Ist das Rechtens, dass der GdB niedriger ist als der GdS?
Hallo Claudia, zur „Abgrenzung“ GdB und GdS vgl. Wikipedia. Zur Begutachtungspraxis vergl. auch die GdB/GdS- und MdE-Tabelle.
KomSem: „Hat aber ein Sozialversicherungsträger oder ein Gericht einen GdS festgestellt, wird auf Grundlage dieser Feststellung auch immer mindestens ein GdB dieser Höhe zuerkannt. Es bedarf dann keiner erneuten Feststellung eines GdB.“
LVR-Ratgeber: Mehr in der Broschüre „Behinderung und Ausweis“ Stand 2012, auf Seite 22 bis 24, unter behindertenbeauftragter.de,
falls die Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) bzw. der Grad der Schädigungsfolgen (GdS) von einer „anderen öffentlichen Stelle“ schon konkret bejaht worden sein sollte. Demnach insoweit klare Bindungswirkung für die Versorgungsverwaltung. Folglich klarer „Rechtsbruch“ von diesem Versorgungsamt – sofern diesem der Bescheid über GdS von 30 bekannt war.
Gruß,
Cebulon