist nach Schweden ausgewandert und arbeitet und wohnt dort. Um in den Genuss der Rente für Schwerbehinderte zu kommen müsste er einen Verschlimmerungsantrag stellen. Ist dies möglich und welches Amt wäre zuständig? Wahrscheinlich das Amt, dass den letzten GdB festgestellt hat?
Hat jemand damit schon zu tun gehabt?

Grüße an Alle
Paul

Wohnsitz im Ausland

Hotte, Stuttgart, Monday, 06.09.2021, 00:25 (vor 963 Tagen) @ Paul

Hallo,

habe als SBV im Ruhestand noch einmal eine Frage.
Ein Freund mit einem GdB von 40 ist nach Schweden ausgewandert und arbeitet und wohnt dort. Um in den Genuss der Rente für Schwerbehinderte zu kommen müsste er einen Verschlimmerungsantrag stellen. Ist dies möglich und welches Amt wäre zuständig? Wahrscheinlich das Amt, dass den letzten GdB festgestellt hat?
Hat jemand damit schon zu tun gehabt?

Grüße an Alle
Paul

Hey,
hat er denn noch einen Wohnsitz in Deutschland oder ist er komplett abgemeldet?
VG
Hotte

--
Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."

Wohnsitz im Ausland

Paul, Hamburg, Monday, 06.09.2021, 08:48 (vor 962 Tagen) @ Hotte

Er ist komplett abgemeldet, Wohnsitz ist Schweden.

Wohnsitz im Ausland

Paul, Hamburg, Monday, 06.09.2021, 13:42 (vor 962 Tagen) @ albarracin

Naja,
hatte dieses gefunden:
https://www.rechtsanwalt-sandkuehler.de/blogreader/feststellung-der-schwerbehinderung-bei-wohnsitz-im-ausland.html
Aus europarechtlicher Sicht ist ergänzend darauf hinzuweisen, dass aus der Grundfreiheit der Arbeitnehmerfreizügigkeit folgt, dass deutsche Versorgungsämter die Schwerbehinderteneigenschaft auch aufgrund europäischen Rechts für Bürger festzustellen haben, die im Ausland leben und in Deutschland kein Arbeitsplatz haben, wenn es zum Beispiel um den Anspruch auf vorgezogene Altersrente für schwerbehinderte Menschen geht.

Ich werde mal beim Versorgungsamt anfragen, gebe dann Bescheid.
Danke und Gruß
Paul

Wohnsitz im Ausland

wurzelkasper, Tuesday, 07.09.2021, 15:41 (vor 961 Tagen) @ Paul

Das Thema Rente für Schwerbehinderte wurde schon mal vor dem BSG verhandelt.
Also selbst wenn das jetzt mit dem GdB 50 oder höher klappt in dem Änderungsantrag gibt es da noch ein paar Hürden.

Wer Rente als schwerbehinderter Mensch beziehen will, muss zum Zeitpunkt des Renteneintritts schwerbehindert sein und seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Bundessozialgericht (BSG) vom 12.4.2017 Az. B13R 15/15R

Wobei ich mir das mit der Freizügigkeit in der EU und einem Rentenanspruch in Deutschland und AGG als eine interessante Frage für den EuGH vorstellen könnte.

Wohnsitz in Paraguay

Cebulon, Tuesday, 07.09.2021, 22:07 (vor 961 Tagen) @ wurzelkasper

Das Thema Rente für Schwerbehinderte wurde schon mal vor dem BSG verhandelt.

Das wurde schon von mehreren Senaten des BSG verhandelt.

Wer Rente als schwerbehinderter Mensch beziehen will, muss zum Zeitpunkt des Renteneintritts schwerbehindert sein und seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Bundessozialgericht (BSG) vom 12.4.2017 Az. B13R 15/15R

Das mit diesem „gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland“ kann ich dem BSG so pauschal nicht entnehmen. Einen solchen Rechtssatz hat m.W. jedenfalls das BSG so niemals aufgestellt. Ein solcher Unsinn kann dem Bundessozialgericht nicht unterstellt werden.

Wobei ich mir das mit der Freizügigkeit in der EU und einem Rentenanspruch in Deutschland und AGG als eine interessante Frage für den EuGH vorstellen könnte.

Nein – keine interessante Frage, da schon längst geklärt:

Der EuGH würde einen solchen Fall gar nicht verhandeln wie den im zitierten BSG-Urteil v. 12.04.2017, B 13 R 15/15 R, Gründe 2.d (Rn. 43). Im_zitierten Urteil ging’s doch gerade nicht um Auswanderung in einen anderen EU-Staat, sondern vielmehr in ein außereuropäisches Land nach Paraguay in Südamerika: „Der Kläger ist in ein außereuropäisches Land umgezogen, mit dem kein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen wurde, dem ggf eine Gebietsgleichstellung entnommen werden könnte.“ (Rn. 43). Welches EU-Recht sollte denn da in Südamerika verletzt sein?

Der Kläger kann sich auch nicht auf seinen Schwerbehindertenausweis berufen, den das zuständige Versorgungsamt im Jahr 1999 bis Ende Dezember 2014 verlängert hatte. Denn für den RV-Träger entfaltet der Schwerbehindertenausweis nur im Hinblick auf die gesundheitliche Voraussetzung - nicht aber auf "Inlandsbezug" Drittbindungswirkung. (Randnr. 32–34)

Gruß,
Cebulon

Wohnsitz in Schweden

Cebulon, Monday, 06.09.2021, 15:56 (vor 962 Tagen) @ Paul

Hallo Paul,
da gab es in der Vergangenheit häufiger Schwierigkeiten bei Behörden sowie Instanzengerichten lt. Forenberichten 2016 von Jörg Bergmann.

Behinderte Menschen haben bei einem Umzug in das Ausland u.U. Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis. Das geht aus zwei Grundsatzurteilen des Bundessozialgerichts hervor. Wichtig sei, dass Betroffene einen so genannten Inlandsbezug geltend machen können. Zum Beispiel eine Schwerbehindertenrente oder Pauschbeträge für Behinderte bei der Einkommensteuer (BSG, 05.07.2007, B 9/9a SB 2/07 R, und BSG, 05.07.2007, B 9/9a SB 2/06 R). Nachdem Schweden bekanntlich der EU als Vollmitglied angehört, sehe ich klaren Inlandsbezug i.S.d. BSG-Rspr.

Welches Amt wäre zuständig? Wahrscheinlich das Amt, dass den letzten GdB festgestellt hat?

Welches „Auslandsversorgungsamt“ zuständig ist für Schweden, das sollten Versorgungsämter wissen (wohl Versorgungsamt Schleswig?), eventuell mal hier nachfragen.

Gruß,
Cebulon

Wohnsitz in Schweden

Paul, Hamburg, Wednesday, 08.09.2021, 12:08 (vor 960 Tagen) @ Cebulon

Hallo
habe gerade eine Rückmeldung vom Versorgungsamt erhalten. Er kann einen Antrag bei den Amt stellen, dass den letzten Bescheid ausgestellt hat. Da durch die anstehende Rente ein Feststellungsinteresse besteht bekommt er auch mit Wohnsitz in Schweden einen Bescheid. Wie dann die DRV reagiert konnten sie auch nicht sagen. Mal schauen.
Gruß und Dank an die Schreiber
Paul

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