Neue Coronaverordnung des Bundesgesundheitsministeriums (Allgemeines)

Hendrik1, Niedersachsen, Wednesday, 22.09.2021, 13:43 (vor 940 Tagen)

Moin Moin liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich wollte Euch nur mitteilen, dass ich zu der veröffentlichten Verordnung, dass kostenlose Test ab 11.10.2021 nur noch bestimmte Kreise erhalten können, beim Gesundheitsministerium interveniert habe, weil eine Gruppe fehlt, nämlich Menschen, die aufgrund von Gesundheitsstörungen keine oder zu wenig Antikörper gebildet haben. Dies gilt z.B. bei ausgeprägten Autoimmunerkrankungen, aber auch ggf. bei Chemotherapien oder nach Organtransplantationen, weil diese auch das Immunsystem unterdrücken können.

Dieses soll geprüft und ggf. eingearbeitet werden.

Bin mal gespannt, ob die Politik sich da noch vor der Wahl bewegen wird.

Dieses einfach als Information an Euch.

Liebe Grüße

Hendrik

Neue Coronaverordnung des Bundesgesundheitsministeriums

GerdS, Hessen, Thursday, 30.09.2021, 10:37 (vor 932 Tagen) @ Hendrik1

Tolles Engagement.
Danke schön.

--
Viele Grüße
Gerd

Neue Coronaverordnung des Bundesgesundheitsministeriums

DerLeipziger, Leipzig, Tuesday, 12.10.2021, 12:22 (vor 920 Tagen) @ Hendrik1

Hallo Hendrik, gibt es hierzu schon eine Antwort ?

VG Andreas

Neue Coronaverordnung des Bundesgesundheitsministeriums

Hendrik1, Niedersachsen, Tuesday, 12.10.2021, 13:04 (vor 920 Tagen) @ DerLeipziger

Moin Moin,

nein, warum auch, die Politik hat doch Zeit und ist doch nicht für die Menschen da, sondern um Verordnungen und Gesetze zu machen, die manchmal mit der Wirklichkeit nicht ganz übereinstimmen.

Mit frustrierten Grüßen

Hendrik

Ps: Habe bei mir Betroffenen geraten, sich von den Ärzten bescheinigen zu lassen, dass Sie analog zu § 4a der Coronatestverordnung einen identischen status zu Impfunfähigen haben, da bie einer nach zwei impfungen keine Antikörper nachweisebar sind und bei einer anderen diese sich an der unteren Nachweisgrenze befinden und weit entfernt von dem Status einer ausreichenden Immunantwort sind, sodass beide mit Immunologen und Impfforscher*innen klären, ob und welche Drittimpfung bei deren Gesundheitsstörungen Sinn macht.

Mal schauen, ob diese kostenlose Test bekommen oder was die Politik sich hier weiter einfallen lässt.

Neue Coronaverordnung des Bundesgesundheitsministeriums

DerLeipziger, Leipzig, Tuesday, 12.10.2021, 16:08 (vor 920 Tagen) @ Hendrik1

Welcher Nachweis muss für einen kostenlosen Bürgertest vorliegen?
Wer einen kostenlosen Test in Anspruch nehmen möchte, muss dafür eine Berechtigung nachweisen können.

Wer aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden kann, weil beispielsweise bestimmte Vorerkrankungen vorliegen, benötigt ein entsprechendes Zeugnis. Aus diesem muss der Grund hervorgehen, warum eine Schutzimpfung gegen SARS-CoV-2 nicht möglich ist. Eine Angabe einer Diagnose ist nicht erforderlich. Ausgestellt wird das Dokument von einem Arzt.


Lieber Hendrik ich glaube du hattest doch Erfolg.

Quelle: https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/corona-tests-faq-1872540

VG Andreas

Neue Coronaverordnung des Bundesgesundheitsministeriums

Hendrik1, Niedersachsen, Tuesday, 12.10.2021, 21:55 (vor 920 Tagen) @ DerLeipziger

Moin Moin Andreas,

leider nicht, es ist immer nur die Rede von denen, die sich nicht impfen lassen können, aber nicht von denen, bei denen eine Impfung nicht bzw. nur vermindert gewirkt hat.
Daber werden auch diese aufgefordert, sich boostern zu lassen .... aber bis feststeht, ob diese Boosterung wirkt, haben sie aus meiner Sicht auch Anspruch auf kostenlose Tests, das ist leider nicht geregelt.


Liebe Grüße

Hendrik

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