Grad der Schädigung (Allgemeines)

Claudia1978, Thursday, 16.09.2021, 11:59 (vor 945 Tagen)

Hallo,
ich hätte mal eine Frage bezgl. meines Mannes. Er hat aufgrund eines Unfalls einen GdS von 30. Bei der Beantragung des GdB erhielt er nur 20. Trotz der Unfallfogen und div. anderen Leiden.
Ist das Rechtens das der GdB niedriger ist wie der GdS?

Vielen Dank und Liebe Grüße

Grad der Schädigungsfolgen

Cebulon, Thursday, 16.09.2021, 13:55 (vor 945 Tagen) @ Claudia1978

Ist das Rechtens, dass der GdB niedriger ist als der GdS?

Hallo Claudia, zur „Abgrenzung“ GdB und GdS vgl. Wikipedia. Zur Begutachtungspraxis vergl. auch die GdB/GdS- und MdE-Tabelle.

KomSem: „Hat aber ein Sozialversicherungsträger oder ein Gericht einen GdS festgestellt, wird auf Grundlage dieser Feststellung auch immer mindestens ein GdB dieser Höhe zuerkannt. Es bedarf dann keiner erneuten Feststellung eines GdB.“

LVR-Ratgeber: Mehr in der Broschüre „Behinderung und Ausweis“ Stand 2012, auf Seite 22 bis 24, unter behindertenbeauftragter.de,
falls die Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) bzw. der Grad der Schädigungsfolgen (GdS) von einer „anderen öffentlichen Stelle“ schon konkret bejaht worden sein sollte. Demnach insoweit klare Bindungswirkung für die Versorgungsverwaltung. Folglich klarer „Rechtsbruch“ von diesem Versorgungsamt – sofern diesem der Bescheid über GdS von 30 bekannt war.

Gruß,
Cebulon

Grad der Schädigungsfolgen

Claudia1978, Thursday, 16.09.2021, 20:16 (vor 945 Tagen) @ Cebulon

Vielen Dank.
Werde das dann wohl wieder mit dem Anwalt klären.
Lg Claudia

Grad der Schädigung

albarracin, Baden-Württemberg, Friday, 17.09.2021, 15:43 (vor 944 Tagen) @ Claudia1978

Hallo,

hier muß man gar nicht in irgendwelchen Broschüren rumsuchen, das Gesetz ist da eigentlich völlig klar in § 152 Abs. 2 SGB IX:
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__152.html
Und wer da immer noch daran rumdeutelt, sei zB auf den LPK-SGB IX, Dau, § 152 Rn 32 verwiesen:

"Die Feststellung der MdE oder des GdS gilt zugleich als Feststellung des GdB."

Für Deinen Anwalt ist das sehr leicht verdientes Geld.

--
&Tschüß

Wolfgang

Grad der Schädigung

Cebulon, Friday, 17.09.2021, 18:45 (vor 944 Tagen) @ albarracin

sei zB auf den LPK-SGB IX, Dau, § 152 Rn 32 verwiesen: "Die Feststellung der MdE oder des GdS gilt zugleich als Feststellung des GdB."

So auch ausdrücklich „Praxishinweis“ Nr. 1 von Prof. Dr. Hermann Plagemann vom 20.07.2018 in einer Urteilsanmerkung wie folgt:

„Die Bewertungen in Schwerbehindertenverfahren sind in der Tat für die_gesetzliche Unfallversicherung nicht maßgeblich.“

„Umgekehrt allerdings hat die Versorgungsverwaltung die seitens der Unfallversicherung festgestellten MdE-Werte zu übernehmen (§ 152 Abs. 2 SGB IX).“

Gruß,
Cebulon

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