Info an Stellvertreter trotz Verletzung der Schweigepflicht (Freistellung)

Monika1964, Monday, 13.09.2021, 11:43 (vor 928 Tagen)

Hallo liebe Mitstreiter,

ich habe folgendes Problem und weiß nicht so Recht, wie ich mich verhalten soll.

Ich bin die Vertrauensperson. Meine erste Stellvertreterin hat das Unternehmen verlassen. Somit rückt die 2. Stellvertretung nach.
Sie war schon einmal Vertreterin und hatte damals vertrauliche Informationen weitergegeben und als ich sie darauf ansprach hatte sie das Amt niedergelegt.
Jetzt ist sie wieder Stellvertreterin. Ich habe 48 SB Kolleginnen und Kollegen. Ich bin aber für die Arbeit als Vertrauensperson freigestellt, was ja ein Goodwill von der Firma ist.
Als die Wahlen vor drei Jahren beendet waren, kam sie am ersten Tag zu mir und wollte den Schlüssel zum Schrank haben und alle Passwörter. Ich sagte ihr dann, dass sie noch nicht zuständig sei, solange es die erste Stellvertreterin gibt.
Dann hatte ich ein Gespräch mit ihr, wo ich ihr im Vertrauen etwas erzählt habe, was sie nicht weitergeben darf. Das war natürlich nichts, was die SBV betraf, sondern eine andere Kollegin. 14 Tage später sprach mich die Kollegin an, was ich denn da gesagt habe. Konnte das aber sofort erklären..
Ich habe natürlich immer noch kein Vertrauen und habe ihr auch bis jetzt noch keine Infos der SBV gegeben.
Nach diesem besagten Gespräch wollte ich immer wieder mit ihr sprechen, aber alle meine Angebote wurden abgelehnt.
Jetzt ist sie zu einem GSBV gegangen, der aber für uns nicht zuständig ist und hat sich beschwert, dass ich keine Infos herausgebe. (Hatte ja auch noch keine Gelegenheit zu reden). Sie wollte auch an keinem Seminar teilnehmen.
Von sehr vielen SB bin ich angesprochen worden, das ich bitte keine Infos über ihre Erkrankungen herausgeben darf.
Wie soll ich mich verhalten. Eine Zusammenarbeit in der Zeit, wo ich erreichbar bin ist wegen der geringen Anzahl der sb Menschen nicht nötig. Ich habe Zugriffe auf alle Systeme bei meiner Abwesenheit... (Outlook, WebEx)
Bin eigentlich ziemlich ratlos :-(
Vielen Dank für eure Hilfe :-)
Monika

Info an Stellvertreter trotz Verletzung der Schweigepflicht

albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 13.09.2021, 13:52 (vor 928 Tagen) @ Monika1964

Hallo,

Du wirst mit dieser Stellvertreterin "leben" müssen, solange es kein Amtsenthebungsverfahren gem. § 177 Abs. 7 Satz 5 gibt.

Solange Du Dein Mandat wahrnehmen kannst, entscheidest Du ganz alleine, ob Du Deine Stellvertreterin für Abwesenheiten heranziehst. Wenn Du Deine Stellvertreterin nicht heranziehst, hat sie auch keine Rechte. Daran kann auch eine GSBV nichts ändern.

Für die nächste Wahl solltest Du aktiv versuchen, Kandidat*innen zu finden, um diese Stellvertreterin zu verhindern.

--
&Tschüß

Wolfgang

HInfo an Stellvertreter trotz Verletzung der Schweigepflicht

Monika1964, Tuesday, 14.09.2021, 10:54 (vor 927 Tagen) @ albarracin

Hallo albarracin,

vielen liebe Dank für Deine Antwort, sie hat mir sehr geholfen.:-)
Ich wünsche Dir eine schönen Tag.
Liebe Grüße

Info an Stellvertreter trotz Verletzung der Schweigepflicht

Monica99, Tuesday, 14.09.2021, 16:22 (vor 927 Tagen) @ Monika1964

Hallo
..... Sie war schon einmal Vertreterin und hatte damals vertrauliche Informationen weitergegeben und als ich sie darauf ansprach hatte sie das Amt niedergelegt.


>>> Amt niedergelegt!!

Wie soll man dieses verstehen.?? Hat sie den Rücktritt vom Mandat, also asls Stellvertreterin erklärt? Wenn ja, wäre sie keine Stellvertreterin mehr!

Info an Stellvertreter trotz Verletzung der Schweigepflicht

Hendrik1, Niedersachsen, Wednesday, 15.09.2021, 11:04 (vor 926 Tagen) @ Monica99

Moin Moin Monica 99,

sie war schon einmal Stellvertreterin meint in einer vorhergehenden Amtsperiode. In der jetzigen ist sie "nur" zweite Stellvertreterin und somit bei der geringen Zahl an schwerbehinderten MA kaum im Amt, rückt jetzt aber nach.

Ggf würde ich als Threaderstellerin mit ihr einen fingierten Schwerbehindertenantrag selbstverständlich mit falschen Gesundheitsstörungen zu einer/m Kollegen/in besprechen, die/der vorher ins Vertrauen gezogen wird.

Wenn darüber etwas bekannt wird, hätte sie ggf. eine Grundlage für einen Vertrauensmissbrauch und die damit verbundenen Konsequenzen ......

Liebe Grüße

Hendrik

Info an Stellvertreter trotz Verletzung der Schweigepflicht

Monika1964, Wednesday, 15.09.2021, 11:09 (vor 926 Tagen) @ Hendrik1

Hallo Hendrik1,

vielen Dank für die Info.
Das ist eine gute Idee, wenn ich da was erfahre, sage ich Euch Bescheid.
Liebe Grüße ;-)

RSS-Feed dieser Diskussion